— 23 — an vder Niebuhrſtraße und Ausgeſtaltung der Parkanlagen am Lietzenſee überwieſen. Der Stand dieſer Vermögensmaſſen wer 1 054 425 ℳ in Wertpapieren nach dem Nennwert und 82.018 32 4 bar. Die Stadt hat die Verpflichtung übernommen, die beiden Unternehmungen innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Aus Anlaß der Errichtung von Wohnbaracken auf dem der Stadtgemeinde gehörenden Grundſtück der ehemaligen Kloſterbrauerei zwiſchen Bismarckſtraße und Wallſtraße mußte ein Durchgangsweg zwiſchen den Grundſtücken Wallſtr. 94 und Kismarckſtr. 22 geſchaffen werden, der durch Magiſtratsbeſchluß vom 2. Oktober 1919 zum öffentlichen Weg erklärt wurde. Die wegepolizeiliche Genehmigung ging am 22. Oktober 1919 ein. Die Koſten der Herſtellung des Weges betrugen 9 812,83 ℳ und wurden aus den für Wohnungsnotbauten bereitgeſtellten Mitteln gedeckt. In der Angelegenheit betr. Einziehung von Beiträgen gemäß § 9 des Kommunalabgabengeſetzes aus Anlaß der Verbreiterung der Hardenbergſtraße erließ der Bezirksausſchuß zu Potsdam unterm 4 . 1920 folgenden Beſchluß: „Der Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften von Charlottenburg vom 2 rnar 5 . 1919 betr. Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Koſten für die Verbreiterung der Hardenbergſtraße wird dahin abgeändert, daß auf die Anlieger nur des Reſtes der Frellegungskoſten, alſo 604 572,50 ℳ anſtatt 725 487 ℳ verteilt werden, ſo daß der Beitrag für den laufenden Meter Grundſtücks⸗ front für die Anlieger beider Straßenſeiten 350 ℳ beträgt. Im übrigen werden die Einwendungen gegen den Beſchluß als unbegründet zurückgewieſen.“ Die Stadtgemeinde legte gegen dieſen Beſchluß Beſchwerde beim Provinzialrat der Provinz Brandenburg in Potsdam ein und den Beſchluß des Bezirks⸗ 27. ausſchuſſes aufzuheben und die gegen den Gemeindebeſchluß vom En 1919 erhobenen Einwendungen als unbegründet zurückzuweiſen, damit nicht ¼, ſondern die ganzen noch ungedeckten Freilegungskoſten auf die Anlieger verteilt werden können. Dieſer Antrag war am Schluß der Berichtszeit noch unerledigt. Während der Berichtszeit traten nachſtehende Veränderungen im . der Stadtgemeinde ein: Zur Abrundung des ſtädtiſchen Grundbeſitzes wurden 1915 am Nordufer der Spree zwiſchen Schloß und Caprivibrücke 25,21 a zum Kaufpreiſe von 37 815,„— ℳ und an der Spree gegenüber der Charlottenburger Schleuſe 11,29 a im Werte von 10 703,97 ℳ erworben. Das Grunodſtück Wallſtr. 94mit 60,27 a Bauland und 30,77 a Straßenland wurde enteignet und käuflich mit Baracken bebaut. Der Uebernahmepreis betrug 1 100 000 ℳ, wozu noch 90 000 ℳ Gerichtskoſten kamen. Als Dienſtwohnung für den Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg wurde im Verwaltungs⸗ jahr 1917 das Grundſtück Luiſenplatz 2, Ecke Eoſanderſtr. 