29 — Warenumſatzſteuer. Durch Reichsgeſetz vom 26. Juni 1916 wurden vom 1. Oktober 1916 ab der Warenumſatzſtempel und der Quittungsſtempel eingeführt. Jenen haben die Gewerbetreibenden gleichzeitig mit einer am Jahresſchluſſe einzureichenden Anmeldung ſämtlicher Zahlungen für gelieferte Waren bar zu zahlen, während der Quittungsſtempel für außerhalb des Gewerbebetriebes liegende Warenlieferungen von mehr als 100 ℳ durch Markenverwendung auf dem ſchriftlichen Empfangsbekenntnis zu entrichten iſt. Die Steuer beträgt 1 vom Tauſend, in Abſtufungen von 10 Pf. für je volle 100 ℳ. Die Verwaltung und Erhebung der Warenumſatzſteuer iſt in den Stadgemeinden durch preußiſche Verordnung vom 9. Oktober 1916 dem Gemeindevorſtand gegen Vergütung übertragen worden. Der Warenumſatz⸗ und Quittungsſtempel brachte bei rd. 12 000 Steuerpflichtigen der Stadt⸗ gemeinde für Verwaltung und Erhebung der Abgabe eine Vergütung von 2% des Auf⸗ kommens (1916 im Betrage von 8857,93 ℳ, 1917 in Höhe von 38 367,50 ℳ und von 30 413,53 ℳ im Jahre 1918) und einen Anteil an der Warenumſatzſteuer von 6% (26 573,80 ℳ. bzw. 115 102,51 ℳ und 91 240,60 ℳ.), mit einem Geſamtbetrage von 35 431,73 ℳ bzw. 153 470,01 ℳ und 121 654,13 ℳ für die Jahre 1916—1918. Mit dem 31. Juli 1918 wurde das Warenumſatzſtempelgeſetz außer Kraft geſetzt, und am 1. Auguſt 1918 trat das Umſatzſteuergeſetz vom 26. Juli 1918 in Geltung. Der Steuerſatz für die allgemeine Umſatzſteuer erhöht ſich auf 5%. Für beſtimmte Luxus⸗ gegenſtände (Edelſteine, Perlen, Gegenſtände aus Edelmetall u. a. m.) wurde eine erhöhte Umſatzſteuer von 10% und ferner an Stelle des wegfallenden Quittungsſtempels die Stempelpflicht für Empfangsbekenntniſſe über Lieferung von luxusſteuerpflichtigen Gegen⸗ ſtänden durch Private, ebenfalls mit 10%, neu eingeführt. In die Steuerpflicht wurden außer gewerblichen Lieferungen und Leiſtungen auch Lieferungen auf Grund von Ver⸗ ſteigerungen und die Ein⸗ und Ausfuhr von Luxusgegenſtänden mit einbezogen. Die Ver⸗ anlagung und Erhebunng des Umſatzſtempels erfolgt durch die Gemeinden, denen 6% des Aufkommens als Verwaltungsvergütung zugeſichert wurde. Für die Zeit vom 1. Auguſt bis 31. Dezember 1918 betrug die Vergütung 63 751,96 ℳ und 371 261,70 ℳ für das Berichtsjahr 1919. Luſtbarkeitsſteuer. Die veranlagte Luſtbarkeitsſteuer betrug: im Jahre von 1915 1916 1917 1918 1919 %s, 1% . , e, %, e Licheſpierheaterrnrnnn 176 662 30 233 466 05 392 101 45 856 376 90 2 036 267 20 Kabarets, Zirkusvorſtellungen uſw. 14797 90] 20 390 60 30 829 55 76 606 30 386 505 70 Tanzluſtbarkeiten, muſikal. Vor⸗ trägen in öffentlichen Lokalen und Beranſtaltungen auf Ver⸗ gnügungs⸗ und Rummelplätzen 30 092 25, 25 642 35 2 123 80 16 249 85 9223 942 55 Veranlagungsſoll. 222 552 45] 279 499 — 425 054 80/ 949 233 05 2 916 715 45 Abgänge infolge Einſpruchs. — — — K — — 4407 95 Berichtigt es Soll. 222 552 45 279 499 425 054 30 949 233 052 912 307 50 Ausfälle und Reſte. 5 669 07 2 554 60 1511 27 5 520 — 7 304 40 Iſt⸗-Auftommen 216 883 38] 276 944 40] 423 543 53 943 713 052 905 003 10 Durchſchnittliche Zahl der Licht⸗ ſpielchearer 30 27 31 33 40 Für das erſte Halbjahr 1920 betrug das Veranlagungsſoll an Luſtbarkeitsſteuern nach Abzug von 3205,15 ℳ infolge Einſpruchs 1 853 136,50 ℳ. Die Erhöhung des Steuer⸗ aufkommens im Jahre 1919 und im 1. Halbjahre 1920 gegenüber den Vorjahren iſt zurück⸗ zuführen auf die Erhöhung der Kartenſteuerſätze gemäß der am 1. Mai 1919 in Kraft getretenen Luſtbarkeitsſteuerordnung vom 20. März 1919, auf die Einführung der Karten⸗ ſteuer für die bisher zu einer niedrigen Pauſchalſteuer veranlagten Tanzluſtbarkeiten und muſtkaliſchen Vorträge und auf die Erhöhung der Eintrittspreiſe, die durch die wirtſchaft⸗ liche Lage bedingt war, aber weite Bevölkerungskreiſe in ihrer Vergnügungsſucht nicht im geringſten ſtörte. Hundeſteuer. Es betrug die Zahl der ſteuerfreien Wach⸗,] Einſprüche gegen die Davon hatten im Jahre Scaltetet, zut und Pangelee] etehe ieer Hunde BVeranlagung Erfolg hunde 1918 . 6387 789 140 38 1916 6566 771 32 3 191722 6277 662 37 2 1918 5864 488 36 2 1919 6234 356 40 2 1920 (1. Halbjahr) ] 7627 136 20 1