1 Tabelle 11 b. 28 Durchſchnittsbeleihung der gemäß Tabelle IIa angenommenen Pfänder. 1895 ] 1896 ſ 1897 ] 1898 ] 1899 ] 1900 ] 1901 J 1902 J 1903 J 1904 II I IIV I %e L Pfandleiher, Kommiſſio⸗ näre, j 3317] 5295] 5282 4294] 92 63 %44 47 22 460 68] 2990] 442 18 Handwerk, Gew. u. Han⸗ delstreib. einſchl. Ge⸗ hilfen . . 26001] 3033] 2747] 3106] 2837] 3165] 3296] 3510] 31400 3572 Tage⸗ u. Fabrikarbeiter] 1360] 13 97] 1687] 1505] 1282J 1340] 12 10] 1373] 1288] 1345 Rentiers u. Grundbeſitzerſ 5950] 112 64] 141 55] 7760] 81 14] 1183] 1063] 15264] 5676] 14255 Künſtler (Schauſpieler, Maler) . 20]08] 12509] 30 23] 30400 22 16] 33 61] 1053] 3329] 2971] 63]79 Studierende . . . ( 2308] 3379 3816] 2184] 2521] 2679 3865] 1494] 29]71] 2374 Offiziere, Militärärzte .] 855—] 33— 1750] 45500 30 660 25—] —— 850 32— Profeſſ., Lehrer, Arzte, Literaten . 4324] 5563] 34 20] 4074] 6086] 31 46] 3376] 4562] 5492] 11162 Beamte des Staates u. der Stadt . 1958] 22 60] 29 11] 25445] 27 32] 22 70] 2297] 2414] 2410 2335 Witwen, unverehel. wol. Perſonen ] 2445 28 62] 28 10] 2487] 32 62J 3063] 3006] 45]53] 33159] 3572 Zuſammen] 25 45ſ 3108] 28 92] 2894] 29 62] 30 14J 3224 — 30 9 40 67 Dieſe beiden Tabellen zeigen die Vielſeitigkeit des Betriebes im Einzelnen, beſtätigen aber auch hierin den Rückgang der kleinen Verpfänder und Pfänder. Tabelle III. Rentabilität. 1895/96 189%7 1897/98 1898/99 190%1 190%½2 192½ 1%uo 1899/ 1900 1904/05 Bruttoertrag 36579 +-Reingew.1 — Verluſt Der Reingewinn ergibt ſich nach Abzug der Ver⸗ waltungskoſten und 4% des benutzten Kapitals; der⸗ ſelbe wird dem Reſervefonds (z. Zt. ca. 2,500000 ℳ) zugeführt. Die Wirtſchaftsergebniſſe waren noch Ende der 80er Jahre weſentlich günſtiger; ſo ergab das Jahr 1888/89 einen Überſchuß von 62 034 , 1889/90 47 529 I., 1890/91 56 357 if 1891/92 69 106 ℳ. Die der Königlichen Seehandlung ge⸗ hörigen Grundſtücke ſtehen mit 581 627 ℳ zu Buch. Dieſer Betrag wird ebenfalls mit 4% verzinſt. Für den Geſchäftsbetrieb des Königlichen Leih⸗ amtes gilt das durch Kabinettsordre vom 25. Fe⸗ bruar 1834 beſtätigte Reglement vom 8. Februar 1834 (vergl. Geſ. Sammlung 1834 S. 23). Im einzelnen iſt darüber Folgendes von Intereſſe: Der Zinsſatz beträgt (außer fuͤr Effekten Lombard mit 6%) 12% und wird immer für einen Monat voll berechnet. Die Beleihung erfolgt bis zu ⅝ Jahr; nach Ablauf der Friſt wird eine weitere ⅝ jährige Verlängerung gegen Erſtattung der aufgelaufenen Zinſen geſtattet. Die Beleihungsgrenze iſt auf ¼ —2/, des ermittelten Tarwertes feſtgeſetzt. Die niedrigſte Beleihung nach dem Reglement 1 Thaler — iſt nachträglich für die beiden Filialſtellen auf 2 ℳ herabgeſetzt, für das Hauptamt in der Jäger Straße gilt aber noch jetzt der Satz von 3 ℳ. Eine Grenze nach oben beſteht nicht. Die Verſteigerungsgebühr beträgt z. 3t 2 % des Verſteigerungserlöſes (nach dem Reglement 1 Silbergroſchen pro Thaler von dem Erlöſe der Pfänder). Die beim Verkauf erzielten Mehrerlöſe bleiben 1 Jahr lang zur Verfügung des Pfandbe⸗ ſitzers; demnächſt fließen ſie der Rotherſtiftung zu. E1 40399 364657 272066 + 22705-C 6826+— 3022 — 3585— 386912 + 8955 354281 356539 vocs 412208 397625 12o1 —10 12540 28202 1402 Der Beamtenkörper des Königl. Leihamtes beſteht außer dem Direktor aus 53—55 Perſonen: d. ſ. 28 Bureau⸗ und Kaſſenbeamten, 7 Taxatoren, 18 Magazindienern und nach Bedarf 2 Diätaren. Die Abwicklung eines jeden Beleihungsgeſchäftes bedingt die Mitwirkung von 4 Beamten, während die Ein⸗ löſung je 2 Beamte in Anſpruch nimmt. Der Pen⸗ fions⸗ und Relikten⸗Etat ſoll z. Zt. nicht unbeträcht⸗ lich ſein. Im übrigen hat eine mündliche Rückſprache mit dem Direktor des Königl. Leihamtes im weſentlichen die in der Verhandlung vom 4. November 1903 ge⸗ brachten Mitteilungen beſtätigt. Die öffentlichen Pfandleihen haben überall unter der ſtarken Konkurrenz der Privat⸗Anſtalten zu leiden, der ſie infolge ihres erheblich teureren Betriebes von vornherein nicht ge⸗ wachſen ſind. Die Zunahme der ſogenannten Wochen⸗ 40 iſt auch hier für die letzten 10 Jahre be⸗ ätigt. An der Hand dieſer Ermittelungen — das ver⸗ fügbare Material iſt leider ungemein lückenhaft haben wir uns folgendes Urteil gebildet. Offenbar werden zunächſt die Vorteile der öffentlichen Leihämter für ihre Kunden im Vergleich mit den Privatleih⸗ häuſern überſchätzt; die Verhältniſſe haben ſich im Laufe der Jahre verändert und zwar nicht zu Gunſten der öffentlichen Leihämter. Es könnte unſeres Er⸗ achtens für ein ſtädtiſches Leihamt in Charlottenburg nur ein verhältnismäßig beſchränkter Kundenkreis erwartet werden, es ſei denn, daß Betriebsgrundſätze zur Anwendung gelangten, welche vollſtändig von dem Ziele einer — wenn auch beſcheidenen Rentabilität