—— 1383 —— Nr. 723 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. 2 Verhandelt zu Charlottenburg, den 30. Januar des Jahres 9 E- 1 . und ſechs. or mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg, vecher gen Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich 50 in, vee ge . . des Eigentums an reußen liegender ü i 4 7 Grundſtücke verpflichtet, 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magifrate⸗ ſekretär Otto Glöckner von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 31. Mai 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe. Herr Baumeiſter Robert Glaſenapp wohnhaft 4. 0 Altonaer Straße 31. er Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und durch den Erſchienenen zu 1 Pe 11744 ſ z der Perſon nach nach Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 10 Der Architekt Robert Glaſena iſt Eigentümer des in der Hebbel Straße Aſchen Kacer Feremrich⸗ und Schloß Straße belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 188 Blatt Nr. 6460 verzeichneten Grundſtücks. Herr Glafenapp verpflichtet ſich der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber, das zu dieſem Grundſtück gehörige bebaunngsplanmäßige Straßenland der Hebbel Straße im ungefähren Flächeninhalt von 81 qm unentgeltlich pfand⸗, laſten⸗ und koſtenfrei an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg aufzulaſſen. Sollte ſich ergeben, daß ſich noch ſonſtiges be⸗ bauungsplanmäßiges Straßenland der Hebbel Straße oder der verlängerten Grün Straße zwiſchen Kaiſer Friedrich Straße und Hebbel Straße im Eigentum des Herrn Glaſenapp befindet, ſo iſt Herr Glaſenapp verpflichtet, es in gleicher Weiſe an die Stadtgemeinde Cyorlottenvurg aufzulaſſen. Das zur Auflaſſung erforderliche Kataſter⸗ und Planmaterial hat die Stadtgemeinde Charlottenburg auf Koſten des Herrn Glaſenapp zu beſchaffn. 2 Die Auflafſung des Straßenlandes hat inner⸗ halb 4 Wochen nach Genehmigung dieſes Vertrages zu erfolgen. Herr Glaſenapp verpflichtet ſich jedo h, das Srraßenland der Stadtgemeinde nach Genehmi⸗ gung dieſes Vertrages und ergangener Aufforderung ſofort zu Regulierungszw 1 ſtellen. 0 gsswecken zur Verfügung zu 5 § 3. Herr Glafenapp verpflichtet ſich, unbeſchadet und vorbehaltlich ſeiner 7 4—. die 40 für ſeine Grundſtücke Band 187 Blatt Nr. 6435 und Band 154 Blatt Nr. 5429 bereits übernommen hat und ohne Rückſicht auf einen etwa eintretenden Eigen⸗ tumswechſel — der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber ferner 2) zu den Koſten der Freilegung mit Ausſchlu des Grunderwerbs. da ſacher nicht 44 Regulierung, Pflaſterung, ſowie der Beſchaffung der Beleuchtungsanlagen und der etwaigen b) Herſtellung von Baumpflanzungen der Hebbel Straße und der verlängerten Grün Straße nach Maßgabe der Straßenfrontlängen ſeiner an dieſe Straßen grenzenden Grundſtücke 2a) Band 133 Blatt Nr. 4801 und b) Band 188 Blatt Nr. 6460 anteilig beizutragen. Behufs Ermittelung der anteiligen Koſten wird der auf 1 lfd. m Grundſtücksſtraßenfront entfallende Beitrag in der Weiſe feſtgeſtellt. daß die gejamten für die Hebbel Straße bezw. die verlängerte Grün Straße entſtandenen Koſten der Regulierung pp. durch die Geſamtſtraßen⸗ frontlängen aller an die Hebbel Straße bezw. die verlängerte Grün Straße angrenzenden bebauungsplanmäßigen Baugrundſtücke geteilt werden. Dieſe Beträge, mit den Grundſtücks⸗ ſtraßenfronten der Glaſenappſchen Grundſtücke (ſ. oben) in der Hebbel⸗ bezw. in der verlängerten Grün Straße multipliziert, ergeben die von Herrn Glaſenapp zu zahlenden Koſtenbeiträge. Die Koſtenermittelung erfolgt für jede Straße geſondert. Der Wert des bei der Bebauung der Grundſtücke Kaiſer Friedrich Straße Nr. 10 und 11 von Herrn Glaſenapp beſchafften Materials der Bürgerſteige in der Hebbel Straße wird Herrn Glaſenapp bei der Abrechnung mit dem von der Stadtgemeinde feſtzuſetzenden Materialpreiſe gutgerechnet. Sollte eine Ver⸗ änderung der bezeichneten Bürgerſteige nicht erforderlich ſein, ſo bleibt Herr Glaſenapp von ferneren Koſten der Befeſtigung der bezeich⸗ neten Bürgerſteige der beiden Grundſtücke befreit. Nach Beendigung der Regulierungsarbeiten in der Hebbel bezw. in der verlängerten Grün Straße werden Abrechnungen aufgeſtellt und nach erfolgter Fertigſtellung Herrn Glaſenapp zur Anerkennung binnen 14 Tagen überſandt. Nach Ablauf der 14 tägigen Friſt können etwaige Ausſtellungen gegen die Abrechnungen keine Berückſichtigung mehr finden. Die Ab⸗ rechnungen gelten dann als anerkannt. Die Zahlung der Regulierungskoſtenbeiträge iſt fällig binnen 4 Wochen, nachdem die Koſten vom Magiſtrat ermittelt ſind und Zahlungs⸗ aufforderung an Herrn Glaſenapp ergangen iſt. als Sicherheit für die Erfüllung der unter a für das Grundſtück Band 188 Blatt Nr. 6460 übernommenen Verpflichtungen für die ungefähr 20,30 m lange Grundſtücksſtraßenfront einen Betrag von 20,30 230 — rund 4700 ℳ in bar oder mündelſicheren Wertpapieren oder in einem von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher befundenen Wechſel bei der Stadthaupt⸗ kaſſe zu hinterlegen. Die Hinterlegung der Sicherheit hat nach Genehmigung des Vertrages und binnen 14 Tagen nach ergangener Auf⸗ forderung durch den Magiſtrat zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wertpapieren verpflichtet ſich Herr Glaſenapr, möglichſt große Stücke zu hinterlegen. 3%ige Wertpapiere werden nur mit 90 v. H. ihres Nennwertes in Anrechnung gebracht. Der Magiſtrat über⸗ nimmt weder die Verzinſung einer etwa hinter⸗ legten Barſicherheit noch die Uberwachung der Ausloſung der Wertpapiere. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinter⸗ legte Sicherheit ohne weiteres außergerichtlich zu verſilbern und zu ihrer Befriedigung zu n, wenn der für das Grundſtück