— 119 — 13 Unterbringung in Berufe und anderweitige Fürſorge für Pfleg⸗ lin ge. Durch Vermittlung der Armenverwaltung wurden 77 Knaben und 61 Mädchen in verſchiedenen Berufen untergebracht. Bei je 6 Knaben und Mädchen wurde die Pflegſchaft aufgehoben. Bei 13 Knaben und 10 Mädchen wurde wegen Krantheit oder körperlicher Schwäche von der Unterbringung in einem Beruf Abſtand genommen. Beihilfen wurden in nachſtehenden Fällen ewährt: Zu⸗ ſchüſſe zu dem vom Lehrherrn gegahlten Koſtgelde für 72, zur Ausbildung als Lolteſchullehrer baw. lehrerin, zum Beſuche des Peſtalozzi⸗Fröbelhauſes und der Handelsſchule für 21, zur Beſchaffung von Einſegnungs⸗ und Arbeitskleidern für 202, Lehrgeld, Einſchreibe⸗ und Ausſchreibegebühren bei Lehr⸗ verträgen für 7, zur Unterbringung in auswärtigen Erholungsſtätten, Landaufenthalt uſw. für 25, Reiſekoſten für 16, Fahrgeldvergütung für 4, zur Beſchaffung von Handwerksgeug für 3, Schulgeld zum Beſuche von Fach⸗ und Fortbildungsſchulen für 3, zur Beſchaffung von Büchern in vorgenannten Schulen für 6 und zu anderen beſonderen 3wecken für 15 Pfleglinge. Im Erholungsheim Voßfeld wurden 4, in der Haushaltungsſchule zu Neuzelle 11, in anderweitigen Haushaltungsſchulen 7 weibliche Pfleglinge untergebracht; im Werner⸗Kaufmann⸗Erholungsheim zu Belzig wurden 4 Knaben aufgenommen. An Geſamtkoſten ſind hierfür im Berichtsjahre 20 487,83 ℳ entſtanden. 9. Vorgehen gegen fäumige Nährpflichtige und Arbeitsſcheue. Wegen Außerachtlaſſung de Unterhaltung⸗pflicht gegen Familienangehörige ergingen auf Grund des § 361% des R.⸗Str.⸗ G.⸗B. an 730 Perſonen die Aufforderung, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Von den Aufgeforderten er⸗ klärten ſich 219 bereit, ihre Verpflichtungen gegenüber den Angehörigen zu erfüllen, 166 ſind der Ver⸗ pflichtung auf die Aufforderung hin nachgetommen. Gerichtliches Verfahren wurde gegen 22 Perſonen eingeleitet; gegen 7 Unterhaltspflichtige wurde auf Strafe erkannt, 2 wurden freigeſprochen; bei 4 wurde das Verfahren eingeſtellt, bei 5 der Strafantrag zurückgegogen, bei 4 war eine Entſcheidung noch nicht getroffen. Auf Grund des Geſetzes vom 23. 7. 1912 wurden 10 Arbeitsſcheue und 83 andere Per⸗ aen e Erfüllung der Unterhaltspflicht aufgefordert und gegen 3 bzw. 24 das Zwangsverfahren E ler 10. Geſchenke. An Geſchenken gingen an barem Gelde ein: Von Ihrer Majeſtät der Kaiſerin und Königin 50 ℳ zur Beſchaffung von Brenn⸗ material, von anderen Spendern insgeſamt 1740,80 ℳ, zuſammen 1790,80 i. Außerdem gingen bei der Armendirektion an Spenden ein: Wirtſchaftsgegenſtände, getragene Kleidungs⸗ ſtücke und einige Bettſtücke. Allen Gebern ſei auch an dieſer Stelle Dank ausgeſprochen. C. Die Ausgaben und Einnahmen. Art der Ausgaben und Einnahmen 1018 1918 1912 A A4. L Ausgaben: 2) an laufenden monatlichen Unterſtützungen b) an Seweraterſeteteen in Gadt — 2 910 262, 938 202 858 812 j an laufenden monatlichen Pflegegeldern 304 9741 289 382 272 359 d) für Bekleidung 59 904 59 764 52 379 e) für Beſchaffung von Brennmaterial 16 190 16 325 15 902 f) Lebensmittel anſtelle von Barunterſtützung 7 8 519 3 451 — g) Betten und Hausrat zur Ueberlaſſung an Bedürftige 1 026 1 299 — h) Beförderungskoſten. ee 955 1 080 733 i) für Arzneien uſw. 46 643 70 327 75 055 1) für Beerdiguunngen 19 694 13 474 14 667 1) für Beförderung von Kranken uſw. 10 785 9 584 8 011 m) an Honorar der Stadtärzte. . 39 000 38 479 31 500 1) für Beſoldung von fünf Krankenpflegerinnen 6 000 6 000 5 000 0) an FSeun an Hebammrn 12 985 9 333 10 231 p) für die Unterbringung von Geiſteskranken, Siechen, Krugpern u. . 2 178 894 192 025 161 846 4) 1. für die Verwaltung der Familienhäuſer und des ſtädtiſchen Obdachs einſchl. Verpflegung 50 908 47 812 39 627 2. an Unterſtützungen an Inſaſſen des Obdachs 4 369 6 072 5 235 3. an Unterſtützungen an die früheren Inſaſſen des. Dürgergoſpitalss.. 1 3323 1 632 2 285 4. für die Verwaltung des Bürgerhauſes einſchl. Verpflegung der Hoſpitaltten und Siechen 234 185 249 091 236 908 r) für die Behandlung und Verpflegung in den ſtädtiſchen Kraukenhäuſern . 394 446 372 628 374 746 Zuſammen a—r 2 301 071 2 330 960 2 162 296 Außerdem ſind an andere Armenverbände erſtattet 115 803 140 402 121 919 an Heilanſtalten für dort unmittelbar untergebrachte Armenkranke gezahlt 4 e e . 88 922 146 615 165 703 Geſamtausgabe 2 505 796 2 617 977 2 449 918 Bereinnahmte Erſtattungen: a) von Ortsarmenverbänden 1) 143 746 1) 222 640 1) 124 261 b) von Landarmenverbänden 1) 108 511 95 600 1) 90 218 c);von Krankenkaſſen. 1) 22 446 1) 23 845 1) 20 451 von Berufsgenoſſenſchaften 3 2 240 1) 2 941 4 2 739 von Landesverſicherungsanſtalten 1) 10 304 4 17 277 1 15 083 von fonſtigen Verpflichteten. 11) 130 294 1) 137 155 1) 130 122 d) von Armenverbänden erſtattet für Verpflegung im Krankenhauſee. 1 410 842 1) 45 421 41 34 482 Geſamteinnahme 458 383 544 879 417 356 1) Einſchl. Reſte aus Vorjahren.