beſtimmungsgemäßen Gebrauch nicht mehr verwendet werden können, iſt ſowohl der Grad ihrer Beſchädi⸗ gung wie der gemeine Wert der Gegenſtände durch zwei Sachverſtändige, wenn tunlich unter Hinzu⸗ ziehung und Anhörung des Eigentümers oder In⸗ habers, abzuſchätzen. Ebenſo iſt zu verfahren, wenn ſolche Gegenſtände vernichtet werden ſollen. In dieſem Falle iſt der gemeine Wert vor der Vernichtung ab⸗ zuſchätzen. Die Sachverſtändigen ſind von der Gemeinde⸗ vertretung aus den ſachverſtändigen Eingeſeſſenen des Bezirks auf 3 Jahre zu wählen. Auf das Amt der Sachverſtändigen finden die Vorſchriften über die Übernahme unbefoldeter Amter in der Gemeindever⸗ waltung entſprechende Anwendung. Sie verwalten ihr Amt als Ehrenamt und haben nur Anſpruch auf Erſatz der baren Auslagen. Als Sachverſtändige können auch Frauen bezeichnet werden. Die Sach⸗ verſtändigen werden von der Polizeibehörde auf Handſchlag verpflichtet. Das hieſige Königliche Polizei⸗Präfidium hat uns erſucht, den Sachverſtändigen beſtimmte Bezirke zu überweiſen. Es wird ſich empfehlen, das Stadt⸗ gebiet in drei Abſchätzungsbezirke nach Stadtbezirken getrennt zu teilen. Unter Zugrundelegung der am 1. Dezember v. I. ermittelten Bevölkerungsziffern der einzelnen Stadtbezirke würde ſich folgende Ein⸗ teilung ergeben: I. Abſchätzungsbezirk, umfaſſend die Stadtbezirke Weſtend, Spandauer Berg, Schloßviertel 1—9, Am Lietzenſee, Kalowswerder, Am Nonnendamm, am Königsdamm, Martinikenfelde mit 74 591 Einwohnern. II. umfaſſend die Stadtbezirke Lützow 1—3, Halbinſel, Innere Stadt 1—13 mit 79 467 Einwohnern. III. Abſchätzungsbezirk, umfaſſend die Stadtbezirke Hochſchulviertel 1—7, Kurfürſtendamm 1—3 und Oſtviertel 1—8 mit 82 331 Einwohnern. Charlottenburg, den 28. Januar 1906. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Waldſchmidt. III. 3361. Tagesordnung Nr. 160. Druckſache Nr. 77. orlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Armen⸗ Direktion Urſchriftlich mit den Akten Fach 2 Nr. 3 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle des Herrn Stadtverordneten Platz, der ſein Amt als Mitglied der Armen⸗Direktion niedergelegt hat, ein anderes Mitglied der Verſammlung für den Reſt der lzeit bis Ende Dezember 1906 in die genannte De⸗ putation zu wählen. Charlottenburg, den 24. Januur 1906. Der Magiſtrat. Matting. Samter. III. 4140 8 —— 416 —— esord Nr. 16 b. 41. 78. Dontage betr. Wahl eines Mitgliedes der Armen⸗Direktion. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 3 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle des Herrn Stadtverordneten Schwarz, der ſein Amt als Mitglied der Armen Direktion niedergelegt hat, ein anderes Mitglied der Verſammlung für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Dezember 1909 in die genannte De⸗ putation zu wählen. Charlottenburg, den 30. Januar 1906. Der Magiſtrat. Matting u. i. B. III 4209. Tagesorduung Nr. 164d. Druckſache Nr. 79. Vorlage betr. Neuwahl zweier Mitglieder der Deputation für Er⸗ richtung eines Kaiſer Friedrich⸗Denkmals. Urſchriftlich mit den Akten v — 65 Band I1—Iv an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Sielle der aus der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung ausgeſchiedenen Herren Hildebrandt und Heim zwei Mitglieder in die Deputation für die Errichtung eines Kaiſer Friedrich⸗Denk⸗ mals zu wählen. Die Herren Hildebrandt und Heim, welche durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 19. Juni 1901 bezw. 22. Jannar 1902 zu Mit⸗ liedern der Deputation für die Errichtung eines aiſer Friedrich⸗Denkmals gewählt worden waren, ſind mit dem 31. Dezember 1905 infolge Ablaufs ihres Stadtverordneten⸗Mandats aus der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung ausgeſchieden. Wir geben an⸗ heim, an ihrer Stelle die Neuwahl zweier Mitglieder der Deputation für das Kaiſer Friedrich⸗Denkmal vorzunehmen. Eine Wiederwahl der genannten Herren iſt nicht ausgeſchloſſen, da es nach dem Gemeinde⸗ beſchluß vom 1. Februar/4. April 1900 nicht not⸗ wendig iſt, daß die neuen Mitglieder der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung angehören. Die Tätigkeit der Deputation für die Errichtung eines Kaiſer Friedrich⸗Denkmals iſt zwar mit der erfolgten Ubergabe und Enthüllung des Denkmals in der Hauptſache erſchöpft, es ſind aber noch einige Nacharbeiten an dem Material des Denkmals vorzu⸗ nehmen, auch iſt noch, wie bekannt, die beſchädigte Apollofigur durch eine neue zu erſetzen. Bis zur Er⸗ ledigung dieſer Reſtarbeiten muß die Deputation für die Errichtung eines Kaiſer Friedrich⸗Denkmals be⸗ ſtehen bleiben. Charlottenburg, den 25. Januar 1906. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. I. B. H. 2132.