— 86 — Art der Sachen 1913 1914 Die neu eingegangenen Streitſachen betrafen: Gafwirtſchaſten . K K Schankwirtſchaften mit Braunmwaoen 532 42² ohne 7 , e 41 13 Kleinhandel mit Branntwein , e, 29 12 Schauſtellungen § 33b Reichs⸗Gew.⸗Ordnunggg 13 13 Geſindevermietung ee e , 22 26 Gſchander „, 2 N R zuſammen 637 486 V. Zahl der Beſchlußſachen: ee ucegangen „ 2 4 f, 2 1 585 1 176 b) Aus dem Vorjahre unerledigt übernommen 10 14 zuſammen 1 595 1190 Davon ſind erledigt: durch Beſchtuß , 88⁵ 669 „cche e e e , , 639 477 auf andere Weiſe (Iurücknahme uſwwwowow 57 42 Unerledigt geblieben . 14 2 Die aufgeführten Beſchlußſachen betrafen Armen Augelcgenhärenn 93 86 Gaſtwirtſchaften 18 8 Schankwirtſchaften mit Brammtwvoan. 850 663 „ ohne e,, e , , 345 308 Weinprobierſtuden und Kondiorieen 26 7 Vorgärten e , e e ,, e, , , 34 10 Trinthaten e e 1 1 Uankantänet ,„ 1 3 Ausdehnung von Konzeſſionen auf neue RKäaume 17 7 Kteuhandet mit BDranrwennnn 79 33 ander mit Giften 45 32 Schauſtellungen (§ 330 Reichs⸗Gew.⸗Ordnung)gghg 28 6 Dampfkeſſelanlagen , 21 23 Geerniche umagen 2,, 1 7 1 Geſmdevermieter und Stenenvermitterrrrn 29 1 Pfandteihen e e , e, , e 1 1 zuſammen 1 595 1 190 Gegen Entſcheidungen des Stadtausſchuſſes wurde in 6 (4) Fällen Berufung ein⸗ gelegt, wovon 2 (1) Erfolg hatte. Von den zum Soll geſtellten Koſten im Betrage von 473 ℳ waren 56 ℳ nicht einziehbar, ſo daß 417 ℳ wirklich eingegangen ſind. 7. Militärangelegenheiten. In der Zeit vom 1. April bis Ende Juli 1914 wurde Quartier für Truppen nicht geforderr. Bei Ausbruch des Krieges ward die der Stadt auf Grund des Kriegsleiſtungsgeſetzes obliegende Pflicht zur Naturalquartierleiſtung in derſelben Weiſe wie im Frieden geregelt, indem die Stadtgemeinde die Gewährung des Quartiers und der Verpflegung für eigene Rechnung übernahm. Die Vergütung, welche die Stadt für die Hergabe der Quartiere zahlt, überſteigt die ihr vom Reich zu erſtattenden Beträge erheblich. Für die Einquartierung von Durchmarſch⸗Truppen wird während des Krieges eine Entſchädigung überhaupt nicht gewährt. Bis Ende März 1914 wurden an Quartier⸗ und Koſtgeld 23 895,50 ℳ gezahlt, wovon rund 9000 %ℳ erſtattet werden, ſo daß für 1914 14 895,50 ℳ auf ſtädtiſche Mittel zu über⸗ nehmen bleiben. Größere Truppenverbände wurden bisher einmal in der Stärke von 10 Offizieren, 431 Mann und 326 Pferden auf 4 Tage untergebracht. An Zuſchuß zum Servis auf Grund des Vertrages mit dem Königlichen Garniſon⸗Kommando vom S. Dora 1904 wurden 459,90 ℳ ſeitens der Stadtgemeinde 8 gezahlt. Von dem vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom % 185 6 . er von den Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierungskoſten iſt die am Ende des Rech⸗ nungsjahres 1913 verbliebene Summe von 8045,73 %ℳ auf 1914 übertragen worden: davon ſind 459,50 ℳ verausgabt, ſo daß für 1915 die Summe von 7585,83 ℳ zur Verfügung ſtand. Da jährlich rund 2000 ℳ erforderlich ſind, wird der vorhandene Betrag noch etw 4 Jahre ausreichen.