— 117 — mit der Geſchäftsſtelle der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen hat dic Auskunftsſtelle auch in dieſem Jahre in ſtändigem Geſchäftsverkehr geſtanden; ſie machte der Vereinigung 13 687 Einzelmitteilungen über Unterſtützungsempfänger. Ferner hat die Auskunftsſtelle bei der Weihnachtsbe ſcherung mitgewirkt,um die Spender zum planmäßigen Zuſammenwirken zu vereinigen, wie dies auch in den Vorjahren geſchehen war. 7. Stiftungen. Albert Blunck⸗Stiftung. Der am 26. 9. 1914 verſtorbene König⸗ liche Oberbaurat a. D. Albert Blunck, hat durch Teſtament vom 21. Dezember 1913 die Stadtgemeinde Charlottenburg als Erbin eingeſetzt, mit der Beſtimmung, daß das Vermögen zur Unterſtützung der ſtädtiſchen Armen verwendet werden ſoll. Der Nachlaß beträgt 302 750 %, wovon 6 Vermächtniſſe im Geſamtbetrage von 6250 ℳ gezahlt ſind, ſo daß für den obengenannten Zweck ungefähr 296 000 ℳ 1 3 ſind. Die ſtaatsminiſterielle Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft iſt am 10. 6. 1915 erteilt. Ludwig v. Cuny⸗Stiftung. Die am 8. 11. 1914 verſtorbene verw. Frau Geheime Juſtizrat Mathilde v. Cuny geb. Dohle hat durch Teſtament am 12. Mai 1910 die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg als Alleinerbin eingeſetzt mit der Auflage, den nach Auszahlung der Vermächtniſſe pp. ver⸗ bleibenden Nachlaß zur Begründung einer Ludwig von Cuny⸗Stiftung zu verwenden, deren Erträgnis zur Unterſtützung hilfsbedürftiger, alleinſtehender Perſonen, die das 60. Lebensjahr überſchritten haben, dienen ſollen. Die Höhe des rohen Nachlaſſes beträgt ungefähr 1 900 000 %. Nach Auszahlung von mehreren größeren Legaten (insgeſamt etwa 747 100 ℳ verbleiben für den vorgenannten Zweck etwa 1 152 900 ¾ℳ. Die Königliche Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft iſt noch nicht erfolgt. 8. Waiſenpfelge einſchl. Fürſorgeerziehung (unter Ausſchluß der Waiſenkoſtpflege). 2) Tätigkeit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Be⸗ richtsjahre 1914 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 852 (gegen 931) Vorſchläge zum Vormund, 10 (gegen 20) zum Gegenvormund, 262 (gegen 220) zum Bei⸗ ſtand, 540 (gegen 503) zum Pfleger, 49 (gegen 40) Mitteilungen in Fürſorgeerziehungsſachen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), 39 (gegen 89) Anfragen über Behand⸗ lung der Mündel, 540 (gegen 362) Mitteilungen über Beendigung der Vormundſchaft, 6 (gegen 4) des⸗ gleichen der Gegenvormundſchaft, 33 (gegen 12 desgleichen der Beiſtandſchaft, 265 (gegen 200) des⸗ gleichen der Pflegſchaft, 27 (gegen 69) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 82 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen 1581 (gegen 1440) zum Vormunde, 13 (gegen 15) zum Gegenvormunde, 120 (gegen 61) zum Beiſtande und 525 (gegen 395) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 4944 Schriftſtücke bearbeitet worden. Uunter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 1914 7913 Mündel. Dazu kamen im Berichtsjahre 1394; der Abgang betrug 947, ſo daß am 31. März 1915 ein Beſtand von 8360 Mündeln verblieb. p) Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des König⸗ lichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgendwelche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder unter 1 Jahr werden ſeit dem 1. Juli 1910 in erſter Reihe durch die Säuglingsfürſorgeſtellen beauf⸗ ſichtigt. Seit dem 1. April 1911 iſt dieſe Aufſichtsführung bis zum vollendeten 2. Lebensjahre ausge⸗ dehnt worden. Am 1. April 1914 waren der Auf ſicht des Gemeindewaiſenrats 638 Haltetinder unter⸗ ſtellt, darunter 109 Säuglinge. Der Zugang betrug 525, darunter 162 Säuglinge, der Abgang 682. Am 31. März 1915 unterſtanden 481 Haltekinder der gemeindlichen Aufſicht, darunter 130 unter 1 Jahr. ) General⸗(Berufs) Vormundſchaft. Vom 1. April 1914 bis 31. März 1915 gingen 1166 Anzeigen über die Geburt unehelicher Kinder ein, von auswärts 99, die übrigen aus Charlottenburg. Von den 1166 Kindern waren 610 männlich, 556 weiblich. Verpflichtung zum Vormund fand im Berichtsjahre in 684 Fällen ſtatt; das Ver⸗ fahren wurde eingeſtellt infolge Todes des Kindes in 55 Fällen, infolge Heirat der Eltern in 46, in⸗ folge Beſtellung eines anderen Vormundes in 272, das Verfahren ſchwebt noch in 219 Fällen. Die Vormundſchaft erloſch im Laufe des Jahres bei den im Berichtsjahre neu hinzugekommenen Mündeln infolge Todes des Mündels in 95, infolge Heirat der Eltern in 64, infolge Abgabe an einen Einzel⸗ vormund in 17 Fällen, ſo daß am 31. März 1915 noch 508 Mündel unter Vormundſchaft verblieben. Von den am 1. April 1914 vorhanden geweſenen 2871 Mündeln ſchieden im Berichtsjahre aus: durch Tod 66, durch Heirat der Eltern 196, durch Beſtellung eines anderen Vormundes 99, durch Adoption 4. Mit den im Berichtsjahre hinzugekom menen 508 Mündeln ergibt dieſes einen Beſtand von 3014 Mündeln am 1. April 1915. Von den 3014 Mündeln befanden ſich . e, in Char⸗ in 1— lottenburg ] Groß⸗Berlin auec Auſammnee 4. get der Mutrcer 971 115 223 1309 2. bei den Großeltern und Verwandten 101 184 63 348 3. in Haltepflege bei Fremden. 202 319 91 908 , . 702 K — 2 4. in ſtädtiſcher Koſtpflege Den Namen des Stiefvaters erhielten in Gemäßheit des § 1706 BGB. im Laufe des Jahres 61 Kinder. Vor ihrer Niedertunft wurden der Generalvormundſchaft gemeldet: vom Säuglingsheim Weſtend 85, vom Krankenhaus Sophie⸗Charlotten⸗Str. 72, vom Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Haus 54, von Wohlfahrtsvereinen und Privatperſonen 43 Schwangere. Bei den 684 im Berichtsjahr hinzugekommenen Mündeln fanden Anerkennungen der unehe⸗ lichen Väter auf Aufforderung des Vormundes ſtatt mit Verpflichtung zur Zahlung in 168 Fällen vor Gericht, in 4 Fällen vor einem Notar und in 28 Fällen im Felde vor dem Gerichtsofftzier. In 20 Fällen wollten die Mütter den Vater ihres Kindes nicht angeben, in 28 Fällen konnten ſie nur ſ ungenaue Angaben machen, daß er nicht zu ermitteln war, in 8 Fällen gaben ſie von vornherein Ge⸗ Anerkennung 5, durch Tod des Mündels 7, durch Zurücknahme 1; 70 Klagen blieben unerledigt. In 7 Fällen wurde Berufung eingelegt, und zwar von dem Beklagten in 5, von denen 1 mit der Verurteilung des Beklagten und noch 5 Berufungen am Jahresſchluß ſchwebten.