— e 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtratsſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. 4. 22 4 K Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung abgebe. .Frau Emilie Bertling verw. Dieckmann geb. Israel aus Charlottenburg, Kaiſerin Auguſta Allee 53. 3. Herr Wilhelm Bertling, Ehemann der Er⸗ 10 ſchienenen zu 2, ebenda wohnhaft, Heirats⸗⸗ urkunde vom 5. Oktober 1893 vorlegend — Nr. 601 des Heiratsregiſters des Standes⸗ amts Charlottenburg. Die Erſchienenen zu 2 und 3 find geſchäfts⸗ fähig, von Perſon zwar nicht bekannt, über ihre Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit und zwar hinſichtlich des Erſchienenen zu 2 durch Einſichtnahme in eine Auf⸗ forderung des Königlichen Amtsgerichts vom 21. Ja⸗ nuar 1902—13 D 129/71 — betreffend Rechnungs⸗ legung für ihr Mündel Paul Dieckmann und durch Einſichtnahme der Einladung zum heutigen Termin. Hinſichtlich des Erſchienenen zu 3 durch Ein⸗ ſichtnahme in die Beſtallung als Vormund vom 21. April 1898 des Amtsgerichts Charlottenburg — K. 1024 — für Max Knittel. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: § 1. Frau Emilie Bertling verwitwet geweſene Dieck⸗ mann geb. Israel iſt Eigentümerin des zu Char⸗ lottenburg, Kaiſerin Auguſta Allee Nr. 53 belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 76 Blatt Nr. 2949 verzeichneten Grundſtücks. Dieſes Grundſtück verkauft ſie hiermit mit ſämtlichem Zu⸗ behör an die Stadtgemeinde Charlottenburg, wie es ſteht und liegt. § 2. Der Kaufpreis wird auf 90000 ℳ wörtlich: . Mark“ feſtgeſetzt und wie folgt be⸗ egt: 2) Die Stadtgemeinde übernimmt in Anrechnung auf den Kaufpreis die auf dem Grundſtücke zu Gunſten des Rentiers Paul Lietzmann ruhende, mit 5 v. H. verzinsliche Hypothek von 10500 . v) der Reſt des Kaufpreiſes in Höhe von 79500 ℳ wird der Verkäuferin gezahlt. Die Zahlung des Reſtkaufpreiſes erfolgt nach be⸗ dingungsgemäßer Auflaſſung am Tage derſelben an der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg gegen Vor⸗ zeigung einer Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters über die ſtattgefundene bedingungsgemäße Auflaſſung und gegen vorherige Quittung der Verkäuferin und ihres Ehemannes. Kann die Zahlung an demſelben Tage nicht mehr erfolgen, ſo hat ſie an dem auf den Auflaſſungstag folgenden Tage zu geſchehen. Die in Abteilung II des Grundbuchs augenblick⸗ lich eingetragenen Laſten übernimmt die Stadtge⸗ meinde ohne Anrechuung auf den Kaufpreis. Im übrigen verpflichtet ſich Frau Bertling, Be⸗ mühungen nach der Richtung hin aufzuwenden, daß der Rentier Paul Lietzmann die zu Iemen Gunſten auf dem Grundſtück ruhende Hypothek von 10500 ℳ, ſobald als möglich zurücknimmt. Das verkaufte Grundſtück iſt abgeſehen von der nach § 2 zu übernehmenden Hypothek von 10500 ℳ und den augenblicklich in Abteilung II des Grund⸗ buchs eingetragenen Laſten ſchulden⸗ und laſten⸗, pacht⸗ und mietfrei innerhalb der erſten 14 Tage des Monats April 1906 an die Stadtgemeinde Charlottenburg auf⸗ zulaſſen. Auf Verlangen der Stadtgemeinde iſt die von dem Grundſtück nach Ausſonderung des be⸗ bauungsplanmäßigen Straßenlandes verbleibende Baulandfläche unmittelbar an den Bankier C. H. Kretzſchmar in Berlin aufzulaſſen. Die Übergabe gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Beſitz, Nutzungen und Laſten des Grundſtücks gehen vom Tage der Auflafſung ab auf die Stadt⸗ gemeinde über. e Arrr § . KkTr13 Die Koſten und Siempel der Auflaſſung und des Vertrages ſowie die etwaige Umſatzſtener trägt die Stadtgemeinde. Es wird jedoch von ihr Stempel⸗ freiheit in Anſpruch genommen, weil ſie im Ent⸗ eignungsfalle das ganze Grundſtück gemäß § 9 Ent⸗ a vom 11. Juni 1874 übernehmen müßte. § 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung abhängig. Wird dieſe Ge⸗ nehmigung nicht bis zum 16 März 1906 erteilt und bis dahin Fran Bertling ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Der mitanweſende Ehemann erklärte hierauf: Ich gebe zu den Erklärungen meiner Ehefran meine Zu⸗ ſtimmung. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden: Frau Emilie Bertling verw. gew. Dieckmann geb. Israel. Wilhelm Bertling. Otto Brabant. Geſchloſſen: Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Tagesordnung Nr. 13. — Druckſache Nr. 70. lage betr. Ande⸗ rung der Veräußerungsbevingungen für das Grundſtück Bismarck Straße 115/116. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: In Abänderung des Vertrages vom 25. April 1905 — Nr. 638 des Urkundenver⸗ zeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird der Berliniſchen Bodengeſellſchaft nachgelaſſen, die Zinſen des garantierten Mindeſterlöſes von 2 500 ℳ für die Quadratrute, unbeſchadet des der Stadt zuſtehenden Garantiepreiſes und un⸗ beſchadet aller anderen Rechte der Stadt aus dem Vertrage den Käufern der zur Zeit noch im ſtädtiſchen Eigentum befindlichen zwei Par⸗ zellen des früher Güterbock ſchen Grundſtücks Bismarck Straße 115/116 aufzuerlegen. Die Berliniſche Bodengeſellſchaft iſt dagegen ver⸗ pflichtet, auf jeden Gewinn zu verzichten, der bei der Abrechnung nach Maßgabe des Ver⸗ , e ,,