IX. Rechtapflege, Militärangelegenheiten und Polizei. 1. Das Gemerbegericht.) Am 31. März 1917 konnte das Gewerbegericht auf eine 25jährige Tätigkeit zurück⸗ blicken. Das Geſchäſtsjahr 1917 umfaßt nur die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1917, da am 1. Januar 1918 das Kalenderjahr als Geſchäftsjahr eingeführt wurde. Die Amts⸗ dauer der Beiſitzer, deren Wahlzeit am 31. März 1916 ablief, wurde durch Bundesrats⸗ verordnung vom 17. Juli 1917 bis 6 Monate nach Beendigung des Kriegszuſtandes ver⸗ längert. Die Anweſenheitsgelder für Beiſitzer wurden mit dem 30. Oktober 1918 von 6 auf 9 %ℳ erhöht. Über die Tätigkeit des Gewerbegerichts unterrichtet nachſtehende Überſicht: Klagende Parteien, Wert der Streitgegenſtände, im Jahre Art der Erledigung 1915 1916 1917 1918 1919 1920 Es wurden Klagen erhoben von Arbeitgebern gegen Arbeiterrn 11 30 23 14 12 17 Arveitern gegen Arbeirgeber 877 752 482 668 884 1160 Arbeitern gegen Arbeiter K — 1 1 — im Werte bis 20 %. 392 266 136] 151 64 122 0 „ von 20 bis 50 % 4a . 205 188 117 175 125 86 „ % „ 50 100. , 155 163 87 116 167 1415 % „ über 100 . , 2. 108 92 114 182 460 5701 Ihne Wertangabeee 28 73 51 59 81 153 zuſammen 888] 782] 505] 683 897 1177 Es wurden Klagen erledigt durch — Zurücknahme vor dem Termin 50 44 67 61 62 113 im Termin , 44 52 24 33 57 57 Verzicht in Sachen § 306 Suc e 26 24 14 11 46 24 Anerkenntnis 2 2. 3 4 — 7 9 17 Vergleich 374 276 220 348 328 393 Rechtskräftiges Verfäumnisurteil gegen Kläger 4 3 2 2 — 5 „ Beklagte 84 44 26 23 67 58 Verſäumnis in Sachen 5.% IV. 2e ee 17 14 7 8 9 20 Verurteilung 64 46 27 31 50 97 Abweiſung der Alage „ , . 41 26 19 29 58 155 Auf andere Weiſe wurden erledigt v . , Kr. 182 245 96 109 215 205 Unerledigt blieben am Jahresſchlußßf. 12 21 101 31 27 60 zuſammen 901] 794 512 693 928 1204 * Davon aus dem Vorjahre 13 12 7 10 31 27 Zahl der Terminstage. 117 115 80 95 112 130 Die Abnahme der Streitigkeiten während des Krieges iſt weniger im Rückgang einzelner Geſchäftszweige als vielmehr in dem beſonderen Schutz der Kriegsteilnehmer durch das Reichsgeſetz vom 4. Auguſt 1914 zu ſuchen. Es handelte ſich bei den Klagen meiſt um Leiſtungen aus dem Arbeitsverhältnis und Anſprüche auf Schadenerſatz oder Vertrags⸗ ſtrafe. Zur ſchnellen und ſachgemäßen Beantwortung von Rechtsfragen des kaufmänniſchen und gewerblichen Dienſtvertrages wurde zu Anfang des Krieges in der Gerichtsſchreiberei eine Rechtsauskunftsſtelle errichtet, deren unentgeltlicher Rat häufig in Anſpruch genommen wurde. Durch ſachgemäße Belehrung ließ ſich in zahlreichen Fällen eine außergerichtliche Einigung der Parteien herbeiführen, in einer noch weit größeren Anzahl von Streitigkeiten wurde wegen örtlicher oder ſachlicher Unzuſtändigkeit oder wegen Ausſichtsloſigkeit von einer Klage Abſtand genommen. Bei dem Verbande Deutſcher Gewerbe⸗ und Kanſnamgerichte wurde der Antrag geſtellt, das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichtsgeſetz abzuändern und ferner das Reichs⸗ arbeitsamt zu erſuchen, in den ſozialpolitiſchen Beirat auch Vertreter des Verbandes zu berufen. 2. Jas RKaufmannsgericht. Wie beim Gewerbegericht gilt ſeit dem 1. Jannar 1918 das Kalenderjahr als Ge⸗ ſchäftsjahr. Die Amtsdauer der Beiſitzer wurde bis 6 Monate nach Kriegsende verlängert und die Vergütung für die Teilnahme an einer Sitzung Ende Oktober 1918 von 6 auf 9 ℳ erhöht. ) Das Gewerbegericht und das Kaufmannsgericht geben Sonderberichte heraus, auf die beſonders verwieſen wird. ç Davon 83 im Werte von mehr als 1000 Jℳ.