——— 144 —— Tagesordnung Nr. 3. Druckſache Nr. 115. orlage betr. Ab⸗ änderung der Umſatzſteuerordnung. Urſchriftlich mit Akten Fach 4 Nr. 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Artikel 1. Der § 1 der Umſatzſteuerordnung wird wie folgt geändert: Jeder auf Grund einer freiwilligen Ver⸗ äußerung erfolgende Eigentumerwerb eines im Stadtbezirk belegenen Grundſtücks unter⸗ liegt einer Steuer. Dieſe beträgt bei bebauten Grundſtücken Eins und bei unbebauten Grund⸗ ſtücken Z3wei vom Hundert des Werts des veräußerten Grundſtücks. (Abſatz 1 Satz 3 und Abſatz 2—5 wie bisher). Artikel 2. Dieſer Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung, früheſtens am 1. April 1906, in Kraft. Der Ausſchuß zur Vorberatung des Stadthaus⸗ haltsetats für 1906 hat beſchloſſen, die Umſatzſteuer auf den Erwerb unbebauter Grundſtücke von 1 / % auf 2% des Werts der Grundſtücke zu erhöhen. In ſeiner Sitzung vom 22. März 1906 iſt der Magiſtrat dieſem Beſchluß beigetreten. Charlottenburg, den 22. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. XII 1A 2122. Tagesordnung Nr. 5. Druckſache Nr. 116. Vorlage betr. Bildung eines Ausgleichsfonds. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung 9 ier mit dem Antrage, zu beſchließen: Ein ſich am Jahresſchluß etwa ergebender Uberſchuß iſt im Jahre 1906 und künftig nur in Höhe von 1 Million Mark in den Etat des übernächſten Jahres einzuſtellen; etwaige Mehrbeträge ſind zu einem Ausgleichsfonds anzuſammeln. In unſerer Verwaltung hat ſich der Grundſatz herausgebildet, Uberſchüſſe, die ſich am Schluſſe eines Rechnungsjahres ergeben, dem Etat des übernächſten Jahres zuzuführen. Durch ein derartiges Verfahren können jedoch große Schwankungen in den Etats verſchiedener Jahre eintreten, wie ein Blick auf die Höhe der Verwaltungsüberſchüſſe der letzten Jahre zeigt. Der Überſchuß betrug nämlich im Jahre 1899 655 687,41 72 1900 450 176,55 ℳ 1901 263 737,77 1902 592 587,50 ℳ 1903 1101 302,20 ℳ 1904 1137 635,39 Dieſe Schwankungen machen die Herſtellung des Etatsgleichgewichts ungemein ſchwierig und be⸗ deuten eine ernſte Gefahr für eine ſtetige, möglichſt gleichmäßige Entwickelung unſerer Finanzen. Falls nämlich die Einnahmen eines Jahres, in dem nur ein geringer Überſchuß zur Verfügung ſteht, aus irgendwelchen Gründen nicht beſonders reichlich fließen, kann der Fall eintreten, daß eine Balanzie⸗ rung des Etats mit den bisher üblichen Steuerſätzen überhaupt nicht zuſtande gebracht werden kann. Mit einem Schwanken der ordentlichen Einnahmen muß aber in unſerem Gemeinweſen umſomehr gerechnet werden, als wir für den überwiegenden Teil derſel⸗ ben auf Steuereinnahmen angewieſen ſind, die Steuerkraft der Bevölkerung aber bekanntermaßen weſentlich von der Gunſt oder Ungunſt der Kon⸗ junktur im Geſchäftsleben abhängt. Wenn wir auch aus dem Steigen der Verwaltungsüberſchüſſe ſeit dem Jahre 1901 die Hoffnung auf eine weitere günſtige Entwicklung hegen wollen, ſo iſt doch ein Niedergang, wie ihn das Jahr 1901 aufweiſt, auch für die Zukunft nicht ausgeſchloſſen. Sofern daher auch für die Folge die Verwaltungsüberſchüſſe eine beträchtliche Höhe erreichen, erſcheint es uns zweck⸗ mäßig. wenigſtens einen Teil derſelben zu einem Aus⸗ gleichsfonds anzuſammeln, auf den in Zeiten der Not zurückgegriffen werden kann. Wir erſuchen deshalb unſerem Vorſchlage, der unſere Finanzen für die Zukunft auf eine beſſere Grundlage zu ſtellen beſtimmt iſt, beizutreten. Das neue Verfahren ſoll zum erſten Male im Jahre 1906 Platz greifen; der Überſchuß des Rechnunasjahres 1905 ſoll nach einem Beſchluſſe des Etatsausſchuſſes vom 21. d. M., dem wir zuſtimmen, bis zur Höhe von 230 000 ℳ zu Straßenpflaſterungen Verwendung inden, ſoweit er den Betrag von 1 Million Mark überſteigt. Charlottenburg, den 23. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. V. 1252/05. Tagesordnung Nr. 6. Druckſache Nr. 117. Vorlage betr. Zeit⸗ punkt der Einführung der ſtädtiſchen Brüll⸗ abfuhr. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage zu Ranereag Die ſtädtiſche Müllabfuhr wird nicht am 1. Oktober 1906 ſondern erſt am 1. April 1907 eingeführt. Wir hatten bisher die Abſicht dem Wunſche der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung entſprechend, die Verſtadt⸗ lichung der Müllabfuhr bereits am 1. Oktober 1906 eintreten zu laſſen und haben in dieſem Sinne auch die am 20. Dezember 1905 beſchloſſene öffentliche Ausſchreibung erlaſſen. Es hat ſich aber inzwiſchen herausgeſtellt, daß es nicht möglich iſt, an dieſem Termin feſtzuhalten. Wenn es nun aber überhaupt erforderlich wird, die Verſtadtlichung von einem ſpäteren Zeitpunkte ab, als urſprünglich beſchloſſen war, eintreten zu laſſen, ſo erſcheint es auch wünſchens⸗ wert, den Termin ſo zu verſchieben, daß der Beginn der neuen Einrichtung mit dem Beginn des neuen Rechnungsjahres zuſammenfällt. Die Gründe, welche den urſprünglichen Beſchluß nicht durchführbar erſcheinen laſſen, ſind folgende: In der öffentlichen Ausſchreibung mußten wir den Anbietern für die Abgabe der Angebote bei der Größe des Objektes eine möglichſt lange Friſt ge⸗ währen und ſetzten deshalb den Termin zur Eröffnung der Angebote auf den 10. April d. Is. feſt. Da für die Zuſchlagserteilung das Einverſtändnis der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung herbeizuführen iſt, ſo iſt vorauszuſehen, daß der Zuſchlag nicht vor Mitte Juni erteilt werden kann. Alsdann wird aber der F