—. 92 — auf die Dauer nicht durchführen. In den Kriegswintern wurde die Wärmehalle wie folgt in Anſpruch genommen: 1915 1916 1917 Zahl der Beſucher . 11 057 15 147 3 599 Verabreichte Freiportionen: Kaffememe 435 700 182 Suppen 233 495 271 Brotſchnitten 566 —2 27 — Verkaufte Portionen: Kaffeee 16 588 18 783 6342 Suppen. 8 074 20 234 2 432 Brotſchuiten 12 648 3 590 40 Alkoholfreier Punſch. — I 2 404 Einnahmen 2. %8 1 700,11 3 391,74 795,64 usgabean 2 , , 3 052,33 4 213,33 2 086,38 Zuſchuß der Stadwerwaltungg , 1 352,22 821,59 1 290,74 Im Winter 1919/1920 wurden 5361 Beſucher gezählt. Die Ausgaben betrugen 2709,06 ℳ, die Einnahmen 1356,70 ℳ ſo daß von dem „Berliner Frauenverein gegen den Alfoholismus“ für die Betriebe der Wärmehalle ein Zuſchuß von 1352,36 ℳ zu zahlen war. Außerdem wurden für Mittageſſen, Ankauf von Gerätſchaften und ſonſtige Betriebserforder⸗ niſſe rund 3000 ℳ aufgewendet. B. Waiſenpflegr, Dormundſchaft, Kürſorgeerziehung. Die geordnete Abwicklung der kriegswirtſchaftlichen Maßnahmen erforderte enges Zuſammenarbeiten mit den Unterſtützungskommiſſionen, der Erwerbsloſenfürſorge und den militäriſchen Hinterbliebenenfürſorgeſtellen. Neben dem häufigen Wechſel der Vormünder, Gegenvormünder und Pfleger wirkte die Einführung neuer ſozialer Maßnahmen mit, um den Geſchäftsverkehr auf das Doppelte von 1914 zu erhöhen. Infolgedeſſen war die Ein⸗ richtung einer ſechſten Expedition notwendig. Für die katholiſchen Mündel wurde eine be⸗ ſondere Expedition unter Leitung eines katholiſchen Berufsvormundes geſchaffen. Mit dem 15. Mai 1920 ging die Deputation für die Waiſenpflege in die Deputation für Jugendwohlfahrt auf. Das neu errichtete IJugendamt, das dieſer Deputation unter⸗ ſtellt wurde, übernahm von jenem Tage an die Waiſenkinderpflege, Fürſorgeerziehung. die Geſchäfte des Generalwaiſenrats und der Berufsvormundſchaft, die Verſendung von Kindern zum Landaufenthalt und in Ferienkolonien, die Arbeiten des Erziehungs⸗ und Berufsbeirats und die Jugendpflege. Eine Jugendhortei wurde neu eingerichtet und die Stelle einer Lei⸗ terin der ſtädtiſchen Jugendfürſorge neu geſchaffen. Unter Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 30. 9. 1920 ins⸗ geſamt 8669 Mündel gegenüber 8360 zu Beginn der Berichtszeit. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Polizei⸗ Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Sobald irgendwelche Maß⸗ nahmen zu treffen ſind, werden Sonderberichte angefordert. Seit 1. April 1911 werden die Haltekinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahre von den Säuglingsfürſorgeſtellen beaufſichtigt. Die Zahl der Haltekinder, die ſich Ende 1915 auf 398 ſtellte, und 1916 und 1917 ſogar 456 bzw. 431 betrug, ſank im Laufe des Jahres 1919 ganz erheblich auf 319; am 30. 9. 1920 unterſtanden nur noch 178 Haltekinder der behördlichen Aufficht. Während der Berichtszeit ſtarben 48 Haltekinder, darunter 26 im Säuglingsalter. Bei der General⸗ (Berufs)vormundſchaft gingen in der Berichtszeit 4269 Geburtsanzeigen unehelicher Kinder ein, worunter ſich 411 auswärtsgeborene befanden. Von den Mündeln ſtarben 442; eine Legitimierung der Kinder durch Heirat der Mutter erfolgte in 304 Fällen. Es ſtanden unter Generalvormundſchaft Ende September 1920 ins⸗ geſamt 13 528 Mündel. Den Namen des Stiefvaters erhielten gemäß § 1706 BGB. 400 Kinder. Die eingeſchulten Mündel wurden beſonders kontrolliert, damit nichts außer acht gelaſſen wird, um die Kinder zu tüchtigen Menſchen heranzubilden, die Strebſamen zu för⸗ dern, die Schwachen zu ſtützen und die Leichtfertigen auf der rechten Bahn zu halten. Bei den neu unter Vormundſchaft geſtellten 2912 Kindern fand in den meiſten Fällen die Be⸗ ſtellung und Verpflichtung eines Vormundes innerhalb von 2—4 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamt ſtatt. An Alimenten und Abfindungen konnten durch die Generalvormundſchaft von den Vätern eingezogen werdenn im Jahre 1915 1916 1917 1918 1919/20 11 135 309 134 527 296 983 372 729 1 151 956 Einmalige Abfindungen wurden ſeitens der Kindesväter in 129 Fällen gezahlt. Die Abfindungsſummen ſchwankten zwiſchen 1000 und 30 000 ℳ. Außerdem wurden mehr⸗ fach Teilabfindungen und Rückſtände eingezogen; 1918/20 fielen 25 600 ℳ an Erbſchaften zu. Das verwaltete Mündel⸗ und Pflegeſchaftsvermögen betrug am Ende der Berichtszeit 832 810,89 ℳ (987 Sparbücher im Geſamtbetrage von 507 926,77 ℳ, 137 Depoſttenkonten, eine Schuldbuchforderung und ein Bankguthaben).