worden. Dieſer Teil umfaßt die Parzellen Nr. 824, 825 693 — 2 445 157 und 110 Kartenblatt 10 und diente bis zur Beſitznahme durch die Waſſerbauverwaltung ſeit ungefähr 170 Jahren öffentlichen Kommunikations⸗ zwecken. Er gebört auch noch zur Zeit nach dem Kataſter zu den öffentlichen Wegen. Die Inanſpruch⸗ nahme dieſes Teils des Nonnendamms ſeitens der Waſſerbauverwaltung erfolgte ohne Anhörung der Stadtgemeinde, da ſie als Eigentümerin grundbuchlich nicht eingetragen war. Die Verhandlungen darüber ſind anſcheinend uur mit der hieſigen Polizei⸗Direktion gepflogen worden, die als Erſatz für die einge⸗ zogene Wegefläche die Anlegung eines 8 m breiten Weges, der einen Teil des jetzigen Nonnendammes an der Schleuſe darſtellt, forderie. Dieſer Weg wird 815, 819 822 durch die Parzellen 120 und 125 127 blatt 10 gebildet. Sie gehören nach dem Kataſter jetzt noch dem Fiskus. Es liegt jedoch in unſerem Intereſſe, daß die Stadtgemeinde grund buchlich als Eigentümerin dieſes Teils des jetzigen Nonnendamms an der Schlenſe eingetragen wird und damit llare Grundbuchverhältniſſe geſchaffen werden. Wir haben daher unſere Rechte auf den zur Einziehung gelangten Teil des Nonnendammes geltend gemacht. Auf Grund eines Zeugniſſes über merr als 44 jährigen Beſitz iſt die Stadtgemeinde im Grundbuch als Eigentümerin dieſes Teils eingetragen worden. Gegen Hergabe dieſes Teils des früheren Nonnendamms wollen wir das Eigentumsrecht an dem Teil des jetzigen Nonnendamms an der Schleuſe erwerben und mit dem Wafferbaufiskus einen darauf abzielenden Vertrag abſchließen. Der Austauſch der Flächen ſoll in An⸗ betracht deſſen, daß ſie faſt gleich groß und auch gleichwertig ſind, ohne veſondere gegenſeitige Ent⸗ ſchädigung erfolgen. Der Herr Regierungspräfident hat ſich in ſeiner Eigenſchaft als Chef der Märkiſchen Waſſerſtraßen mit dem Flächenaustauſch vorbehaltlich der Genehmi⸗ gung des Herrn Miniſters bereits einverſtanden erklärt. Die Lage der auszutauſchenden Flächen geht aus dem den Akten Band II vorgehefteten Kataſtermaterial und Lageplan hervor. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Beſchluſſe der Tiefbaudeputation. — Da zum Austauſche der der Stadigemeinde ge⸗ hörenden Flächen die Genehmigung des Bezirksaus⸗ ſchuſſes erforderlich iſt, erſuchen wir, in dem Beſchluſſe zum Ausdruck zu bringen, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 17. Januar 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX D. 2108. Karten⸗ Tagesordnung Nr. 6. — Druckſache Nr. 13. BVorlage betr. Ande⸗ rung der weſtlichen Fluchtlinie des Sophie Urſchriftlich mit den Akten und einer Mappe, enthaltend einen Überfichtsplan, einen Fluchtlinien⸗ plan und einen Erläuterungsbericht an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Anderung der weſtlichen Fluchtlinie des Sophie Charlotte Platzes nach Maßgabe des Projekts des Stadtbaurats Bredtſchneider vom 3. Dezember 1905 wird zugeſtimmt. 2 Mit dem Königlich Preußiſchen Staatsfiskus iſt ein Tauſchverlrag nach Maßgabe des unten abgedruckten Entwurfs abzuſchließen. Der Königlich Preußiſche Staal hat zur Er⸗ bauung eines Dienſtgebändes für das Polizei⸗Präſidium zu Charlottenburg eine auf der Weſtſeite des Sophie Eharlotte Platzes belegene Fläche zwiſchen dem Horſt⸗ weg und der Straße 33 V. —3 (verlängerte Bis⸗ marck Straße) käuflich erworben (Band 218 Blatt Nr. 7323 des Grundbuchs). Bei der Aufſtellung des Entwurfs für den Neuban des Gebäudes hat ſich eine Anderung der weſtlichen Fluchtlinie des Sophie Charlotte Platzes als notwendig erwieſen, um eine wirkungsvollere architektoniſche Ausgeſtaltung des Gebäudes zu ermöglichen. Die Anderung iſt dadurch erforderlich, daß die gegenwärtige weſtliche Fluchtlinie unter einem ſtumpfen Winkel auf die nördliche Fluchtlinie der Straße 33 aufläuft, während das bauliche Intereſſe an dieſer Stelle einen rechten Winkel erfordert. Zur Erreichung dieſes Zweckes ſoll daher auf Amregung des Königlichen Polizei⸗Präſi⸗ denten hier durch den vorliegenden Entwurf die weſtliche Fluchtlinie des Platzes derart abgeändert werden, daß unter Wahrung der Flächengröße des Platzes die neue Fluchtlinie die Straße 33 ſenkrecht tifft. Durch die Abänderung wird allein das Grundſtück des Polizei⸗Präſidinms betroffen. Nerkehrsintereſſen werden durch die geringfügige Anderung nicht berührt, während im übrigen auch im öffentlichen Intereſſe die Anderung wünſchenswert erſcheint, da hierdurch eine günnigere Geſtaltung der Begrenzung des Platzes und eine günſtigere archi⸗ tektoniſche Wirkung erzielt wird. Wir beabſichtigen, über den durch die Flucht⸗ linienänderung hervorgerufenen Austauſch von Ban⸗ land und Straßenland, (vergl. Plan Blatt 199) einen Vertrag mit dem Fiskus nach dem unten abgedruckten Entwurf abzuſchließen. Ein Kaufpreis ſoll danach von keinem der beiden Intereſſenten für die auszu⸗ tauſchenden Flächen gezahlt werden, da die Flächen unſeres Erachtens gleichmäßig zu bewerten ſind. Der Abſchluß des Vertrages iſt ferner Vorausſetzung für die förmliche Feſtſetzung der neuen Fluchtlinie. Die Terrain⸗Akliengeſellſchaft Park Witzleben, auf deren Koſten die weſtliche Straße des Sophie Charlotte Platzes reguliert werden wird, hat anerkannt, daß für den Fall der Durchführung der bezeichneten Fluchtlinienänderung auch auf die abgeänderten Fronten des Grundſtücks Band 218 Blatt Nr. 7323 die Beſtimmungen der über Witzleben geſchloſſenen Verträge ſinngemäße Anwendung finden. Wir bitten, unſeren beiden Anträgen zuzuſtimmen. Die Tiefbau⸗Deputation empfiehlt ihre Annahme. Wir bitten in dem Beſchluſſe zum Ausdruck zu vringen, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 15. Januar 1906. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IX. E. 10. Entwurf. § 1. Im Intereſſe einer wirkungsvolleren architekto⸗ niſchen Ausgeſtaltung des zu erbauenden Dienſtge⸗ bäudes für das Polizei⸗Präſidium zu Charlottenburg ſoll die weſtliche Fluchtlinie des Sophie Charlotte Platzes ſo verlegt werden, daß unter Wahrung der