2— 47 —— 2. Gemeindeſteuern. Gemeindeeinkommenſteuer. Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde ein Zuſchlag von 110% zur Staatseinkommenſteuer erhoben gegen 100% in den Vorjahren. uſchla Abgabe der Gemeinde⸗ 3 1 2 im Offizierrang Forenſen⸗ Bezeichnung zur Staats⸗ ſcehenden Kener einkommenſteuer einkommenſteuer] Militärperſonen überhaupt E E 2 4% %s 1 %% E 14 Rollenveranlagungsſoll . . . . 10 041 657 86 64 929 70] 686 038 60] 10 792 626 16 Zugaung 946 485 44 5 486 02] 401 609 89] 1 353 781 55 Summe 10 988 143 50 70 615 72 1 087 648 491] 12 146 407 71 Abgang, Ausfall und Rückzahlungen 1 497 542 ] 26 38 666 69 50 823 21 1 587 032 16 Mithin Soll⸗Einnahme 9 490 601 24 31 949 031 036 825 281] 10 559 375 55 Iſt⸗Einnahme 366 261 49 2 744 29 53 320 56 422 326 34 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der fr. Jahre 46 660 71 18 60 63 417] 25 110 096 56 Das Rollenſoll für 1914 war gegen das Vorjahr um 1 179 667,16 ℳ höher, wobei zu berück⸗ ſichtigen iſt, daß für 1913 100 %, 1914 dagegen 110 % Zuſchlag erhoben wurden. Zur Forenſenſteuer wurden durch die Rolle veranlagt 1699 Steuerpflichtige (1913: 1733). Hierbei ſind die Forenſenſteuerpflichtigen, deren hier ſteuerpflichtiges Einkommen 900 ℳ nicht erreicht und von denen Steuern nicht erhoben werden, nicht mitgerechnet. Gemeinde⸗Wertzuwachsſteuer. Auf Grund der ſtädtiſchen Steuerordnung ſind im Rechnungsjahr 1914 keine Sollſtellungen erfolgt. Von dem 44 326,04 ℳ betragenden Reſte aus früheren Jahren iſt im Berichtsjahre nichts vereinnahmt worden. Reichs⸗Zuwachsſteuer. Nach dem Geſetz über Aenderungen im Finanzweſen vom 3. Juli 1913 iſt die Erhebung des auf das Reich entfallenden Anteiles von 50% für alle nach dem 30. Juni 1913 eintretenden Fälle der Steuerpflicht fortgefallen. Es gelangen ſeitdem nur noch 50% der veranlagten Steuer zur Erhebung, und zwar 5% für den Staat und 45% für die Stadtgemeinde. Die Ergebniſſe des Berichtsjahres ſtellen ſich wie folgt: a) Für die Zeit bis zum 30. Juni 1913: Die im Berichtsjabr zum Soll geſtellte Steuer (100 % beträgt 170 603,69 ℳ. Nach Abzug der Rückzahlungen für frühere Jahre in Höhe von 78 719,65 ℳ, verbleibt ein Soll vovnn.. 91 883,94 ℳ wovon auf die Stadtgemeinde 45 % entfallen. — 41 347,82 , Hierauf ſind bis zum Jabresſchluſſe vereinnahmt und zu Rückzahlungen für frühere Jahre verwendet 50 415,68 1. Mithin verbleibt ein Reſt von 120 188 ℳs, wovon weitere 28 303,97 ℳ auf Rückzahlungen entfallen. Von dem 14 88 425,30 ℳ berichtigten Reſtenſoll des Vorjahres 45 % — 39 791,39 — J9900,— eingegangen 22 000,— ℳ., davon 45 % Mithin verbleibt ein Reſt von 66 425,30 ℳ, davon 45 %.. — 209 891,39 ℳ Von dem Reſtenſoll aus früheren Jahren in Höhe von 124 272,21 ℳ. 45 % — 55922,49 „ vereinnahmt wurden 41 718,93 %ℳ, davon 45 % .. 22. 48 21852: Mithin bleibt Reſt 82 553,28 ℳ, davon 45 %c%C..... — 37148,97 ℳ b) Für die Zeit nach dem 30. Juni: Die zum Soll geſtellte Steuer (50 %) beträght. 166 363,78 4 Davon entfallen auf die s tadtgemeinde %Ü.. — 149 727,40 Bis zum Jahresabſchluß ſind vereinnahmt 156 201,47 ℳ, davon 4⅝.. 140 581,32, Mithin verbleibt ein Reſt von 10 162,31 ℳ, davon ⅝Ä.. — 9 146,08 ℳ Von dem berichtigten Reſtenſoll des Vorjahres 31 397,56 ℳ, wovon o... — 28 257,80, auf die Stadtgemeinde entfallen, ſind eingegangen 109,86 ℳ, davon , % — 98,87 „ Nach der Zuwachsſteuerliſte ſind im Berichtsjahre zu a) 1 und zu b) 287 Veräußerungen von Grundſtücken und keine bzw. 6 Veräußerungen von Geſellſchaftsanteilen (§ 3 des Geſetzes) zur Kenntnis des Zuwachsſteueramtes gelangt. 1 bzw. 21 Veranlagungen haben zu Steuer⸗ erträgen geführt, während zu b) 101 Veräußerungen auf Grund §§ 7, 30 und 63 des Geſetzes von der Zuwachsſteuer freigeblieben ſind und in 134 Fällen ein ſteuerpflichtiger Wertzuwachs nicht erzielt worden iſt. In 37 Fällen ſind die Veranlagungsverhandlungen noch nicht abge⸗ ſchloſſen. Einſprüche ſind in 20 Fällen erhoben worden. 2 Gemeindegrundſteuer. Der Steuerſatz betrug im Berichtsjahre wie im Vorjahre 2,70% des gemeinen Wertes der bebauten und 5,40./% der unbebauten Grundſtücke. Der gemeine Wert der veranlagten Grundſtücke und das Steuererträgnis betrugen: Gemeiner Wert Grundſteuer⸗ im Steuerjahre ſ nach der Veranlagung Solleinnahme E .2 1910 1 618 616 000 4 985 698,50 1911 1 693 918 000 5 108 219,10 1912 1 720 050 000 5 112 139,32 1913 1 761 496 000 5 171 464.15 1914 1 787 305 000 5 265 405,00