— 43 leiter. Zur Beſpannung der Schneepflüge und Schneeabfuhrhilfswagen ſtellte das Oberkommando in den Marken als Ergänzung der ſtark eingeſchränkten privaten Fuhrbetriebe Pferde zur Verfügung. Im Winter 1917/18 wurden auch die Geſpanne der (ſeit 13. April 1917) ſtädtiſchen Müllabfuhr 2 gen. In dem milden Winter 1918/19 wurde angeſi chts der herrſchenden Arbeitsloſigkeit die Verordnung des Oberkommandos in den Marken, nach der die Hausbeſitzer und Mieter zur Mithilfe bei der Schneebeſeitigung verpflichtet waren, aufgehoben. Trotz der herrſchenden Arbeitsloſigkeit gelang es erſt nach mehreren Tagen 300—400 Schneeſchipper zu bekommen, ſo daß zunächſt wieder Soldaten heran⸗ gezogen werden mußten. Der im allgemeinen ſehr milde Winter 1919%/20 brachte nur im November und Dezember zwei größere Schneefälle; der Nove mberſchneefall erreichte jedoch für Berlin die außer⸗ gewöhnliche Schneehöhe von 38 em. Zur Schneebeſeitigung wurden an 21 Arbeitstagen täglich bis zu 1300 Hilfskräfte mit einem Koſtenbetrag von rund 400 000 ℳ vorübergehend herangezogen. Durch Handkarren wurden im Winter 1916 rund 9500 ehm Schnee, 1917 etwa 3200 chm, 1918 gegen 2400 obm, 1919 rund 1500 hm beiſeite geſchafft, durch Geſpanne 1916 faſt 380 chm gegen 450 chm 1917, 380 ohm 1918 und 528 ehm 1919. Die Abfuhr beſchränkte ſich auf die ſchmalen Straßen und die öffentlichen Plätze. Im übrigen blieb der Schnee auf den Bürgerſteigen neben der Bordkante und auf den Raſenſtreifen bis zur Schmelze liegen. Zum Streuen bei Glatteis wurden je nach der Härte — 4 1916—1918 gegen 1000—650—1300 chm Sand und Kies, dazu je 150 chm Kohlenſchlacke verbraucht. 3. Der Kraftwagenbetrieb. Infolge des Pferdemangels und der hohen Löhne für Mietgeſpanne ſah ſich die Verwaltung genötigt, den Pferdebetrieb möglichſt auszuſchalten und zum Kraftwagen⸗ betrieb überzugehen. Zu den 4 vorhandenen elektriſchen Straßenwaſchmaſchinen wurden am 1. April 1916 je 6 elektriſche Kehrichtabfuhrwagen und Straßenwaſchmaſchinen in Betrieb genommen. Dieſer Beſtand wurde erweitert, indem 1918 eine Straßenwaſchmaſchine, 1919 ein elektriſcher 5 A⸗Laſtkraftwagen und zwei gebrauchte offene Perſonenkraftwagen aus Heeres⸗ beſtänden, ſowie ein neuer geſchloſſener Perſonenkraftwagen (Opel) angekauft wurden. Der geſchloſſene Wagen der Feuerwehr ging an den Kraftwagenbetrieb über, dem auch die Per⸗ ſonenbeförderung obliegt. Am Ende der Berichtszeit waren vorhanden: 6 elektriſche Kehrichtabfuhrwagen und 11 elektriſche Straßenwaſchmaſchinen für den Straßen⸗ reinigungsbetrieb, 9 elektriſche Laſtkraftwagen von 3 und 5 t Tragkraft, 22 Benzinlaſtkraftwagen zu 3, 4 und 5t Tragkraft und 18 Anhängewagen für allgemeine Transportzwecke, 2 geſchloſſene und 2 offene Perſonenkraftwagen, 1 Hilfsperſonenwagen für den Kraftwagenbetrieb und 1 3yklonette, zu⸗ ſammen 72 Fahrzeuge. Von den Straßenwaſchmaſchinen waren 4 behelfsmäßig mit Ladepritſchen verſehen und leiſteten als Hilfslaſtkraftwagen gute Dienſte. Die Laſtkraftwagen dienten außer für den Straßenreinigungsbetrieb hauptſächlich zum Transport von Lebensmitteln, Bekleidungsſtücken, Kohlen und für Kriegszwecke beſchlagnahmten Materialien. Erſt 1920 machte ſich eine Erleichterung 24 des angeſpannten Betriebes infolge des Abbaues der Zwangswirtſchaft bemerkbar. Zur Unterbringung der Fahrzeuge, der Ladeſtation, der Reparaturwerkſtatt und des Be⸗ triebsbüros war das Straßenreinigungsdepot Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße entſprechend umgebaut worden. 1917 und 1918 mußte je ein behelfsmäßiger Schuppen für Laſtkraftwagen, ferner 1917 ein zerleg⸗ bares Bürogebäude aufgeſtellt werden. Zum Ausgleich der erhöhten Ausgaben mußte der Tarif für Benutzung der Wagen wieder⸗ holt erhöht worden; mit dem 1. April 1920 wurden die Tarifgebühren für Groß⸗Berlin ein⸗ heitlich geregelt. 4. Die Müllbeſeitigung. Durch die „Dreiteilung“, allgemeine Müllverwertungsgeſellſchaft m. b. H. wurden aus dem Stadtgebiet abgefahren: 1915 1916 kg ER Aſche, Schlacke und Hauskehricht 44 819 000] 53 024 820 Speſeretſeeee 7 373 458 5 799 577 ſonſtige Müuboeſtandrere⸗⸗ 8 517 480 6 418 430 Die Geſellſchaft erhielt pro Kopf der Bevölkerung eine Vergütung von 1,80 ℳ. 2 Die Stadt erhob für jedes Grundſtück eine Müllabfuhrgebühr in Höhe von 0,9% des Ge⸗ bäudenutzungswertes. Am 13. April 1917 ſtellte die „Dreiteilung“ den Betrieb ein. Am 2. Mai 1917 wurde laut Beſchluß der Stadtverordneten der Vertrag mit jener Geſellſchaft gelöſt und das geſamte lebende und tote Inventar für 175 000 ℳ übernommen; die Müll⸗ abfuhr wurde mit Wirkung vom 13. 4. 1917 ab verſtadtlicht. Der Sortierbetrieb in Sege⸗ feld, der ebenfalls übernommen war, ging am 1. 10. 1917 ein, da auf Grund des Stadt⸗ verordneten⸗Beſchluſſes vom 19. 9. 1917 ſtatt des Dreiteilungsſyſtems das Zweiteilungsſyſtem (Müll, Kehricht und Aſche einerſeits, und Speiſereſte andererſeits) eingeführt wurde. Durch die Ordnung der Stadtgemeinde Charlottenburg betr. Wegſchaffung des Hausmülls vom 19. September 1917 wurde zur Deckung der erhöhten Unkoſten zu der beſtehenden Müllabfuhrgebühr von 12% des Gebändenutzungs⸗ wertes eine beſondere Gebühr eingeführt, die ſich nach dem Standort der Müllgefäße berechnete. 28 22 etrieb leiſtungsfähig zu alten, wurden zum Ankauf von und Gerät 2 ſowie zum Baracke K 2 l., 1 0 10 15 und ater mun %. 2. 4. q orfen. on der „Dreitei en 114 Pferde überno am 31. 1010 4. Geſang en 114 Pferden, am 30. 9. 1020 ein ſolcher von 124 vorhanden. Durch Bewirt⸗