und der Straßenbaugeſellſchaft Zoeller, Wolfers, Droege geſchloſſene Vertrag vom 10. Februar 1906 die Ge⸗ nehmigung der ſtädtiſchen Körperſchaften gefunden haben werden. § 3. Durch die Zahlung des Beitrages von 60000 ℳ übernimmt die Stadtgemeinde keine Verpflichtung nach der Richtung hin, die Regulierung der Straße 24—VI ſüdlich der Straße 23— vI innerhalb einer beſtimmten Friſt in Angriff zu nehmen oder fertig⸗ zuſtellen. Die Beſtimmung über den Zeitpunkt der Regulierung verbleibt der Stadtgemeinde. Die Herren Loßwe und Lewin erkennen vielmehr an, daß die Gegenleiſtung der Stadtgemeinde für die von ihnen übernommene Zahlung von 60000 ℳ in dem mit der Firma Zoeller, Wolfers « Droege getätigten Ver⸗ trage liegt. § 4. Als Rechtsnachfolger im Eigentum der im Grund⸗ buche von der Stadt Charlottenburg bei Band 69 Blatt Nr. 2739 und Band 107 Blatt Nr. 4019 verzeichneten Grundſtücke (früher Zimmermann « Sohn und Bredereck) verpflichten ſich unbeſchadet der im § 1 ſtipulierten Verrechnung der gezahlten 60000 ℳ die Herren Loewe und Lewin der Stadtgemeinde gegenüber für den Fall der Regulierung der Straße 24—1, die auf die Fronten dieſer beiden Grund⸗ ſtücke anteilig entfallenden Regulierungskoſten ein⸗ ſchließlich der Koſten des Grunderwerbs und für die Beleuchtungsanlagen und Baumpflanzungen ohne Rückſicht auf die Straßenbreite in vollem Umfange an die Stadthauptkaſſe in Charlottenburg zu zahlen, und zwar nach Fertigſtellung der Regulierung inner⸗ halb 4 Wochen nach Zahlungsaufforderung. Vor Beginn der Regulierung ſind die Koſten durch mündelſichere Papiere oder für geeignet be⸗ fundene Sichtwechſel ſicherzuſtellen. Die Höhe der Sicherheit beſtimmt der Magiſtrat. Für den Fall des Erwerbs des Grundſtückes Band 53 Blatt 2194 von der Firma Kuhnert « Kühne, ſoweit es an der Straße 24 liegt, durch die Herren Loewe und Lewin oder durch einen von ihnen erſtreckt ſich die vor⸗ aufgenommene Verpflichtung zur Beitragsleiſtung auch auf die Fronten des genannten Grundſtücks an der Straße 24. § 5. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages fallen den Herren Loewe und Lewin zur Laſt. § 6. Die Wirkſamkeit des Vertrages iſt von der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung von Charlottenburg abhängig. Wird dieſe Genehmigung nicht ſpäteſtens bis zum 1. April 1906 erteilt und bis dahin den Herren Loewe und Lewin zu Händen des Herrn Loewe ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der umterfertigten Urkundsperſon vor⸗ ſeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ ig unterſchrieben worden. 222 Moritz Loewe. David Lewin. Ernſt Götze. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus. —97 ——— Druckſ —4 2 4e ee Ve emg ru e Nr. 96. Vorlag r. —. —1. D25 HI12d Urſchriftlich mit Aklen F. 7 Nr. 3 II berr. „Etatsüberſchreitungen“ — 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 222 27 Die Ausgabenummer 2d, Abſchnitt 1, Ka⸗ pitel III des Ordinariums für 1905 „Stell⸗ vertretung und Mehrſtunden an den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen“ wird um 10000 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt. 2 In den Stadthaushaltsplan für 1905 ſind bei der vorbezeichnelen Ausgabenummer 23000,— ℳ eingeſtellt. Bis Ende Januar d. I. ſind über dieſen Betrag hinaus bereiis 3616,19 ℳ verausgabt. Soweil die Vertretungen bis zum Jahresſchluß (Februar und März d. I.) bis jetzt feſtſtehen, werden auf dieſe Ausgabenummer laut Nach⸗ weiſung Bl. 68 der Akien noch an⸗ Aamweifen ſein⸗ Rechnet man hierzu für unvorhergeſehene Fälle und zur Abrundung noch ſo wird die bis zum Jahresſchluß eim⸗ tretende Überſchreitung vorausſichtlich 10000.— ℳ betragen. Die Uberſchreitung iſt hauptſächlich zurückzu⸗ führen auf die zahlreichen Erkrankungen von Lehrern und Lehrerinnen, die z. T. lang andauernde Ver⸗ tretungen erforderlich machten. Es mußten u. a. bis Ende Januar 1906 45 erkrankte Lehrer über 4 Wochen vertreten werden, wodurch allein 21 434,62 ℳ Vertretungskoſten entſtanden ſind. Von den 45 er⸗ krankten Lehrern wurden 17, teils in allen, teils in einzelnen Stunden infolge ärztlich empfohlener Her⸗ abſetzung der Pflichtſtundenzahl, über 6 Monate ver⸗ treten. Ferner verurſachte bis zu demſelben Zeit⸗ punkte die Vertretung von 14 Lehrern, die wegen anſteckender Krankheiten in ihrer Familie vom Unterricht ausgeſchloſſen waren, die Vertretung von 4 Lehrern, die im militäriſchen oder unterrichtlichen Intereſſe beurlaubt waren, ſowie die Vertretung von 9 erkrankten pp. Schuldienern zuſammen 2200,82 ℳ Koſten. Nähere Angaben hierüber befinden fich Bl. 66/67 der Akten. Die Vertretungskoſten für die Monate Februar und März werden mit Rückſicht auf die ſeit einiger Zeit hier herrſchende Maſern⸗ epidemie ebenfalls ungewöhnlich hoch ſein. Mit der Ausgabenummer 111—1—24d ſind die Ausgabenummern 111—1—2a, 20 und 20 „Stell⸗ vertretung und Mehrſtunden an der höheren Mädchen⸗ ſchulen 1 und I11 ſowie der Bürgermächenſchule“ gegenſeitig übertragbar. Die bei den letzteren Nummern eingeſtellten Mittel müſſen aber für die betreffenden Schulen zur Verfügung bleiben; falls bei ihnen eine Erſparnis eintritt, iſt dieſe voraus⸗ ſichtlich nur gering. Die Schuldeputation hat die Überſchreitung ge⸗ prüft und die beantragte Nachbewilligung befürwortet. Charlottenburg, den 8. März 1906. Der Ma giſtrat. tene Neufert. 1. 1. VII A. 2. 1326. 5194,62 „ 1189,19 „