— 388 — 6. Die Depoſitalverwaltung. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1914 befanden ſich im ſtädtiſchen Depoſitorium 25 169 682,32 %i in Wertpapieren. Der Zugang im Laufe des Jahres betrug 19 364 773,47 , der Abgang 21 972 296,14 ℳ, ſo daß am Schluſſe des Berichtsjahres im Depoſitorium nieder⸗ gelegt waren 22 562 159,65 ℳ. Der Beſtand ſetzt ſich zuſammen aus den Depofiten der Stadtgemeinde mit 11 003 166,55 ℳ (und zwar Betriebskapitalien, einſtweilige Kapital⸗ anſammlung, Ausgleichsfonds, Reſervefonds der Kanaliſationsverwaltung und der Lagerplat⸗ verwaltung, Waſſerwerke, Fonds zur Inſtandhaltug des Schillertheaters ſowie die unter ſtädtiſcher Verwaltung ſtehenden Stiftungen und Vermächtniſſe), ferner aus den Depoſiten von Innungen, Kranken⸗ und Sterbekaſſen, Vereinen uſw. und aus den hinterlegten Sicher⸗ heiten mit 11 558 993,10 . 2 7. Kreditfürſorge. Darlehnskaſſe. Als Ergänzung der Maßnahmen des Reichs auf dem Gebiete der Kreditfürſorge aus Anlaß des Krieges iſt von den Gemeindekörperſchaften unterm 13., 26./27. 8. 1914 die Gründung einer ſtädiſchen Darlehnskaſſe wie folgt beſchloſſen worden: 1. Es wird eine „Städtiſche Darlehnskaſſe“ mit einem Kapital von 500 000 ℳ, welche aus bereiten Mitteln vorſchußweiſe zu entnehmen ſind, gegründet. 2. Die Städtiſche Darlehnskaſſe hat den Zweck, Bürgern der Stadtgemeinde Charlottenburg zur Abwendung eines vorübergehenden Notſtandes Darlehen auf Schuldſchein oder Wechſel bei hinreichender Sicherheit zu gewähren. 3. Die Summe des an eine Perſon zu gewährenden Darlehns darf die Höhe von 3000 ℳ, die Dauer des Darlehns den Zeitraum von zwölf Monaten nicht überſchreiten. Bei Dar⸗ lehen auf Schuldſchein iſt in der Regel vierzehntägige Kündigung vorzubehalten. Bei Darlehen auf Wechſel iſt eine Zahlungsfriſt von in der Regel nicht länger als drei Monaten feſtzuſetzen und eine Verlängerung des Darlehns in der Regel von einer Teilzahlung in Höhe von einem Zehntel der Darlehnsſchuld abhängig zu machen. Der Zinsfuß für die Darlehen iſt ¼ % über dem Zinsfuß feſtzuſetzen, den die ſtaatlichen Darlehnskaſſen nach § 8§ des Reichsgeſetzes vom 4 Auguſt 1914 zur Zeit der Hingabe des Darlehns erheben. 114 Zinſen ſind in der Regel bei Hingabe des Darlehns von der Darlehensvaluta zu ürzen. 4. Die Ausführung dieſes Beſchluſſes wird einem Ausſchuß übertragen, zu deſſen Mitgliedern die Mitglieder des Vorſtandes der ſtädtiſchen Sparkaſſe und außerdem noch zwei Stadt⸗ verordnete gewählt werden. Die von dieſem Ausſchuß getroffene Entſcheidung über die Anträge auf Gewährung von Darlehen iſt endgültig. Die Darlehnskaſſe ſoll hauptſächlich der Linderung der durch den Krieg hervor⸗ gerufenen finanziellen Notſtände von Gewerbetreibenden und Grundbeſitzern dienen, da das bereits beſtehende Kreditinſtitut, die ſtädtiſche Sparkaſſe, nach ihren Satzungen nur berechtigt iſt, hn. Verpfändung von lombardfähigen Wertpapieren und 1. Hypotheken Darlehen zu gewähren. Durch Gemeindebeſchluß vom 7., 25./26. 11. 1914 iſt die Tätigkeit der Darlehnskaſſe erweitert worden. Im Rahmen der durch den Gemeindebeſchluß vom 13.)26. 8. 1914 feſt⸗ gelegten Beleihungsgrundſätze können auch gegen Verpfändung von nachſtelligen Hypotheken auf Charlottenburger Grundſtücke außerhalb Charlottenburgs wohnenden Antragſtellern Dar⸗ lehen gewährt werden. Außerdem wurde die Grenze der Beleihung von 3000 ℳ auf 6000 allgemein erhöht. Der Geſchäftsverkehr in der Darlehnskaſſe war während der erſten zwei Monate ein ungewöhnlich lebhafter. Die Zahl der Verhandlungen, Auskünfte und Anfragen ſteigerte ſich an einzelnen Tagen bis auf 70. Vom Oktober ab ließ der Andrang nach, da der größte Teil der Bevölkerung durch die Umſtellung des wirtſchaftlichen Lebens auf die Herſtellung von Kriegsbedarf wieder lohnende Tätigkeit und Beſchäftigung gefunden hatte. 74 In den bis Ende März 1915 abgehaltenen 30 Sitzungen hat der Ausſchuß für die Städtiſche Darlehnskaſſe 229 Darlehen über 219 357 ℳ. bewilligt. Davon wurden bis zum genannten Zeitpunkt 181 mit 186 929 ℳ ausgezahlt. Ueber den Beruf bzw. den Stand der Antragſteller ſowie die Zahl der Anträge in den einzelnen Vierteljahren gibt die nachſtehende Ueberſicht Aufſchluß: Beruf oder Stand der Darlehnsſucher Kauf⸗ . G10 Prwe Zu⸗ 3 ei t leute, un mieter rivat⸗ 8 Reiſende,, Hand⸗ Grund⸗ bezw. beamte, S. ſammen Vertreter, werker ſtücks⸗ Ver, Künſtler angabe Geſchäfts⸗ eigen⸗ miete⸗ uſw. inhaber tümer rinnen 15. Auguſt bis 30. September 115 41 21 36 23 9 25⁵ 1. Oktober b. 31. Dezember 1914 79 30 27 29 19 10 195 1 Januar bis 31. März 1915 19 10 22² 10 5 2 67 15. Auguſt 1914 b. 31. März 1915 213 81 70 75 57 21 517