—— 101 — Darlagen, welche nicht für die Offentlichkeit beſtimmt ſind. (Zu der Sitzung am 14. Mürz 1906.) Urſchriftlich mit den Heften 41 und 353 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des am Zuſammenlauf des Nonnendamms mit dem Tegeler Wege be⸗ legenen Grundſtücks Band 101 Blatt Nr. 3853 des Grundbuchs nach Maßgabe des mit der Frau Roſalie Schmitten verw. Fröhlich abge⸗ ſchloſſenen Vertrages vom 11. Dezember 1905 — Nr. 712 des Urkundenverzeichniſſes wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis von 22 500 ℳ iſt zunächſt vorſck ußweiſe und ſpater aus dem zu bildenden Straßenregulierunge fonds zu entnehmen. Durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung vom 7. Inni v. I. (vgl. Druckſachen Ner. 212 und 230 von 1905) ſind wir ermächtigt worden, zum Zwecke der Vorbereitung der Freilegung des Tegeler Weges u. a. das zu dem Grundſtück der Frau Roſalie Schmitten Band 101 Blalt Nr. 3858 gehörenude bebauungsplanmäßige Straßenland im Wege der Enteignung zu erwerben. In Ausführung dieſes Beſch luſſes haben wir das Enteignungsve fahren eingeleitet. Wir haben jedoch, als wir bei dem Er⸗ örterungstermin im Enteiguungsverfahren die Wahr⸗ nehmung machten, daß die Sachverſtändigen eine Schätzung treffen würden, die eine vergleichsweiſe Beilegung empfehlen möchte, mit der Frau Schmitten über den freihändigen Ankauf ihres Grundſtücks den hierunter abgedruckten Vertrag vom 11. Dezember v. I. 41 7 In dieſem Vertrag hat ſich F au Schmitten verpflichtef. ihr Grundhück zum Vreiſe von 22500 ℳ an die Stadtgemeinde zu verkaufen. Das Grundſtück liegt am Zuſammenlauf des Nonnen⸗ damms mit dem Tegeler Wege. Seine genaue Lage iſt aus dem dem Heft 41 vorgehefteten Lage⸗ plan erſichtlich. Das zu dem Grundſtück gehörende bebauungsplanmäßige Straßenland, ſoweit es vor der allen Baufluchtlinie des Tegeler Weges belegen iſt, will Fran Schmitten unentgeltlich an die Stadt⸗ gemeinde abircten. Sie hat ſich hierzu uns gegen⸗ über beſonders verpflichtet. Unter Ausſcheidung dieſes von Frau Schmitten unentgeltlich abzutrelenden Geländes von 76 qm hat das Grundſtück noch eine Größe von , m Hiervon entfallen auf das zwiſchen der alten und neuen Baufluchtlinie des Tegeler Weges belegene Straßenland 180 qm 2 TDer bleibende Reſt von 269 qm ſtellt reines Bauland dar. Unter Denundelegra des von Frau Schmitten geforderten auf⸗ preiſes ergibt ſich für die Quadratrute reinen Bau⸗ landes ein Einheitspreis von 1186 ℳ. Die uns bereits vorliegende Schätzung der Sachverſtändigen lautet für das zu enteignende Straßenland auf 60 ℳd für das Quadratmeter. Die für das Straßenland zu zahlende Enteignungsentſchädigung belauft ſich demnach auf 180 60 — 10 800 ℳ, der Wert des geſamten Grundſtücks ſtellt ſich bei dieſer Bewertung auf 449. 60 — 26 940 ℳ, alſo gegen den von Fran Schmitten geforderten Kaufpreis von 22 500 ℳm um 4440 ℳ höher. Bei dieſer Sachlage empfiehlt es ſich, unter Abſtandnahme von der Fortführung des Enteignungsverfahrens, das Grundſück in vollem Umfunge nach Maßgabe des mit Frau Schmitten geſchloſſenen Vertrages zum Preiſe von 22 500 ℳ freihändig zu erwerben. Eine Herabſetzung der von dem Sachverſtändigen geſchätzten Entſchädigungsſumme im Prozeßwege iſt ſchwerlich zu erwarten. Der Erwerb des ganzen Grundſtücks iſt für die Sladigem inde bereiis bei Ankauf der Gerhacdt'ſchen Grundſtücke in Ausſicht genommen. Durch Vereini⸗ gung dieſes Grundſtücks mit den bereits erworbenen 3 Gerhardt ſchen Nachbargrundſtücken erhält die Stedt⸗ gemeinde ein Grundſtück, das durch ſeine Lage gegen⸗ über dem Bahnhof Jungfernheide und am Zuſammen⸗ lauf zweier größerer Verkehrsſtraßen wertvoll werden wird. Der Kaufpreis von 22500 ℳ iſt zunächſt aus den Vorſchüſſen zu entnehmen, da der Erwerb des Grundſtücks im Intereſſe von Straßen erfolgt, bei denen die Umlegung der Freilegungskoſten ortsge⸗ ſetzlich zuläſſig iſt. Mit Einrichtung des Straßen⸗ regulierungsfonds, deſſen Anſammlung durch den laufenden Etat beſchloſſen iſt, wird dieſer Fonds die Vorſchußleiſtung übernehmen und den Kaufpreis von 22 500 ℳ. dem Vorſchußkonto erſtatten. An den Straßenregulierungsfonds ſind dementſprechend die wieder eingehenden Beträge, insbeſondere der durch die Weite veräußerung der Reſtfläche erzielte Erlös abzuführen. Eine Verzinſung des aus den Vor⸗ ſchüſſen zu entnehmenden Betrages von 22500 ℳ durch den laufenden Straßenbauetat unterbleibt übungsgemäß. Wir bitten, unſere Vorlage als dringlich zu be⸗ handeln und über ſie noch in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. März. d. I. Beſchluß zu faſſen, da die Friſt zur Annahme des Vertrages mit der Fran Schmitten mit dem 1. April d. I. abläuft. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputalion. 2 Charlotten burg, den 6. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX D 414.