Ergänzungskurſe für erwerbsloſe Iugendliche wurden trotz der wenig ermutigenden Erfolge wiederholt ſeit 1917 eingerichtet. So wurden 1918 219 Er⸗ werbsloſe eingeſchult, von denen 69 überhaupt nicht und nur 8 regelmäßig erſchienen; die meiſten verzichteten lieber auf die Erwerbsloſenunterſtützung, die an den Schulbeſuch gebunden war. Der letzte Kurſus, der im Februar 1919 eröffnet war, ging im Mai wegen ſchlechten Beſuchs ein. Die Volksbildungskurſe der Stadt Charlottenburg (bis zum Oktober 1919 „Freie Kurſe und Vorleſungen für erwachſene Arbeiter und Arbeiterinnen“) fanden ſchon früher allgemeinen Zuſpruch. Einen ganz außerordentlichen Aufſchwung nahm aber die Beteiligung an den Kurſen im Oktober 1919, als die Zahl der Vorleſungen und Uebungen infolge der reichlich zur Verfügung ſtehenden Mittel mehr als verdoppelt werden konnte. Die Zahl der Hörer ſtieg auf 1148 (705 Männer und 443 Frauen); am ſtärkſten waren Muſik (über 300 Hörer) und Philoſophie (über 200 Hörer) beſucht. Außer den Vorleſungen aus dem Gebiete der Wirtſchaft und Politik, Philoſophie und Pädagogik, Literatur und Kunſt, Hygiene und Technit und des Wohnungsweſens fanden Vorträge und praktiſche Uebungen in Deutſch und Rechnen in einem Unter⸗, Mittel⸗ und Oberkurſus ſtatt. Jeder Kurſus wählte einen Vertrauensmann; die Beſprechungen mit dieſen Vertrauensmännern ſicherten eine enge Fühlungnahme zwiſchen Leitung und Hörerſchaft. e Rahmen der Kurſe wurden auch zwei Konzerte veranſtaltet, die ſich eines guten Beſuches erfreuten. b) Die ſtädtiſchen Mädchenfortbildungs⸗ und Fachſchulen und die Pflichtfortbildungsſchulen für Mädchen. Nach Maßgabe des Miniſterialerlaſſes vom 8. Februar 1916 wurde die Handelsvorſchule und die Pflichtforr⸗ bildungsſchule unter Vorbehalt als geeignet zur Ableiſtung des Lehrprobejahres für Handels⸗ lehrerinnen anerkannt. Eine Verfügung des Landesgewerbeamts vom 6. Oktober 1916 berech⸗ tigte die Mädchenfortbildungsſchule zur Aufnahme von je 3 Probekandidaten für Gewerbe und Hauswirtſchaft. Die gewerbliche Vorſchule für Schneiderinnen erhielt am 22. Oktober 1916 die ſtaatliche Anerkennung als gewerbliche Unterrichtsanſtalt. Oſtern 1917 wurde die Handelsſchule als öffentliche Handelsſchule anerkannt und eröffnete nach Genehmigung des Lehrplans beſondere Klaſſen für fremdſprachlichen Unterricht. Die Pflichtfortbildungsſchule errichtete 1917 zwei gemeinſame Klaſſen für Weiß⸗ näherinnen, Schneiderinnen und Putzmacherinnen, die ſeit dieſem Jahre der Fortbildungs⸗ ſchulpflicht unterſtehen. Die Zahl der Klaſſen mußte von Jahr zu Jahr erhöht werden. In der kaufmänniſchen Pflichtfortbildungsſchule wurden die Klaſſen für Kontoriſtinnen aus⸗ gangs des Krieges vorübergehend vermehrt, dagegen die Klaſſen der Verkäuferinnen infolge vielfachen Uebertritts zur Kontortätigkeit ſtart verringert. Im Jahre 1918 wurde die Abend⸗ ſchule ausgebaut und in jedem Halbjahr ein Kurſus für Kriegerbräute ſpäter Haus⸗ haltungskurſe genannt — mit halbjährigem Unterricht in Kochen und vierteljährigem Unter⸗ richt in Waſchen, Haushaltungslehre und Säuglingspflege abgehalten, der ſich regen Zu⸗ ſpruchs erfreute. Der Keller des Schulhauſes Bismarckſtraße 22 wurde als Waſchküche für Unterrichtszwecke eingerichtet. An den einzelnen Kurſen nahmen in jedem Jahre eine Anzahl von Kriegerwitwen unentgeltlich teil, vom Januar 1918 ab in allen Klaſſen und Kurſen auch erwerbsloſe Mädchen je nach Vorbildung und erwähltem Beruf. Am 1. April 1918 wurden die neugeſchaffenen Stellen einer Schulärztin, einer Schulpflegerin und einer Wirtſchafterin an der Pflichtfortbildungsſchule beſetzt. Die am 13. Februar 1919 eröffneten Klaſſen für Erwerbsloſe mußten wegen ſchlechten Beſuchs bald zuſammengelegt werden. Am 1. Juni 1919 trat das erweiterte Ortsſtatut in Kraft, das auch die ungelernten Arbeiterinnen ſchulpflichtig machte. Die Schulgeldſätze wurden auf folgende Beträge erhöht: Handelsſchule halbjährlich 40 ℳ, gewerbliche Vorſchule für Schneiderinnen, Haushaltungsſchule und Kinderpflegerinnen⸗ ſchule je 10 ℳ, die Wochenſtunde der Abendſchule koſtet 1,25 ℳ, auswärtige Schülerinnen zahlen in der Regel den doppelten Betrag. Alle Sätze wurden 1920 auf das Doppelte erhöht. Die Mädchenfortbildungsſchule war im Sommer 1920 folgender⸗ maßen ausgebaut: Die Handelsſchule mit je 3 Parallelklaſſen für 3 aufſteigende Semeſter, die gewerbliche Vorſchule für Schneiderinnen mit je 2 Unter⸗ und Oberklaſſen, die Haushaltungs ſchule, getrennt für Hausfrauen und Mütter einer⸗ ſeits und für Hausangeſtellte andererſeits, mit je einer Unter⸗ und Oberklaſſe, die Kinder⸗ pflegerinnenſchule mit je einer Unter⸗ und Oberklaſſe und die Abendſchule mit 41 Kurſen und 91 Wochenſtunden, ferner die kaufmänniſche Pflichtſchule mit 11 Klaſſen für Kontoriſtinnen und 19 für Verkäuferinnen und 2 gemeinſamen Klaſſen, die gewerbliche Pflichtſchule mit? Klaſſen für Schneiderinnen, 5 für Putzmacherinnen und 2 gemeinſamen Klaſſen und die Pflichtſchule für ungelernte Arbeite⸗ rinnen mit 8 Klaſſen. Der Schulbeſuch der Pflichtfortbildungsſchule und der Abendſchule war im Gegenſatz zur Mädchenfortbildungsſchule zeitweiſe unregelmäßig. Seit dem Winter 1918/19 war infolge der Störungen durch Unruhen und Streiks die Erreichung des Lehrzieles ſehr erſchwert. Die Zahl der Pflichtſchülerinnen betrug 1915 im Sommer 927, im Winter 958, 1916 im Sommer 984, im Winter 1037, 1917 im Sommer 923, im Winter 899, 1918 im Sommer 644 und im Winter 798, 1919 im Sommer 1027, im Winter 1348 und im Sommer 1920 — 1533, ohne die Kriegerwitwen, die unentgeltlich am Unterricht teil⸗ 9*