————— 124 5) Die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung. Die Gemeindegrundſteuer iſt in Höhe von 162,34% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebändeſteuer ⸗ — 2,4% des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke und die Gemeindegewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu e in Höhe von 100 % der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer zu erheben und zwar zu und d mit der Maßgabe, daß der Ertrag beider Steuern zuſammen einem Satze von 150% der ſtaatlich veranlagten Realſteuern gleichkommt. Im Rechnungsjahre 1906 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuerſätze von 4, und 12 und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1905 aufgekommenen Warenhausſteuer ausreicht auch noch von 16 ℳ außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1906 aufkom⸗ mende Warenhausſteuer wird im Rechnungs⸗ jahre 1907 zur Erleichterung des Gewerbeſteuer⸗ ſolls der Gewerbeſteuerklaſſe IV verwendet. 1) Die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100 % der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben. Die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 2 des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung. Die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% feſtgeſetzt. Kapitel VIII. — Straßenbau — Der Unterausſchuß berichtet über die Anſätze B. Einmalige Ausgaben. Abſchnitt 11 ſoll lauten: Künſtleriſche Ausgeſtaltung der Charlottenburger Brücke (225000 ℳ) III. Teilbetrag 75000 ℳ. Abſchnitt 19 — Zuſchuß zur Regulierung rer Hebbel Straße uſw. 16 240 ℳ — zu ſtreichen. Abſchnitt 20 — Zuſchuß zur Regulierung der Grün Straße uſw. 1 500 ℳ — zu ſtreichen. Abſchnitt 25 Pflaſterung des Salzafere uſw. — erhöht auf 59 500 ℳ. 2 E — 8 h) — Abſchnitte 21 —25 werden Abſchnitte 19 23. Als Abſchnitt 24 neu einzuſtellen: Neupflaſterung der Wilmersdorfer Straße zwiſchen Stuttgarter Platz und Mommſen Straße mit Asphalt 50 300 ℳ. Als Abſchnitt 25 neu einzuſtellen: Neupflaſterung der Schloß Straße (öſtlicher Fahrdamm) zwiſchen Spandauer und Potsdamer Straße mit Asphaltt 73 900 . Als Abſchnitt 26 neu einzuſtellen: Neupflaſterung der Kant Straße zwiſchen Savigny Platz und Schlüter Straße mit As⸗ phalt (75 400 ℳ), I. Teilbetrag im Anſchluß an den Savignuy Platz . 25000 ℳ. Ferner wird der Verſammlung folgende Beſchluß⸗ faſſung empfohlenn Der Magiſtrat wird erſucht, denjenigen Betrag des Verwaltungsüberſchuſſes des Etatsjahres 1905, der die Summe von 1 Million ℳ überſteigt, bis zur Höhe von etwa 220000 ℳ zur Pflaſterung nachſtehend genannter Straßen In gemetnn⸗ Neupflaſterung der Engliſchen Straße mit Asphalt 75 5 53600 ℳ Neupflaſterung der Sophie Char⸗ lotten Straße zwiſchen Knobels⸗ dorff und Potsdamer Straße mit Asphalt 2 Neupflaſterung der Kant Straße zwiſchen Savigny Platz und Schlüter Straße mit Asphalt (75400 ℳ), II. Teilbetrag . Neupflaſterung der Kleiſt Straße (nördlicher Fahrdamm) zwiſchen Nollendorff Platz und Nettelbeck Straße mit Asphalt 56600 ℳ Geſamtbetrag 222900 7 Die eingegangenen Petitionen ſind hierdurch erledigt. Schluß 1230 Uhr. v. g. u. Roſenberg, Kaufmann, Mittag, Schwarz, Stadthagen, Bollmann, Branne, Dr. Roſe, Wöllmer. B. 62300 ℳ 50400 ℳ St. V. 266. 12 Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg. f 7 4.