— 102 — Nummer 712 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 11ten Dezember des Jahres eintauſendneunhundertundfünf. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtratsaſſeſſor Dr. jur. Martin Landsberger aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur UÜbertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrats⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung abgebe. 2. Frau Roſalie Schmitten geborene Heinz wohn⸗ haft in Wilmersdorf, Holſteiniſche Straße 36, 3. der Herr Bankbeamte Carl Schmitten in Wilmersdorf, Holſteiniſche Straße 36 wohnhaft. Die Erſchienenen zu 2 und 3 ſind geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen unter Aufhebung des Vertrages vom 27. Ottober 1905 Nr. 697 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg folgenden Vertrag: § 1. Fran Roſalie Schmitten in Dt. Wilmersdorf iſt eingetragene Eigentümerin des am Tegeler Weg be⸗ legenen im Grundonche von der Stadt Cnarlottenvurg eingetragenen Grundſtücks Band 101 Blat. Nr. 3858 von 525 qm Flächengröße. Dieſes Grundſtück ver⸗ kauft Frau Schmitten hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg und zwar ſo, wie es jetzt ſteht und liegt. § 2. Der Kaufpreis wird auf 22 500 ℳ, wörtlich „Zweiundzwanzigtauſendfünfhundert Mark“ feſtgeſetzt. § 3. Die Auflaſſung des Grundſtücks an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg hat ſchulden⸗, miet⸗ und pachtfrei ſpäteſtens 8 Wochen nach Genehmigung des Vertrages durch den Magiftrat und die Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung zu erfolgen. Die in Abteilung I1I1 des Grundbuchs eingetra⸗ genen Laſten übernimmt die Stadtgemeinde. Mmit der Auflaſſung des Grundſtücks gilt die Übergabe als erfolgt. Die zur Auflaſſung erforderlichen Kataſter⸗ materialien und Zeichnungen ſind von der Stadt⸗ gemeinde auf ſtädiiſche Koſten zu beſchaffen. 4. Der Kaufpreis wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Be⸗ dingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen Vor⸗ legung einer entſprechenden Beſcheinigung des Ma⸗ giſtrats⸗Vertreters von der Stadthauptkaſſe in Char⸗ lottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dem Auflafſungstage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem auf die Auflaſſung folgenden Werktage zu geſchehen. § 5. Nutzungen, ſowie Laſten und öffentliche Abgaben gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg über. 6. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und der Auflaſſung ſowie die Umſatzſtener trägt die Stadtgemeinde, ſie nimmt jedoch hinſichtlich des be⸗ bauungsplanmäßigen Straßenlandes gemäß § 10 Stempelſteuergeſetzes Stempelfreiheit in Anſpruch. 7 „Der miterſchienene Ehemann der Frau Schmitten tritt den vorſtehenden Erklärungen ſeiner Ehefrau in allen Punkten geneymigend bei. 8 Die Wirkſamkeit dieſes Vert ages iſt abhänaig von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung. Wird dieſe Ge⸗ nehmigung nicht bis zum 1. April 1906 erteilt, und der Verkäuferin bis dahin ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der beiden Parteien aus dieſem Abkommen irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben: Die Einſchaltungen im Tert des Vertrages werden hiermit genehmigt. Roſalie Schmitten verw. Fröhlich geb. Heinz. Carl Schmitten. Rudolf Hoffmann. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Tagesordnung Nr. 3. Druckſache Nr. 102. . betr. Verkauf des Grundſtücks an der Südweſtecke der Bismarck⸗ und Grolman Straße. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, das Angebot des Architekten Albert Geßner auf Erwerb des ſtädtiſchen Grundſtücks Band 221 Blatt Nr. 7406 (Nr. 138 des Not. Reg. des Notars Dr. Hanquet in Berlin für 1906) anzunehmen. 2. Die aus dem Kaufgeſchäft erzielten Einnahmen ſind dem Bismarckſtraßenetat zuzuführen. Es handelt ſich im vorliegenden Falle um die Veräußerung der an der Ecke der Bismarck und Grolman Straße gelegenen Parzelle des früher Güterbock'ſchen Grundſtucks. Das durch die Berli⸗ niſche Bodengeſellſchaft herbeigeführte Angebot des Architekten Geßner in Berlin entſpricht dem ein für allemal für die Veräußerung des ſtädtiſchen Reſtbe⸗ ſitzes an der Bismarck Straße vorgeſehenen Ange⸗ botsmuſter. Es ſieht alſo vor allem eine angemeſſene Wohnungsgröße (Wohnungen von mindeſtens acht Zimmern), die Mitwirkung des Magiſtrats bei der Faſſadengeſtaltung und eine geſicherte ee ag richtung des Neubaus vor. Der Kaufpreis 310000 ℳ. Dieſen Preis erachten wir bei der vorhandenen Grundſtücksgröße von 1307 qm und dem Umſtande, daß der Käufer das Bauprojekt nach den uns vor⸗ elegten Skizzen in einer Weiſe ausführen will, die ſh der Umgebung des Schillertheaters würdig an⸗