—— 14 ——— Tagesordnung Nr. 12. Druckſache Nr. 8. orlage betr. Ver⸗ pachtung des Rechts der Erhebung des Stätte⸗ geldes auf den 21— Wochen⸗ und Kram⸗ mar en. 8— 2 1 1 7 urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 3, be⸗ treffend Wochenmärkte, Band II1 und Iv. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 2 2 dem Gaſtwirt Heinrich Krüger in Belitzhof den Zuſchlag auf das Recht der Erhebung des Stättegeldes auf den hieſigen Wochen⸗ und Krammärkten während der Zeit vom 1. April 1906 bis 31. März 1909 für den jährlichen Pachtzins von 42 000 ℳ zu erteilen. Bis zur Eröffnung der Zentralmarkthalle werden u. E. mindeſtens 3 Jahre vergehen. Wir haben deshalb beſchloſſen, das Recht der Erhebung des Stättegeldes auf den hieſigen Wochen⸗ und Kram⸗ märkften in dem bisherigen Umfange vom 1. April d. Is., nach Ablauf des zeitigen Vertrages, ab auf weitere drei Jahre zu verpachten. In dem anbe⸗ raumten Bietungstermine iſt der Gaſtwirt Heinrich Krüger in Belitzhof mit der Summe von 42000 72 Beſtbietender geblieben. Dieſe Summe bleibt gegen die bisherige Pacht (44000 ℳ) um 2000 ℳ zurück; wir glauben aber, daß ſich ein höheres Gebot nicht er⸗ reichen laſſen wird. Der im Bietungstermine an⸗ weſende bisherige Pächter, Fuhrherr Paul Fricke, hat ſich hinſichtlich beider Märkte — Kram⸗ und Jahrmärkte zuſammen — der Abgabe eines Gebots uberhaupt enthalten. Gaſtwirt Krüger iſt uns aus den früheren gleichen Pachtverhältniſſen als ſicher und zuverläſſig bekannt. Die beiden nächft beſten Gebote ſind von dem Marktpächter zu Bor⸗ hagen⸗Rummels burg, Albert Marks aus Rirdorf, mit 41000 ℳ. und dem Rentier Schlächtermeiſter — Wilhelm Uhlmann von hier mit 40000 ℳ ab⸗ gegeben. Die Pachtbedingungen (Bl. 83/04) ſind dieſelben wie bisher (Bl. 206/209 d. A. Band 1II), abgeſehen von dem zeitweilig veränderten Marktplatz infolge Einbaues der Umtergrundbahn in der Spree Straße und dem Zuſatz zu § 9, betreffend die Koſten der Bekanntmachung, welche auch ſchon früher von der Stadtgemeinde übernommen ſind. Charlottenburg, den 11. Januar 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Boll. VI. A. 517. Tagesorduung Nr. 13. Druckſache Nr. 9. Vorlage betr. Verſtärkung von Ctets umengs Sonderetats 5 für Urſchriftlich mit den Akten „Vierteljährliche Betriebs⸗ und Kaſſenberichte“t 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Abſchnitt XI Nr. 11 für 1905 (Tonnenabfuhr) wird um 500,0 , 2 6 7 1 die Etatsnummer Extraord. Abſchn. Ia Nr. 6 Reſte aus 1902 (Neuban einer Ammoniakfabrik) wird um 3132,10 ℳ Z Derſtürtt. ——— Bei der Etatsnummer Abſchn. XvI Nr. 11 waren bis einſchließlich September 1905 zur Zahlung an⸗ Kmiefen : „460 . Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres werden vorausſichtlich noch erforderlich ſein 240 „ zuſammen 700 . ——2— mithin Mehrbedarf 500 2M. Der Anſchluß der Gasanſtalt II an die Kanali⸗ ſation, der z. 3f. der Etatsaufſtellung für Anfang Mai 1905 in Ausſicht genommen war, wurde erſt Mitte Juli 1905 bewirkt. Die Überſchreitung iſt zum Teil hierauf, zum Teil darauf zurückzuführen, daß für die Feuerleute der Gasanſtalt II noch eine proviſoriſche Tonnenanlage beſteht, weil die für dieſe Arbeiter beim Bau der Waſſergasanlage vorgeſehene Abortanlage noch nicht fertiggeſtellt iſt. Bei der Etatsnummer Ertraord. Abſchn. 1a Nr. 6 Reſte aus 1902 waren bis einſchl. September 1905 verausgabt 87732,11 . Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres 24. vorausſichtlich noch erforderlich ein „ Das Etatsſoll beträgt 2 r r r. rr er -ner 4399,99 „ zuſammen 92132,10 ℳ. Das Etateſoll beträgt 840202 Mithin Mehrbedarf 8132.10 . Mit dem Bau der Ammoniakfabrik, bewilligt durch Gemeindebeſchluß vom 1 Juni 1902, konnte wegen Konzeſſionsſchwierigkeiten erſt Ende des Jahres 1904 begonnen werden. Infolge dieſer Verzögerung war es möglich, die inzwiſchen gemachten neuen Erfahrungen hinſichtlich der Apparatur verwenden zu können, was allerdings cine Abänderung des urſprünglichen Pro⸗ jektes bedingte. Dieſe beſtand in der Hauptſache darin, daß, zur Unterbringung der Apparate für eine Verarbeitung von 80 chm Ammoniakwaſſer erweiterungsfähig auf 160 chm in 24 Stunden. eine Erhöhung des Erdgeſchoſſes um 2,15 m, des Kellergeſchoſſes um 0,90 m und anſtatt der teilweiſen Umerkellerung die des ganzen Gebändes nötig wurde. Ebenſo mußte wegen der großen Schwere der Apparate und Rohrleitungen, anſtatt der aus Holz vorge⸗ ſehenen Kellerdecke, eine maſſve Decke — Kappen⸗ gewölbe zwiſchen 1 Trägern — eingebaut und ſchließlich die Betonſohle in einer Stärke von 0,75 m, anſtatt 0,50 m, durchgelegt werden. Die als Anlage beigefügte Zuſammenſtellung gibt einen Überblick über die bei den einzelnen Unter⸗ titeln eingetretenen Abweichungen gegenüber den ver⸗ anſchlagten Summen. 2 mit unſerem Antrage befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit dem Beſchluſſe der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 15. Dezember 1905. Der Ma giſtrat. Schuſtehrus. Caſſirer. — XIII. B. 286.