— 97 — XIV. Die öfeentliche Geſundheitspflege. 1. Die Käntiſche aranhenvnen. j1j1n den ſtädtiſchen Krankenanſtalten machten ſich bis Ende 1918 Schwierigkeiten bei der Beſchaffung von Rohmaterialien für alle Zweige der Betriebe, Beſchränkungen der Heizung und Beleuchtung infolge der Kohlenknappheit und die Beſchlagnahme und Einziehung vieler zum täglichen Bedarf der Anſtalten gehörender Gegenſtände für Heereszwecke fühlbar. In⸗ folge des ſtetigen Anziehens der Preiſe für Lebensmittel, Kohlen und Anſtaltsbedarf aller Art wurde vom 1. 4. 1916 neben der Steigerung der Sätze für die I1. a und der Sonderſätze der Kurkoſtenſatz der 1II. Verpflegungsklaſſe für Einheimiſche auf 4⸗ v, für Auswärtige auf 5 % erhöht, vom 1. 4. 1918 ab auf 5 %% bzw. 6 ℳ, vom 18. 4. 1919 ab auf 10,50 441 bzw. 13,50 %. Da aber gleichzeitig die Gehälter und Löhne ſtiegen, reichten die planmäßigen Mittel nicht aus, ſo daß im Dezember 1919 von den ſtädtiſchen Körperſchaften weitere Mittel nachbewilligt und am 25. 1. 1920 die Kurkoſten erneut erhöhr werden mußten. Bis zum 12% der Berichtszeit betrugen die Kurkoſten in Klaſſe 11I für ortsangehörige Erwachſene 12 ℳ, für Kinder bis zum 14. Jahre 5 %% für den Tag, für Erwachſene und Kinder Aus⸗ wärtiger 15 ℳ, für Säuglinge in Begleitung der Mutter 2,50 ℳ, für Hausſchwangere und Friſchentbundene 5 ℳ im Mütterheim Weſtend monatlich für Mütter 30 ℳʒ, für Kinder 150 ℳ und im Kinderheim ebenda für Penſtonskinder täglich 15 ℳ, für die auf Koſten der Armenverwaltung und der Deputation für Geſundheitspflege untergebrachten Kinder täglich 5 %. In der 11. Klaſſe waren täglich zu entrichten: im Krankenhauſe Weſtend ſür Ein⸗ heimiſche 25 ℳ, für Auswärtige 35 % und für Begleitperſonen 18 ℳ in den übrigen ſtädtiſchen Krankenanſtalten für Einheimiſche 18 ℳ und für Auswärtige 30 ℳ. Den Orts⸗ anſäſſigen werden die Mitglieder von Krankenkaſſen, für die die Kaſſen die vollen Kurkoſten übernehmen, und die von Berufsgenoſſenſchaften, Verſicherungsanſtalten und der Reichs⸗ verſicherungsanſtalt für Angeſtellte überwieſenen Kranken gleichgerechnet. Hausſchwangere und Friſchentbundene, die ihren Unterſtützungswohnfitz in Charlottenburg haben, bleiben gebührenfrei, ſind aber wie die gebührenpflichtigen gehalten, nach Ermeſſen des leitenden Arztes leichte Hausarbeit zu leiſten. Für beſondere Anforderungen bei Entbindungen im Krankenhauſe Sophie⸗Charlotte⸗Straße ſind jedoch in der 111. Klaſſe von Ortsanſäſſigen 30 ℳ, von Auswärtigen 50 ℳ, in der I1. Klaſſe 60 bzw. 100 ℳ zu entrichten. Ferner ſind die durch Salvarſanbehandlung entſtehenden Koſten neben den Kurkoſten zu zahlen. In den Unkoſtenſätzen ſind alle Nebenkoſten einſchl. des Honorars des leitenden Arztes enthalten. Die Kaſſen, die vollen Koſtenerſatz übernehmen, ſowie die von Berufsgenoſſen⸗ ſchaften, Landesverſicherungsanſtalten und von der Reichsverſicherungsanſtalt für Angeſtellte überwieſenen Kranken, zahlen in Klaſſe III die Sätze für Einheimiſche. 2 Der Verpflegungsſatz für die in den Lazarettabteilungen der Krankenhäuſer Weſtend und Kirchſtraße untergebrachten Soldaten wurde von der Heeresverwaltung am 1. 11. 1918 für Offiziere auf 7 ℳ, für Mannſchaften auf 4,80 ℳ feſtgeſetzt. Für die im Waldhaus Charlottenburg untergebrachten Heeresangehörigen betrug die tägliche Vergütung 3,80 %¼l, nachdem ſte erſt 1916 von 3,50 ℳ auf dieſen Satz erhöht war. Die dringende Notwendigkeit, die mit Militärperſonen belegten Betten für Kranke aus der Zivilbevölkerung freizumachen, veranlaßte die Auflöſung der zu Kriegsbeginn ein⸗ gerichteten Lazarettabteilungen im Krankenhaus Weſtend und im Waldhaus Charlottenburg am 31. 12. 1918, im Krankenhauſe Kirchſtraße am 4. 4. 1919. Im Krankenhauſe Weſtend mußten ſchon Ende 1915 infolge der Diphterie⸗Epidemie 80 Betten für Seuchenkranke und Anfang 1917 weitere 70 Betten der inneren Abteilung Zivilkranken eingeräumt werden, ſo daß die Heeresverwaltung dann nur noch eine Beobachtungsſtation von 12 Betten im Krankenhauſe Weſtend hatte. Während der in den Monaten Juni/ Auguſt und Oktober/ November 1918 epidemiſch aufgetretenen Influenza⸗ und Grippeerkrankungen wurden Arzte und Pflegeperſonal in ihrer Pflichttreue und Ausdauer auf eine harte Probe geſtellt. Namentlich im Oktober 1918 er⸗ reichte der Krankenbeſtand im Krankenhauſe Weſtend eine ſolche Höhe, daß, um die Aufnahme der zahlreichen Erkrankten zu ermöglichen, die männlichen Rekonvaleſzenten bis zu ihrer Ge⸗ neſung im ſtädtiſchen Bürgerhauſe, die weiblichen im Krankenhauſe Sophie⸗Charlotte⸗Straße untergebracht werden mußten. Von 350 derartigen Erkrankungsfällen, die von Mitte Juli bis Mitte Auguſt 1918 zur Aufnahme gelangten, verliefen 45 tödlich. Bei dem Pflege⸗ perſonal war der Verluſt von 9 Oberſchweſtern und Schweſtern zu beklagen. Die vom Magiſtrat vom 18. 11. 1918 beſchloſſene Einführung der achtſtündigen Arbeitszeit erfolgte vom 1. 12. 1918 ab nach und nach für das geſamte Warte⸗, Dienſt⸗, Wirt⸗ ſchafts⸗ und Arbeitsperſonal (Schichtwechſel); nur für den eigentlichen Pflegedienſt, der durch Schweſtern ausgeübt wird, verblieb es bei der bisherigen Dienſteinteilung. Dafür werden den Schweſtern neben dem ſeither beſtehenden Nachmittags⸗ und Abendurlaub in jedem Monat zwei ganze freie Tage gewährt. Durch die Verkürzung der Arbeitszeit ſowie durch den ſchließlich von allen Groß⸗ Berliner Gemeinden nach langen Verhandlungen mit dem Verband der Staats⸗ und Ge⸗ meindearbeiter mit Wirkung vom 1. Januar 1919 ab angenommenen Kollektiv⸗Arbeitsvertrag 13