— 28 — und die Sparkaſſe durch die Verordnung über den Depotzwang vom 24. 10. 1919 befugt wurde, auch nicht mündelſichere Papiere in Verwahrung zu nehmen. Ende 1918 waren 719 Depots im Werte von 913 700 ℳ, Ende 1919 dagegen 2067 Depots im Werte von 6 600 100 ℳ zu verwalten. Die Gebühr betrug 0,20 ℳ für jedes angefangene Tauſend des Nennwertes, mindeſtens aber 0,50 ℳ. 8 0 In der Stahlkammer wurden am Ende des letzten Berichtsjahres 8219 Schrankfächer vermietet, der Mietzins, der zu Beginn der Berichtszeit 3, 8, 12 und 18 betrug, wurde auf 4, 12, 16 und 24 ℳ erhöht, außerdem wurden beſonders große Schrank⸗ fächer zur Aufbewahrung umfangreicherer Wertſachen eingebaut, die für 32 ℳ jährlich ver⸗ mietet wurden. Eine Vermehrung der Schrankfächer war nicht möglich, da die Fabriken die Ausführung weiterer Aufträge nicht übernahmen. An verſchloſſenen Depots wurden im letzten Berichtsjahre 267 in Verwahrung gegeben und 235 zurückgezogen, ſo daß am Schluſſe der Berichtszeit 50 verſchloſſene Depots vorhanden waren. Sparprämien an Perſonen des Geſindeſtandes, die nachweislich während der letzten 5 Jahre bei ein und derſelben Herrſchaft dienten und zugleich bei der Sparkaſſe em Sparkonto unterhielten, wurden je nach der Länge der Dienſt⸗ und Sparzeit an folgende Perſonen verteilt: Sparprämien von 1915 1916 1917 1918 1919 10 ℳ 58 69 57 27 31 15 % 108 87 64 48 66 20 % 9 10 48. 41 14 C. Das ſtädtiſche Arbeitsamt. Der ſtädtiſche Arbeitsnachweis ſah ſich durch den Krieg vor neue Aufgaben geſtellt. Zunächſt zeigte ſich eine Erweiterung der Organiſation durch die Einbeziehung der Kriegs⸗ beſchädigtenfürſorge erforderlich. In die 1915 errichtete Deputation für die Kriegs⸗ beſchädigtenfürſorge wurden die Dezernenten für die öffentliche Geſundheitspflege und für den Arbeitsnachweis entſandt. Dieſer Deputation ſteht ein Beirat für Kriegsbeſchädigte zur Seite, bei dem Fachausſchüſſe für die wichtigſten Berufe — vor⸗ läufig 22 — gebildet ſind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer fanden ſich hier in ehrenamtlicher Tätigkeit zuſammen, um die Kriegsbeſchädigten im alten Berufe bei ihren früheren Arbeit⸗ gebern unterzubringen oder den Uebergang in andere Berufe möglichſt zu erleichtern. Auf Anregung des Arbeitsnachweiſes wurde mit der Berufsberatung für Kriegsbeſchädigte bereits in den Lazaretten begonnen. Hauptſächlich nahmen ſich die Lehrer der ſtädtiſchen Fortbil⸗ dungs⸗ und Gewerbeſchulen der Verwundeten an. Um das Zuſammenarbeiten der Groß⸗ Berliner Gemeinden gedeihlich zu geſtalten, wurde die Ausgleichskommiſſion des Arbeitsmarktes für Kriegsbeſchädigte in Groß⸗Berlin eingeſetzt. Die 1916 im Einvernehmen mit den ärztlichen Leitern errichtete Vermittlungsſtelle für Geneſende hatte zur Aufgabe, den Soldaten Arbeitsgelegenheit zu verſchaffen. Die ſich freiwillig zur Arbeit meldenden Geneſenden wurden von den Lazaretten und Sammelſtellen durch Ueberweiſungskarten angemeldet. Der Arbeitsnachweis gehörte mit ſeinem Dezernenten als ſtändigen Vertreter ſeit 1915 der Zentralauskunftsſtelle der Arbeitsnachweiſe für Berlin und die Provinz Brandenburg an. Dieſe Stelle ſollte den Ausgleich zwiſchen den öffentlichen und den gewerbsmäßigen Nachweiſen Berlins und der Provinz Brandenburg regeln. Die nicht erledigten Arbeitsgeſuche und offenen Stellen wurden beſtimmungsgemäß der Zentralauskunftsſtelle zur weiteren Erledigung mitgeteilt. Ferner wurde 1915 infolge Einführung der Meldepflicht der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweiſe eine Charlotten⸗ burger Sammelſtelle errichtet, der ſich 6 Arbeitsnachweiſe anſchloſſen. Auf Grund des Geſetzes über den vaterländiſchen Hilfsdienſt vom 5. 12. 1916 wurde für Charlottenburg der ſtädtiſche Arbeitsnachweis als Hilfsdienſtmeldeſtelle beſtellt. Nach der Bundesratsverordnung vom 21. 12. 1916 betr. die Uebergangsbeſtimmungen zum Geſetz über den vaterländiſchen Hilfsdienſt wurde der Hilfsdienſtmeldeſtelle auch die Prüfung der Frage übertragen, ob ein Beruf oder ein Betrieb als hilfsdienſtpflichtig im Sinne des Geſetzes anzu⸗ ſehen iſt. In den 24 zur Begutachtung überwieſenen Fällen konnte bei 7 Firmen eine Be⸗ triebsführung für Zwecke der Kriegsführung oder Volksverſorgung nicht anerkannt werden. Die Ausdehnung des Aufgabenkreiſes führte 1917 zu der Erweiterung und Um⸗ wandlung des Arbeitsnachweiſes in das ſt äd tiſche Arbeitsam t. Längſt hatte ſich bei der Berufsberatung das Bedürfnis nach Vertiefung der Arbeit fühlbar gemacht. Die Erfah⸗ rungen der Berater und ihre Kenntnis des Wirtſchaftslebens und des Arbeitsmarktes reichen nicht immer aus, um in allen Fällen richtig urteilen zu können. Deshalb muß dem Berufs⸗ berater für ſeine Arbeit überſichtliches und gutes Material zur Verfügung ſtehen, das für Männer wie für Frauen die Grundbedingungen aller Berufe (Angabe der erforderlichen Vor⸗ bildung, der Ausbildungsanſtalten, der Dauer und Koſten der Ausbildung, der Ausſichten im Beruf uſw.) umfaßt. Zur Beſchaffung dieſes Materials wurde die Mitarbeit zahlreicher Behörden und Berufsorganiſationen in Anſpruch genommen; außerdem war die ſozialwiſſen⸗ ſchaftliche Literatur und die Fachpreſſe — am 30. 9. 1920 ſtanden 113 Zeitungen zur Ver⸗ fügung — ſtändig zu verfolgen.