— —— 145 —.— Unternehmer nicht mehr im Stande ſein, die erforder⸗ liche Anzahl Wagen und Kaſten bis zum 1. Oktober 1906 — alſo im Laufe eines Vierteljahres zu beſtellen und herftellen zu laſſen, und es könnte die Gefahr eintreten, daß die ſtadtliche Müllabfuhr mit unzulänglichen Mitteln und Inventarien eingeführt werden müßte, was nach unſerer Auffaſſung durch⸗ aus zu vermeiden iſt. Die Angelegenheit wegen des Erlaſſes der be⸗ abſichtigten Pondei Berurdmng hat zu unſerem Be⸗ dauern nicht ein ſo ſchnelles Tempo eingeſchlagen, wie wir es erwarleten. Es find bis jetzt wiederholte Anfragen und Beſprechungen mit den Vertretern des hieſigen und des Berliner Polizei⸗Präfidiums erforderlich geworden, ohne daß überſehen werden kann, wann es möglich ſein wird, die Polizei⸗Verordnung zu ver⸗ öffentlichen. Es ſteht ſomit zu befürchten, daß die Polizei⸗Verordnung in Anſehung des 1. Oktober d. I. nicht rechtzeitig genug erlaſſen werden kann. An dem Tage an welchem die Müllabfuhr von Stadt wegen eingeführt wird, müſſen die Hausbeſitzer die Verträge, welche ſie mit ihren Unternehmern be⸗ züglich der Abfuhr des Mülls eingegangen find, ge⸗ löſt haben. Da hierzu eine vorherige Kündigung mit einer Friſt von mehreren Monaten nötig iſt, ſo müſſen ſie auch rechtzeitig von dem Zeitpunkte, zu welchem die ſtädtiſche Müllabfuhr eingeführt werden foll, unterrichtet werden. Sehr wünſchenswert iſt es, daß dies mit Rückſicht auf etwaige langfriſtige Kündigung mindeſtens ein halbes Jahr vorher ge⸗ ſchieht. Eine ſolche Friſt ſteht aber nicht zur Ver⸗ fügung für den Fall, daß die Verſtadtlichung der Müllabfuhr bereits zum 1. Oktober bewirkt werden ſoll, und es könnten ſowohl für die Stadtgemeinde als auch für die Grundſtückseigentümer Komplikationen ſchwerwiegender Art eintreten, die wir unter allen Umſtänden vermeiden möchten. Aus den angeführten Gründen erſcheint es un⸗ bedingt erforderlich, den Termin für die Einrichtung der ſtädtiſchen Müllabfuhr vom 1. Oktober 1906 auf den 1. April 1907 zu verlegen. Wir erſuchen deshalb unſerem Antrage zuzu⸗ ſtimmen. Charlottenburg, den 20. März 1906 Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. XIVa 2450. Tagesordnung Nr. 7. Druckſache Nr. 118. Vorlage betr. Verſtärkung von Etatsnummern des Sonderetats Nr. 5 für 1905. Urſchriftlich mit den Akten „Vierteljährliche Be⸗ triebs⸗ und Kaſſenberichte“ an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Folgende Etatsnummern des Ordinariums des Gasanſtaltsetats für 1905 ſind zu ver⸗ ſtärken und zwar: 3) Abſchnitt IX Nr. 5 „Löhne für kranke und beurlaubte Laternen⸗ mDärter um b) Abſchnitt XV Nr. 3 „Desgl. Be⸗ triebsarbeiter⸗ um. 10000 „ c) Abſchnitt XvI Nr. 15 „Kaffee 400 „ und Cichorie für die Arbeiter“ um 8 Seite 1070 Ubertrag 10700 ℳ d) Abſchnitt XvII Nr. 5 „Koſten für Hilfeleiſtung beim Einziehen der Gasgelder“ uum 1000 „ e) Abſchnitt XVvII Nr. 11 „Weih⸗ nachtsgeſchenke für Arbeiter“ um 175 „ 1) Abſchnitt XVII Nr. 25b „Miete für das Revierbureau II“ um 30 „ insgeſamt um 11905 ℳ. Die beantragten Verſtärkungen werden wie folgt be⸗ gründet: Zu a. Bei der Etatsnummer Abſchnitt IX Nr. 5 waren bis einſchl. Dezember 1905 zur Zahlung angewieſen 2 2 1836,30 Bis zum Schluß des werden vorausſichtlich ſeiu runddsd 240,00 „ zuſammen 2076,30 ℳ rund 2100,00 ℳ Das Etatsſoll beträgt 1800,00 „ Mithin Mehrbedarf 300,00 Zu v. Bei der Etatsnummer Abſchnitt X Nr. 3 waren bis einſchließlich Dezember 1905 zur Zahlung angewieſen 24768,99 ℳ, Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres werden vorausſichtlich noch erforderlich Rechnungsjahres noch erforderlich ſein uudsn 5600,00 „ zuſammen 30368,99 ℳ rund 30500,00 Das Etatsſoll beträgt 20500,00 Mithin Mehrbedarf 10000,00 ℳ Zu a und b. Die an die Arbeiter zu zahlenden Löhne in Krankheits⸗ und Urlaubsfällen ſind durch die Beſtimmungen vom 13. Mai 1904 betr. die Lohn⸗ und Dienſtverhältniſſe feſtgelegt. Nach dieſen Beſtimmungen iſt der bis dahin zuſtändig geweſene 3 tägige Urlaub auf 10 und 14 Tage erweitert und in Krankheitsfällen während der erſten 3 Tage der bis dahin zuſtändig geweſene halbe Tagelohn auf den vollen Tagelohn erhöht worden. Im Rechnungs⸗ jahre 1904 betrug die Iſtausgabe für die Laternenwärter .. 1872, 14 u. „ „ Betriebs⸗ u. Revierarbeiter 21639,77 ℳ Da z. Zt. der Aufſtellung des Etats für 1905 nicht annähernd feſtſtand, welche Höhe die Iſtausgaben für 1904 erreichen würden, ſo mußten die Etatsanſätze für 1905 geſchätzt werden. Wie nun aus den vor⸗ aufgeführten Iſtausgaben für 1904 zu erſehen iſt, überſteigen dieſelben, obwohl die neuen Beſtimmun⸗ gen erſt Anfang Juni 1904 zur Anwendung gelangt ſind, d. h. nur für Jahre Anwendung gefunden haben, bereits den Etatsanſatz für 1905 (1800 ℳ und 20 500 ℳ) um 72,14 ℳ und 1139,77 . Wäre dieſes Ergebnis vorauszuſehen geweſen. ſo würden von vornherein die Anfätze im Etat für 1905 erheblich höher veranſchlagt worden ſein. Zu c. Bei der Etatsnummer Abſchnitt XVI Nr. 15 waren bis einſchließlih Dezember 1905 zur Zahlung angewieſen. 776,70 ℳ Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres werden vorausfichtlich noch erforderlich ſein rundds 350,00 ℳ zuſammen 1126,70 ℳ rund 1150,00 ℳ Das Etatsſoll beträgt 280,00 ½ Mithin Mehrbedarf 400,00 . Die Witterungsverhältniſſe machten eine Mehrverab⸗ reichung von Kaffee an die Arbeiter erforderlich. Zu bemerken iſt, daß die Iſtausgabe im Rechnungsjahre 1904 bereits 866,44 ℳ betragen hat und der Etats⸗ anſatz für 1905 mit 750 ℳ zu knapp veranſchlagt worden iſt.