— 136 — 5 Säuglingskrippe der Fürſorgeſtelle 5 eröffnet, und in der jüngſten Fürſorgeſtelle 7 mußte eine dritte Sprechſtunde wegen geſteigerter Beſucherzahl eingerichtet werden. Die dem Bericht angefügten ſtatiſtiſchen Tabellen beweiſen in allen Einzelheiten, daß durchweg die natürliche Weiterentwickelung wie in Friedenszeiten ſtattgefunden hat, daß in bezug auf Zuſammen⸗ ſetzung, Beratungszahlen, Berufszuſammenſetzung der Ratſuchenden, Dauer der Fürſorge uſw. nicht die geringſte Anderung eingetreten iſt. Nur in der Beſucherzahl der Kleinkinderfürſorge iſt eine nicht unerhebliche Abnahme eingetreten. Eine grundſätzliche Erweiterung haben die Aufgaben der Säuglingsfürſorge durch das Geſetz vom 4. Dezember 1914 über die Kriegswochenhilfe erfahren. Dieſes Geſetz ge⸗ währt dem im Krankenkaſſengeſetz Verſicherten und den Frauen verſicherter Kriegsteilnehmer eine beſtimmte Wochenbetthilfe und für ſtillende Mütter noch eine beſondere Stillbeihilfe in Geld. Es war ſofort der Vorteil einer Zuſammenarbeit der Säuglingsfürſorgeſtellen mit den zur Auszahlung verpflichteten Krankenkaſſen für alle Beteiligten klar. Die Krankenkaſſen erhielten ſo die zuverläſſigen Unterlagen für ihre Auszahlungspflicht, die beteiligten Mütter wurden veranlaßt, ſich der für ſie heilſamen, geſundheitlichen Überwachung durch die Für⸗ ſorgeſtellen zu unterwerfen, und dieſe ſelbſt erfuhren eine Erweiterung ihres Wirkungskreiſes. Als ſpäter das Geſetz auf die Frauen auch nicht verſicherter Kriegsteilnehmer ausgedehnt wurde, für welche die Unterſtützungskommiſſionen einzutreten hatten, wurde die beſtehende Organiſation auch für dieſe übernommen. Der Vorſitzende der Allgemeinen Ortskrankenkaſſe Berlin arbeitete mit dem Dezernenten der Charlottenburger Säuglingsfürſorge eine Dienſt⸗ anweiſung aus, die von den meiſten Krankenkaſſen Groß⸗Berlins und den kommunalen Säug⸗ lingsfürſorgeſtellen der Nachbarorte angenommen wurde. Nach dieſen Beſtimmungen über⸗ weiſt die Kaſſe die ſtillenden Mütter der nächſten Fürſoraeſtelle, welche der Kaſſe die zur Zahlung verpflichtende Beſcheinigung unentaeltlich erteilt: die Mütter ſind ihrerſeits gehalten, ihre Kinder regelmäßig vorzuſtellen. Ahnliche Organiſationen ſind ſeither auch an anderen Orten getroffen worden. Dieſe Einrichtung iſt von einigen kleinen Fehlern nicht ganz frei, die es an der Zeit ſein wird abzuſtellen, wenn. was u hoffen iſt, die Reichswochenhilfe den Krieg überdauert. Was die Einzelheiten betrifft, ſo iſt folgendes hervorzuheben: Die Beſuchsziffer hat aegenüber dem Vorjahre wieder eine kleine Zunahme zu verzeichnen (5014 gegen 4779 und 4584 in den Vorjahren). Die Vorernährung zur Vorbereitung der Mütter für das Selbſtſtillen, die der Hauspflegeverein für Rechnung der Stadtgemeinde verabreicht, iſt 676 Frauen aegen 451 im Vorjahre und 526 im Jahre 1912 gewährt worden. Außer den allgemeinen Unkoſten entfielen auf die Mutter durchſchnittlich 8,84 6. Von der im ſtädtiſchen Krankenhauſe für Geburtshilfe Sophie⸗Charlotten⸗Straße getroffenen Einrichtung, Schwanaere ſchon längere Zeit vor der Entbindung unentgeltlich auf⸗ zunehmen, haben 103 künftige Mütter (1913 95) Gebrauch gemacht. und zwar 20 bis zu 2 Wochen, 24 bis zu 4 Wochen, 41 bis zu 8 Wochen, 12 bis zu 12 Wochen und 6 über 12 Wochen vor der Entbindung. Auch das Säuglinasbeim Weſtend und das Kaiſerin⸗Auguſte⸗ Victoria⸗Haus haben koſtenlos Schwangere vor der Entbindung aufaenommen. Auf die der Stadt Charlottenburg im Säuglinasheim Weſtend zuſtehenden Freiſtellen wurden im Be⸗ richtsjahr 101 Mütter mit ihren Kindern überwieſen, die 6258 Verpflegunastage im Heim beanſpruchten. Teils zur Beobachtuna, teils weil ſie zur Familienpflege zu ſchwächlich waren, wurden 85 Kinder an 4061 Tagen dort verpfleat. Tür Entbindungen in der Wohnuna ſtellte der Hauspflegenerein Pfleaerinnen. Der Eliſabeth⸗Frauenverein aewährte Wochenſuppen und Kinderwäſche. Im Berichtsfahre wurden vom Hauspflegeverein 1115 Wochenpflegen geleiſtet. Der Generalvormundſchaft unterſtanden am 1. April 1915 3014 Kinder, von denen ſich 1309 bei der Mutter, 348 bei Großeltern und Verwandten, 655 in Haltepfleae und 702 in ſtädtiſcher Koſtpfleae befanden. Bei den 1166 im Jahre 1914 unter Vormundſchaft geſtellten Kindern fand in 684 Fällen die Verpflichtuna zum Normund innerhalb —4 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamt ſtatt. An Alimenten und Abfindungen ſind durch die Generalvormundſchaft 1914: 127 044.13 ℳ von den Vätern einaezogen worden. Stillunterſtützungen haben 2030 Mütter mit einem durchſchnittlichen Koſtenbetrage von 14,95 ℳ erhalten. 165 Mütter haben 2100 Mahlzeiten zu durchſchnittlich 31,5 Pfg. erhalten. Dem Kaiſerin⸗Auauſte⸗Victoria⸗Haus und der Säualingsklinik wurden 829 Säug⸗ linge überwieſen gegenüber 1201 im Voriahre und 119“ im Jahr 1912: davon entfielen auf die Sommermonate 323 gegen 324 im Vorfahre und 691 im Jahre 1912. Wie in den Vorjahren iſt Vorſorge getroffen, daß die gemeinſame Unterbrinaung von Mutter und Kind im Falle der Erkrankung eines von beiden in den hierzu geeigneten Anſtalten erfolgen kann. Die der Säuglingsfürſoraeſtelle IV, Nehrinaſtr., 11 und Säuglingsfürſoraeſtelle V, Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee 103, angealiederten, mit je 15 Betten ausaeſtatteten Säualinaskrivpen ſind faſt immer voll beleat geweſen: der von den Müttern zu zahlende Beitraa ſtellt ſich auf 25 Pfg. für den Tag und Säualing, wofür die Kinder Wartung und Verpfleaung erhalten. In Fällen beſonderer Bedürftigkeit übernimmt die Armendirektion die Zahlung der Bei⸗ träge. Die für die Säuglinae der Krippen erforderliche künſtliche Nahrung wurde von den Milchküchen der Säuglingsfürſorge in trinkfertigen Portionen bezogen.