trages vom 25. April v. Is. auf ſie etwa ent⸗ fallen könnte. In dem im Antrage bezeichneten Vertrage (vergl. Druckſache 160 für das Jahr 1905) iſt, wie es ſich aus dem Zweck und Sinn desſelben ergibt, die Ber⸗ liniſche Bodengeſellſchaft als Verkaufsvermittlerin ver⸗ pflichtet worden, die Verzinſung der von ihr den Käufern geſtundeten Kaufgeldſummen den Käufern früheſtens vom Tage des Kaufvertragsabſchluſſes ab aufznerlegen, im übrigen die Zinſen ſelbſt zu tragen. Die Bodengeſellſchaft wollte nun, um das Zinſenriſiko nicht zu vergrößern, die noch zu verkaufenden Par⸗ zellen zur Erzieiung des garantierten Mindeſtpreiſes ſchleunigſt veräußern, da infolge des Zinſenriſikos eine Ausſicht auf Gewinn für ſie mit Rückſicht darauf, daß ſie erſt am Gewinn bei Deckung aller Selbſtkoſten der Stadt partizipiert, nur in geringem Maße beſtand. Um dies zu verhüten, haben wir es für zweckmäßig erachtet, das in unſerem obigen Antrage bezeichnete Abkommen vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abzuſchließen. Auf dieſe Weiſe kann — beſonders hinſichtlich der wertvollen Ecke an der Bismarck⸗ und Grolman Straße — die günſtigere Konjunktur ausgenutzt werden, die aus dem Bau des Schillertheaters, der Fertigſtellung der Bis⸗ marck Straße ſowie der Unmergrundbahn entſtehen wird, ſo daß wir auf dieſe Weiſe einen günſtigeren Effekt zu erreichen hoffen, als wenn wir unter Auf⸗ erlegung der Garantiezinſen auf die Berliniſche Boden⸗ geſellſchaft für die genannten beiden Parzellen alsbald die Veräußerung behufs Erzielung des Garantiepreiſes vornehmen laſſen. Die der Bodengeſellſchaft einzu⸗ räumende Berechtigung zur Auferlegung der Garantie⸗ zinſen auf die Käufer bezieht ſich nur auf die in dem Lageplan Blatt 215 der Akten mit Nr. 2 und 4 be⸗ zeichneten beiden Parzellen des früher Güterbock'ſchen Grundſtücks, da die beiden anderen Parzellen (1 und 3) bereits mit Genehmigung der Stadtverordneten⸗ Verſammlung und des Bezirks⸗Ausſchuſſes veräußert ſind. Der Gewinnverzicht der Berliniſchen Bodenge⸗ ſellſchaft bezieht ſich dagegen auf das ganze Grund⸗ ſtück (Parzellen 1—4). Wir bitten, die Angelegenheit in geheimer Sitzung zu verhandeln. Charlottenburg, den 13. Februar 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX E. 73. Dr. Maier. Tagesordnung Nr. 14. Druckſache Nr. 71. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Aſſiſtenten). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft P. Nr. 39 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ijich über die Anſtellung des Militäranwärters Pietzſch als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Aſſiſtenten — B. Iva des Normalbe⸗ ſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Genannte iſt 34 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 6. Juli 1905 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Aſſiſtenten⸗ ſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 48 10. Januar 1906 iſt er geſund und dienftbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 31. Jannar 1906. Der Magiſtrat. Matting. Scholtz. 1. 3540. 8 Tagesordnung Nr. 152. Druckſache Nr. 72. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Aſſiſtenten Brendel wird eine einmalige Unterſtützung von 300 ℳ aus Ord. Kap. 1 Abſchnitt 13 Nr. 2 für 1905 bewilligt. Brendel leidet ſchon ſeit Jahren an Nerven⸗ ſchwäche, verbunden mit chroniſchen Magenbeſchwerden. Durch Gemeindebeſchluß vom 20. September/5. Ok⸗ tober 1904 iſt ihm eine einmalige Unterſtützung von 200 ℳ zum Gebrauch einer Kur in einem Sanatorium bewilligt. Eine vollſtändige Heilung ſeines Leidens iſt durch dieſe Kur nicht erzielt. Er war gezwungen, wieder ärztliche Hilfe in Anſpruch zu nehmen. Die ihm ſeit November 1904 entſtandenen Mehrkoſten berechnet er wie folgt: Arztkoſten 89,50 ℳ Arzneien „„143,40 „ für Bader . . 115,— „ für beſondere Pflege uſw. . 240,— „ zuſammen 587,90 ℳ Hiervon ſind 241,90 ℳ durch Beläge nachgewieſen. Brendel iſt ſeit dem 1. Jannar 1899 in unſerer Verwaltung angeſtellt. Er bezieht zur Zeit 2600 ℳ Gehalt und 144 ℳ Militärpenſion jährlich, iſt ver⸗ heiratet und hat ein Kind im Alter von 3 Jahren. Vermögen beſitzt er nicht. Mit Rückſicht auf ſeine bedürftige Lage haben wir beſchloſſen, ihm eine ein⸗ malige Unterſtützung von 200 ℳa und in Anbetracht der teuren Verhältniſſe weitere 100 ℳ zuſammen 300 ℳ zu gewähren. Charlottenburg, den 15. Februar 1906. Der Magiſtrat. Matting Stendel. U. 1. V. I. 3748. Tagesorduung Nr. 13a. Druckſache Nr. 73. Vorlage betr Gewährnng einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Aſſiſtenten Herrmann wird eine einmalige Unterſtützung von 300 ℳ aus Ord. Kap. 1 Abſchnitt 13 Nr. 2 für 1905 bewilligt. Herrmann iſt verheiratet und hat 4 Kinder im Alter von 8, 5, 4 und ¼ Jahr. Seine Frau leidet an hochgradiger Blutarmut und Lungenſpitzen⸗ katarrh. Sie ſteht ſeit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung. Auch die Kinder waren in den letzten Jahren wiederholt krank. Hiernach ſind ihm be⸗ deutende Koſten entſtanden. Nach den eingereichten Belägen hat er ſeit dem Sommer 1904 an