Zu d. Bei der Etatsnummer Abſchnitt XVII Nr. 5 waren bis einſchl. Dezember 1905 zur Zahlung angewieſenn. 1892,84 ℳ Bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres werden vorausfichtlich noch erforderlich ſein ruandd.. . 2200,09 1 Zuſammen 4002,34 ℳ rund 4000,00 Das Etatsſoll beträglkt. 3000,00 ℳ Mithin Mehrbedarf Infolge des Uberganges zur durchweg monatlichen Rechnungseinziehung, ſowie durch die fortgeſetzt ſteigende Zahl der Gasabnehmer haben ſich die Auf⸗ träge bedeutend vermehrt. Von dem veranſchlagten Betrage ſtanden Ende Dezember 1905 zwar noch 1197,66 ℳs zur Verfügung, doch werden dieſe zur ordnungsmäßigen Einziehung der Gasrechnungsbe⸗ träge nicht ausreichen. Die außerdem noch erforder⸗ lich werdende Summe wird von der Stadt⸗Haupt⸗ Kaſſe, Abteilung für die Gaswerke, auf rund 1000 ℳ geſchätzt. Zu e. Die bei der Etatsnummer Abſchnitt XVII Nr. 11 zu verausgabenden Weihnachtsgeſchenke er⸗ folgen nach feſtſtehenden Grundſätzen. Hiernach ſind an die Arbeiter nach 10jähriger ununterbrochener und vorwurfsfreier Dienſtzeit je 50 ℳ und nach 15 jähriger Dienſtzeit je 75 ℳ zu zahlen. Bei der Feſtſetzung der Anſchlagsſumme von 5500 ℳ iſt mit Abgängen, durch Verſetzung in den Ruheſtand uſw. gerechnet worden, die nicht eingetreten ſind. Hierauf iſt die ÜUberſchreitung des Etatsanſatzes um 175 ℳ zurückzuführen. Zu f. Die Überſchreitung bei der Etatsnummer Abſchnitt XVII Nr. 25b iſt darauf zurückzuführen, daß der Vertrag betr. die Ermietung der Räume der Revier⸗ inſpektion II1 vom 1. Oktober 1905 bis Ende Sep⸗ tember 1908 verlängert und die Jahresmiete von 930 auf 990 ℳ. — 60 ℳ erhöht worden iſt. 1000,00 ℳ. nummern des Ordinariums erheblich größere Erſpar⸗ niſſe gegenüber ſtehen. — Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit dem Beſchluſſe der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 22. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Caſſirer. XIII. B. 374/05. Tagesordnung Nr. 8. Druckſache Nr. 119. Vorlage betr. Teilung eines Waiſenratsbezirks und Hinzuwahl von Ehrenbeamten. Urſchriftlich mit Akten Fach 13 Nr. 1 a an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 1. zu beſchließen: Der Waiſenratsbezirk 24 „Innere Stadt 3“ wird in 2 Bezirke — 24 4 und 24 B geteilt, 2. für den Bezirk 24 4 1 Waiſenrat, 1 ſtellver⸗ tretenden Waiſenrat und 1 ſtellvertretende Waiſenpflegerin zu wählen. Der Stadtbezirk Innere Stadt 3“ bildet zu⸗ gleich den Waiſenratsbezirk 24. In ihm ſind 93 zu beaufſichtigende Kinder (17 ſtädtiſche Koſtpflegekinder, 146 8 Haltekinder und 68 Mündel) vorhanden. Die in ihm tätigen Ehrenbeamten haben im Intereſſe einer ordnungsmäßigen Geſchäftsführung um Teilung des Bezirks gebeten. Die Deputation für die Waiſen⸗ pflege hat die Teilung in 2 Bezirke — 24 4 und 24 B „Innere Stadt 3 A und 3 B“ — empfohlen. Wir ſind dieſem Beſchluſſe beigetreten und bean⸗ tragen die Teilung ſo vorzunehmen, wie der Bezirk ſchon für die Armenpflege geteilt iſt. Die neuen Be⸗ zirke würden dann denen der Armen⸗Kommiſſionen 16.) Berliner Straße 124—127, Bismarck Straße 17—30, Krumme Straße 73—81, Wall Straße 84—103, Leibniz Straße 98—110) und 17. (Berliner Straße 112—123 a, Krumme Straße 82—93, Wall Straße 1—19) entſprechen. Die z Zt. vorhandenen Ehrenbeamten treten zum Bezirk 24 B über, die für den Bezirk 24 4 zu wählenden ſind aus den beiligenden Einzelanträgen erſichtlich. Charlottenburg, den 19. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIII a. G. 218. Tagesordnung Nr. 10. Druckſache Nr. 120. Vorlage betr. Regulie⸗ rung der Lietzenburger Straße zwiſchen Schlüter und Bleibtren Straße. Urſchriftlich mit den Heften 14 und 386 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Lietzenburger Straße zwiſchen Schlüter und Bleibtreu Straße auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten für die Beleuchtungsanlagen und Baum⸗ pflanzungen in Höhe von 39570 ℳ ſind vor⸗ ſchußweiſe zu Laſten des anzuſammelnden Straßenreguli rungsfonds zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes hat durch die von den Anliegern zu zahlenden Regulierungskoſten⸗ beiträge zu erfolgen. 3. Die Koſten der Kanaliſierung find mit 3500 ℳ in das Erxtra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1906 einzuſtellen. 4. Der mit dem Teſtamentsvollſtrecker des Blum⸗ berg'ſchen Nachlaſſes abgeſchloſſene, hierunter abgedruckte Regulierungsvertrag vom 17. Februar d. I. — Nr. 731 des Urkundenverzeichmiſſes — wird genehmigt. Die Regulierung der Lietzenburger Straße zwiſchen Leibniz und Schlüter Straße iſt durch Ge⸗ meindebeſchluß vom 25. Auguſt/5. Oktober 1904 ge⸗ nehmigt worden (vergl. Druckrachen Nr. 403 und 423 von 1904). Nachdem im vergangenen Jahre die erforderliche Aufhöhung der Straße ſtattgefunden hat, ſoll in dieſem Jahre die Regulierung zur Aus⸗ führung gelangen. Mit der Gemeinde Wilmersdorf hat ſich wegen der gemeinſamen Ausfüyrung der Regulierung bisher kein Einverſtändnis erzielen laſſen, ſodaß die Regulierung vorausſichtlich nur bis zur Gemarkungsgrenze erfolgen kann. Inzwiſchen ſind auch die Verhandlungen mit den Anliegern des daran anſtoßenden Teiles der Lietzenburger Straße zwiſchen der Schlüter und Bleibtren Straße zum Abſchluß