— 4126 — dungsjahr in die erſte Hälfte des 19. Jahrhunderts entfällt. Neugründungen nach 1881 ſind nur 2 (Eſſen 1881 und Altona 1882) erfolgt; andererſeits iſt das im Jahre 1840 errichtete ſtädtiſche Pfandleih⸗ amt in Magdeburg am 1. Februar 1891 aufgehoben worden und auch hinſichtlich des ſeit 1791 beſtehenden ſtädtiſchen Leihhauſes in Breslau haben vor einigen Jahren ernſte Verhandlungen zum Zwecke der Auf⸗ löſung ſtattgefunden, die noch nicht zum Abſchluß gekommen find. In beiden Städten iſt es die Konkurrenz der Privatpfandleiher, welche den ſtädtiſchen Anſtalten den Boden abgegraben hat, wie denn überhaupt feſtgeſtellt werden kann, daß nur in wenigen Städten eine Hintanhaltung von Privatpfandleihen durch die öffentlichen Anſtalten möglich geweſen iſt. (Vergl. ſtatiſtiſches Jahrbuch deutſcher Städte Jahrg. 4 S. 76, 7 S. 128 und 10 S. 176.) Es kann auch dies nicht einmal mehr als das Ziel und die Auf⸗ gabe der öffentlichen Anſtalten angeſehen werden; nichts deſtoweniger wird nicht verkannt werden können, daß deshalb dieſe noch nicht vollkommen ihre ſoziale Bedeutung und ihre Vorzüge vor den Privatanſtalten eingebüßt haben. Abgeſehen von den größeren Sicherheiten, die ſie von vornherein durch ihren behördlichen Charakter bieten (z. B. für die Aufbewahrung und unverſehrte Rückgabe der Pfänder, die Zuverläſſigkeit der Taxe durch vereidete Tara⸗ toren und dergl.), ſo ermöglicht weiterhin der Fort⸗ fall eines auf Gewinnerzielung gerichteten Betriebes mancherlei Vorteile für den Pfandnehmer. indem meiſt ein geringerer Zinsſatz erfordert, die Zinsbe⸗ rechnung auch von vornherein auf einen geringeren als den geſetzlich zuläſſigen Zeitraum von 2 Mo⸗ naten beſchränkt wird und bei Verſteigerungen und Verlängerungen das Intereſſe des Verpfänders beſſer berückſichtigt wird. Dieſe Vorzüge der öffentlichen Leihämter ge⸗ nügen aber nicht, um ihnen in modernem, ſozialem Sinne, insbeſondere in armenrechtlicher Beziehung, unbeſtritten die Anerkennung als Wohltätigkeits⸗ anſtalten zu ſichern. Es ſind deshalb mehrfach die Ergebniſſe der Leihämter in ein kritiſches Licht ge⸗ rückt worden, um zu beurteilen, ob dieſelben dieſen erweiterten Aufgaben gerecht werden. Intereſſant und lehrreich find in dieſer Hinficht die ſtatiſtiſchen Erhebungen der Stadt Mainz (vergl. Soz. Praris, IX. Jahrgang S. 397 ff). Bemerkenswert iſt von den dortigen Feſtſtellungen zunächſt die auch in anderen Berichten öfter wiederkehrende Beobachtung (ogl. ſtatiſtiſche Jahrbücher Jahrgang 4 S. 79/84, Jahrgang 5 S. 120/141, Verw. Bericht von Dresden pr. 1903 S. 297), daß gerade in den Zeiten wirt⸗ ſchaftlichen Aufſchwunas die Zahl der verſetzten Pfänder und die Summe des darauf geliehenen Kapitals ſich ſtändig vergrößert hat, während ſich für die Zeiten des ſtockenden Geſchäftsganges das Gegenteil ergibt. Als Begründung für dieſe Tat⸗ ſache erſcheint dem Berichterſtatter einesteils die Be⸗ obachtung, „daß der kleine Handwerker und Geſchäfts⸗ mann bei günſtiger Geſchäftslage einen größeren Antrieb habe, ſich Rohmaterialien und entſprechende Ware anzukaufen, und das hierzu erforderliche Geld ſich durch Verſatz von entbehrlichen Gegenſtänden im Pfandhauſe zu verſchaffen“, andererſeits die Er⸗ fahrung, daß „zumal in wirtſchaftlich günſtigen Zeiten die Pfandhäuſer zur Unterſtützung des Leichtſinns und der Vergnügungsſucht dienen“. Als eine Be⸗ ſtätigung dieſer Annahme wird der Nachweis an⸗ geſehen, daß gemäß einer beſonderen Tabelle für die