2 — 83. — weiſung an Heilſtätten vermittelt. Bei Unterſtützung auswärtiger Angehöriger wurden im Höchſtſalle Beträge für 3 Monate genehmigt, um ſtets eine gewiſſe Kontrolle in der Hand zu behalten. Allgemein wurde ein Unterſchied gemacht zwiſchen Jugendlichen, die bei den Eltern wohnten und ſolchen, die allein zugezogen waren. Bei Bewilligung von Spargeldern für Kleidung mußte beſonders häufig Zurückhaltung geübt werden. Der Sparzwang als Maßnahme ſozialer Fürſorge bedingte eine genaue Prüfung jedes einzelnen Antrages. Zunächſt war viel Mißtrauen zu überwinden: Arbeitgeber und auswärtige Sparkaſſen machten Schwierigkeiten und die Eltern der Jugendlichen glaubten vielfach, die Spargelder ſtänden ihnen ohne weiteres zur Verfügung. Auch Mißbräuche der Jugendlichen kamen zur Kenntnis: Geburtsdaten auf der Invalidenquittungskarte wurden geändert, um den Sparzwang zu umgehen; die falſchen Daten gingen dann in die erneuerten Karten über. Daher wurde das Charlottenburger Poltzei⸗Präſidium veranlaßt, Neuausſtellungen von Karten nur nach den polizeilichen Melbeblättern vornehmen 5n laſſen. Andererſeits machten ſich auch gute Folgen des Sparzwanges bemerkbar. So beteiligten ſich die jugendlichen Sparer in anſehnlichem Maße an Kriegsanleihezeichnungen. Die Prämien. zuerſt 20 ℳ, ſpäter 10 ℳ für je 100 gezeichnete Kriegsanleihe kamen auch ihnen zugute: in 266 Fällen wurden ſolche Prämien aus den Lohn⸗ ſparguthaben mit einem Geſamtbetrage von 1920 J bar ansgezahlt. Die Ausführung der dem Magiſtrat obliegenden Aufgaben wurde der ſtädtiſchen Ab⸗ teilung für Gewerbeſachen übertragen. Da der Sparzwang für Jugendliche nur in engem Zu⸗ ſammenhang mit der Jugendpflege durchzuführen war, ergab ſich ein Zuſammenarbeiten mit den Unterſtützungskommiſſionen und Fürſorgeſtellen, mit der Abteilung Jugendfürſorge (Sonderſtelle, „Sparzwang für Jugendliche“), der Vereinigung für Wohltätigkeitsbeſtrebun⸗ gen, mit der Armendirektion und der Generalvormundſchaft; dauernde Fühlung mit den Eltern, Vormündern und Heimatbehörden gebot ſich von ſelbſt. Die Prüfung des Sach⸗ verhalts bei Auszahlungsanträgen wurde in der Regel von den Jugendpflegern vorgenommen. Ende 1916 waren 5779 Sparguthaben mit einem Geſamtbetrage von 519 966 ℳʒ vorhanden; 358 Sparbücher waren infolge Todes der Inhaber oder aus anderen Gründen eingegangen. Im Jahre 1917 kamen 3831 Konten neu hinzu und 237 Sparbücher gingen ein; der Einlagebeſtand Ende 1917 betrug 549 863 ℳ,; 1918 wurden im ganzen 485 658 ℳ eingezahlt. Anträge auf Auszahlungen waren eingegangen im Jahre: 1917 1918 1919 ur Unterſtützung Angehöriger 1 806 359 356 ür die eigene Lebenshaltuung 3 797 2 388 3 575 zuſammen 5 603 2 747 3 931 Bewilligt wurden Anträge 4 294 1 804 3 551 Ausbezahlt wurden Markrk 109 822 203 743 328 135 1916 gingen 21 Beſchwerden Jugendlicher ein, von denen 8 durch das Oberkommando in den Marken, 1 durch die Stadtverwaltung als begründet anerkannt worden ſind, 1917 wurden von 12 Beſchwerden 5 anerkannt. Am 5. 12. 1918 erfolgte auf Verfügung des Staatskommiſſars für Demobilmachung die Aufhebung des Sparzwanges für Iugendliche. Auf Grund einer Be⸗ kanntmachung des Miniſters des Innern vom 24. 3. 1920 waren die Guthaben unter Löſchung des Sparvermerks auszuzahlen oder die Sparbücher auszuhändigen ohne jeden Nach⸗ weis der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit. In der Zwiſchenzeit wurden mit Zuſtimmung der geſetzlichen Vertreter der Jugendlichen von der ſtädtiſchen Sparkaſſe Charlottenburg 1574 Sparguthaben mit 251 629 ℳ, von anderen Sparkaſſen 1777 d ausgezahlt. Ferner wurden 3202 Sparbücher ausgehändigt und 2359 an andere Gemeindevorſtände abgegeben. Am 13. 3. 1919 waren noch 20 148 Sparguthaben Charlottenburger Jugendlicher vorhanden, davon bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe Charlottenburg rund 4000, Spandau 12000, Berlin 4000, Wilmers⸗ dorf 112, Schöneberg 34, Neukölln 2, der Reſt bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe Berlin⸗Lichtenberg und bei den Kreisſparkaſſen Niederbarnim und Teltow. Seit 1. 4. 1919 wurden bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe weitere 0 agee auf Reſtkündigung der Sparbücher oder Auszahlung von Sparguthaben von Jugend⸗ ichen geſtellt. F. Der Demobilmachungsausſchuß. Durch Gemeindebeſchluß vom 30./31. Oktober 1918 wurde eine aus 10 Stadtver⸗ ordneten und 5 Magiſtratsmitgliedern beſtehende Deputation zur Beratung der Uebergangs⸗ fragen von der Kriegs⸗ zur Friedenswirtſchaft eingeſetzt. Nachdem durch Bundesratsverord⸗ nung vom 7. November 1918 die Bildung von Demobilmachungsausſchüſſen angeordnet wor⸗ den war, wurden außer den bisherigen Deputationsmitgliedern ein Magiſtratsmitglied, ein Stadwerordneter, je 5 Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, 3 Vertreter aus dem Voll⸗ zugsausſchuß des Arbeiter⸗ und Soldatenrats, 2 Frauen und ein Bauſachverſtändiger zu Mit⸗ gliedern des Demobilmachungsaus ſchuſſes ernannt. Der ſo erweiterte Ausſchuß nahm die vorbereiteten Arbeiten ſofort auf und ſetzte je einen Unterausſchuß für Einquartie⸗ rung, Arbeitsbeſchaffung, Arbeitsnachweis und Erwerbsloſenfürſorge, Wohnungsbeſchaffung und Geſundheitspflege ein. Auf Anordnung des Oberpräſidenten als Demobilmachungs⸗ kommiſſar für Groß⸗Berlin wurde Ende November 1918 für den Bezirk Groß⸗Berlin ein gemeinſchaftlicher „Demobilmachungsausſchu ß Groß⸗Berlin“ eingerichtet, von dem alle grundſätzlichen Fragen für Groß⸗Berlin geregelt werden. Die Demobilmachungs⸗ 11˙