17/18 in Größe von 20,37 a für 275 000 4 erworben und nach dem Umbau, der mit einem Koſtenaufwande von 199 600 ℳ ausgeführt wurde, an den Preußiſchen Fiskus für 15 000 ℳ jährlich vermietet Am Kuno⸗Fiſcherplatz 2 wurden 16,34 a im Werte von 184 763ℳ gegen Umtauſch eines Grund⸗ ſtückes in der Herbarthſtraße in Größe 16,64 a erworben. An der Südſeite des Perſonenbahnhofs Char⸗ lottenburg und an der Windſcheidſtraße gingen 7,62 a Bauland und 3,75 a Straßenland aus fiskaliſchem Beſitz durch Austauſch gegen 8,93 a Bauland an der Südſeite des Bahnhofs Charlottenburg in das Eigentum der Gemeinde über. Der Wert der ausgetauſchten Flächen betrug 46 310 ℳ bzw. 20 385,50 ℳ; den Unter⸗ ſchied in Höhe von 25 924,50 ℳ hatte die Stadtgemeinde zu bealeichen. Veräußert wurde das Grundſtück Charlottenburger Ufer 47 (5,53 a) für 800 000 ℳ und eine Grundſtücksfläche von 0,34 a an der Helmholtzſtraße für 2720 ℳ C Die Stenern. Mit dem 1. April 1920 iſt die bisherige Staatseinkommenſteuer, Ergänzungsſteuer und Gemeindeeinkommenſteuer weggefallen. An ihrer Stelle wurde die einheitliche Reichs⸗ einkommenſteuer eingeführt. 1. Staatsſtenern. Staatseinkommenſteuer. Am 1. Oktober 1915 ſind die bisher von der Stadt⸗ gemeinde geführten Geſchäfte des Vorſitzenden der Einkommenſteuerveranlagungskommſſion nach Auflöſung des mit dem Fiskus abgeſchloſſenen Vertrages an den Staat übergegangen. Wie aus den nachfolgenden Tabellen über die Veranlagung zur Staatseinkommen⸗ ſteuer erſichtlich, war im Steuerjahr 1915 zunächſt ein Sinken des Einkommenſteuer⸗Solls feſtzuſtellen. Im Steuerjahr 1916 erreichte das Einkommenſteuer⸗Soll bereits annähernd das des Steuerjahres 1914; 1918 und 1919 ſtieg das Soll erheblich infolge der Erhöhung der Gehälter und Löhne und der Kriegsgewinne der verſchiedenen Induſtrien. Die Zahl der Zenſiten ging im 1. Kriegsjahr um über 13 000 zurück, nahm dann bis 1917 um über 25 000 zu und verminderte ſich 1918 erneut um über 3000, um bis 1919 wiederum um rd. 25 000 gegen das Vorjahr anzuſteigen. Die Verteilung der Bevölkerung auf die Zenſiten und Steuer⸗ gruppen. 1915 1916*0 1917 10918 1919 BVeranlagtes Einkommen Zenfiten Kangchmat Zuſammen Zenſiten abſ. % s ] abſ. % abſ. %o] abſ. %o] abſ. %a] abſ. %] abſ. % bis 900 ℳ ] 34 300] 400] 23 019 159 87 319] 286 59 519] 360] 50 917 295] 61 937 344 22 319 135 über 900— 3 000 „] 74 963 468] 89 875 620 164 838] 539] 84 114 509] 96 988] 562] 85 671] 476] 95 135 573 „ 3 000— 6 500 „ 11 382 71] 16 818 116 28 2006 92 11 324 68 13 864) 81 20 655 115] 33 564, 202 „ 6 500— 9 500 „] 3 031] 19 4414 30 7 445 3 694] 22] 3 587 21] 3 949 5 595 34 2 „ 9500 30 500 „] 4 887 30] 7 546] 52 12 433 41] 4 793] 29] 4 891] 28] 5 262 29] 6 509] 39 „ 30 500— 100 000 „ 1 555, 10] 2 741] 19 4296 14] 1 595] 10 1 772 1 2 012 11] 2 179 13 über 100 000 „ 306 571 4 8²7 350 450, 3 584 6311 4 Zuſammen ſ160 424 1000144 9841 408/100165 389 10%72 472 1000180 070,100ſ168 932100 ) Für 1916 bis 1919 iſt die Zahl der Haushaltungsangehörigen nicht feſtgeſtellt.