drei Jahre 1896/97—1898/99 die Zahl der in den einzelnen Monaten verſetzten Pfänder während der Sommermonate ſtets größer geweſen iſt, als während der Wintermonate. „Man ſollte annehmen, daß zur Winterszeit, wenn insbeſondere durch die Be⸗ ſchränkung oder Einſtellung der Bauarbeiten einem großen Teil der Bevölkerung der Verdienſt ge⸗ ſchmälert oder entzogen wird, zur Beſeitigung der Notlagen das Pfandhaus verhältnismäßig am meiſten benutzt würde. Gerade das Gegenteil und zwar das auffallendſte Gegenteil zeigt die Tabelle.“ Die hierzu gemachte Beobachtung, „daß die Verpfänder im Sommer das Pfandhaus deshalb ſo eifrig be⸗ nutzen, um ſich durch Verſatz Geld zu Vergnügungen (Ausflügen uſw.) zu verſchaffen, dürfte wohl die richtige Aufklärung bilden“. Ganz beſonders ſpringt aber nach einer weiteren Tabelle der Umſtand der ſogenannten Wochenpfänder, d. h. Pfänder, welche fortlaufend anfangs der Woche eingebracht und Ende der Woche wieder ausgelöſt werden, in die Augen. Es iſt für den Zeitraum von 4 Jahren (1895/6 bis 1898/99) ermittelt worden, daß von ſämtlichen jährlichen Verpfändungen von Gold⸗ und Silber⸗ ſachen und Pretioſen ⅝ Wochenverpfändungen, da⸗ gegen von ſämtlichen jährlichen Verpfändungen von Kleidungsſtücken etwa die Hälfte (1) Wochenverpfän⸗ dungen waren. Wenn im Anſchluß daran errechnet wird, daß auf ein Pfand von 3 ℳ jedesmal an Zinſen und Gebühren 0,28 ℳ entfallen, ſodaß alſo der Verpfänder für ein wöchentliches Darlehn von 3 ℳu bei regelmäßig wiederkehrender Aus⸗ und Einlöſung eine Jahresaufwendung von 14,56 ℳ ge⸗ macht oder rund jährlich 500 % an Gebühren und Zinſen gezahlt hat, ſo wird man mit dem Bericht⸗ erſtatter mit Recht dieſe Art der Kreditbefriedigung als einen verderblichen Weg bezeichnen, zumal gerade ſolche Leute ihn am meiſten betreten, „für die und für deren Familien eine ſorgfältige wirtſchaftliche Verwendung ihres Einkommens dringend notwendig wäre.“ Auch die Beobachtung der Wochenpfänder wird übrigens im allgemeinen anderwärts vielfach beſtätigt (vergl. Stat. Jahrbuch Deutſcher Städte, Bd. 4 S. 77 ff, auch Soz. Praris vII S. 1025). Es wäre erwünſcht, daß neben derartigen Statiſtiken, welche eine ſcharfe Kritik herausfordern, auch ſolche veranſtaltet worden wären, ob und in welchem Um⸗ fange tatſächlich die Errettung aus Notlagen durch die Benutzung der Leihhäuſer ſtattgefunden hat. Die auf allgemeinen Ermittelungen hinſichtlich des Mainzer Leihamtes beruhende Annahme, „daß etwa die Hälfte der Verpfändungen von ſolchen Einwohnern her⸗ rühren, die ſich durch den Verſatz aus vorüber⸗ gehenden zeitlichen ran befreien wollten“, be⸗ friedigt jedenfalls nicht. Auch die deutſche Städte⸗ ausſtellung in Dresden hat dieſe Lücke nicht gefüllt (vergl. Techn. Gem. Bl. pr. 1903 S. 43). Es ſcheint, als ob die Rückſicht auf eine gewiſſe Rentabilität der Anſtalten der Möglichkeit oder doch der Neigung eines weiteren Entgegenkommens gegen das Ziel der Entwickelung der Leihämter zu Wohltätigkeitsanſtalten eine ziemlich enge Grenze zieht. Allerdings läßt auch hier die allgemeine ver⸗ gleichende Statiſtik bald im Stich. Auf den erſten Blick ſcheint zwar die große Mehrzahl der Leihämter eine gewiſſe mehr oder weniger große und ſichere Rentabilität zu ergeben, doch erweiſen ſich bei genauer Betrachtung im einzelnen die Modalitäten des Betriebes ſo verſchiedenartig, daß faſt jede Vergleichbarkeit entfällt. Teitweiſe ſind die Betriebsmittel ausſchließlich oder in betrüchtlicher KG ,