— 1083 — wurden während der ganzen Berichtszeit größere Mengen von Eiern, Fett, Marmelade, Käſe, Trockenmilch ſowie Speiſemarken verabfolgt. Die nachgewieſenen Ausgaben enthalten neben den Koſten für den Betrieb des Fürſorgeamtes auch die von der Armendirektion und der Deputation für die Geſundheitspflege gemachten Aufwendungen für die Überweiſung von Lungenkranken in Heilſtätten, Pflegeheime und Erholungsſtätten, jedoch nicht die für Über⸗ weiſung Tuberkulöſer in Krankenhäuſer aufgewendeten Beträge. 4. Die Künglingafürſorge. Der zu Kriegsbeginn gefaßte Beſchluß, die Säuglingsfürſorge in unveränderter Form fortzuſetzen, konnte durchgeführt werden, da die ſtädtiſchen Körperſchaften den An⸗ trägen der Fürſorgeleitung ihre Zuſtimmung gaben. Dieſe Anträge waren das Ergebnis regelmäßiger Beratungen der leitenden Arzte und der Vereine für Säuglingsfürſorge. Seit April 1917 hielten die Schweſtern der Säuglingsfürſorgeſtellen allmonatlich im Rathauſe Beſprechungen über Fragen der Säuglingsfürſorge ab. Bemerkenswert ſind folgende Neuerungen: Den kriegsunterſtützungsberechtigten Wöchnerinnen, die keine Wochenhilfe auf Grund der Bundesratsverordnung vom 3. 12. 1912 erhalten, wurde aus Mitteln der Stadt Wochenhilfe gewährt. Den Arzten wurde die Befugnis eingeräumt, diejenigen erkrankten Säuglinge, die bereits in Be⸗ obachtung der Säuglingsfürſorge ſtehen, nach Maßgabe der für die Stadtärzte beſtehenden Vorſchriften ärztlich zu behandeln. Dieſe ärztliche Behandlung erkrankter Säuglinge aus unterſtützungsbedürftigen Familien durch die Fürſorgeärzte iſt zu einer dauernden Fürſorgemaßnahme gemacht worden. In der Fürſorgeſtelle vII war die Einrichtung einer dritten Sprechſtunde erforderlich. In der Fürſorge⸗ ſtelle VI. wurde 1918 verſuchsweiſe eine Beratungsſtelle für Schwangere eingerichtet, die ſich bewährte. Ebenſo fanden die im Kaiſerin⸗Auguſta⸗Viktoria⸗Haus 1918 eingerichteten polikliniſchen Sprechſtunden zur ſpezialärztlichen Behandlung erkrankter Säuglinge und Kleinkinder regen Zuſpruch. Den Fürſorgeſtellen I1, IV, vI ſind Milchküchen zur Herſtellung trinkfertiger Por⸗ tionen angegliedert. Die Preiſe für Milch und die Mittagsportionen der Vorernährung mußten mehrfach beträchtlich erhöht werden. Von 1919 an wurde Kindermilch, deren Selbſt⸗ koſten 2,40 ℳ betrugen, von den Fürſorgeſtellen zum Preiſe von 1,90 ℳ ausgegeben, an Bedürftige allgemein für 1,20 ℳ der Liter. Die hieraus entſtandenen Etatsüberſchreitungen in Höhe von 19 000 ℳ wurden 1918 aus Mitteln der Kriegswohlfahrtspflege gedeckt; die im Jahre 1919 durch die fortſchreitende allgemeine Teuerung verurſachte Überſchreitung wurde durch Nachbewilligung von Mitteln durch die ſtädtiſchen Körperſchaften gedeckt. Für die in den Fürſorgeſtellen IV und V angegliederten Säuglingskrippen untergebrachten Kinder betrug der Verpflegungsbeitrag vom 1. 11. 1917 ab 45 „ pro Tag und Säugling, für ältere Kinder 50 5, von 1919 ab 2,10 ℳ. An Stelle von Nahrungsmittelprämien werden ſeit 23. 8. 1917 durch die Lebensmittelabteilung Nährmittel an Säuglinge und ſtillende Mütter verabfolgt. Mit Rückſicht auf die ſeit Ende 1916 hervortretende Zunahme der Tuberkuloſe unter den Kindern wurden beſondere Anweiſungen über die gegenſeitige Meldepflicht von Erkrankungen an offener Tuberkuloſe in Familien mit Säualingen und Kleinkindern für die Säuglingsfürſorgeſtellen und das Lungenfürſorgeamt erlaſſen, um auf die Entfernung Tuberkuloſekranker aus der gemeinſamen Wohnung hinwirken zu können. Für den Unterricht und die praktiſche Ausbildung an der April 1917 eröffneten ſtädtiſchen Wohlfahrtsſchule für Fürſorgerinnen wurden die Einrichtungen der Säuglings⸗ und Kleinkinderfürſorge, die Säug⸗ lingskrippen und die Säuglingskurſe mitbenutzt. Die Schülerinnen hatten ihre praktiſche Ausbildung in mehrwöchentlichen Lehrgängen an den genannten Anſtalten durchzumachen: in der Säuglings⸗ und Kleinkinderfürſorge nahmen ſie unter Führung der Schweſtern an den Hausbeſuchern teil. Die Überweiſung wird durch die ärztlichen Leiter und die Schweſtern überwacht. Die Vorernährung zur Vorbereitung der Mütter für das Selbſtſtillen wurde für Rechnung der Stadtgemeinde durch den Hauspflegeverein verabfolat, und zwar im Jahree 1915 1916 1917 1918 1919 30 2 (bis 30. 9. 1920) an Frauen 366 499 331 256 189 mt enem Kaſtenauſwand von % 2722.50 4055,15 4101,30 3778,9 4211 20 Am 1. April 1920 wurde die Vorernährung infolge Einführung der Quäkerſpeiſung eingeſtellt. 40 Von der im ſtädtiſchen Krankenhauſe für Geburtshilfe Sophie⸗Charlotte⸗Straße getroffenen Einrichtung, Schwangere ſchon längere Zeit vor der Entbindung unentgeltlich auf⸗ zunehmen, haben künftige Mütter in folgenden Fällen Gebrauch gemacht: m . 4. . Im Jahre 2 7 1919 1915 1916 1917 1918 4.99.1920 bis zu 2 Wochen vor der Entbindung 30 14 4 6 16 von 2 bis 4 Wochen vor der Entbindung 22 17 11 18 27 1 4 74 8 % 7 7 % 36 31 23 28 29 , 8 „ 12 / , , 20 2 15 8 11 20 über 12 7 „ 1, 2 — 5 8 4 3 11 zuſammen 113 85 50 66 103