c) der Straße 13- I— 5 zwiſchen der Soor Straße und der Ahorn Allee hat der Erſchienene zu 2 am 11. Oktober 1899 die zu ſeinem Grundſtück Band 69 Blatt Nr. 2750 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg gehörende Parzelle Nr. 200/4 Kartenbl. 9 im Flächeninhalt von 29 à 83 qm, welche in vollem Umfange bebau⸗ ungsplanmäßiges Straßenland bildete, an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg unentgeltlich aufgelaſſen. Durch die Anderung des Bebauungsplanes von Weſt⸗ end iſt ein Teil dieſer Straßenlandfläche, und zwar die Parzelle Nr. 361/4 Kartenbl. 9 im Flächeninhalt von 9 qm Bauland geworden und dadurch der früheren Zweckbeſtimmung als Straßenland wieder entzogen worden. Mit Rückſicht hierauf verpflichtet ſich die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg, die Parzelle Nr. 361/4 Kartenblatt 9 im Flächeninhalt von 9 qm an den Erſchienenen zu 2 zurückaufzulaſſen. Das zur Auflaſſung erforderliche Kataſter⸗ und Planmaterial hat die Stadtgemeinde auf Koſten des Erſchienenen zu 2 zu beſchaffen. 2 Zum Zwecke der Stempelberechnung wird der Wert der an den Erſchienenen zu 2 aufzulafſenden Parzelle von 9 qm Größe auf 300 ℳ fuͤr die Quadratrute, alſo auf insgeſamt 190,34 ℳ feſtgeſetzt. 3 Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und Auflaſſung ſowie der Genehmigungsurkunde des Be⸗ zirlsausſchuſſes trägt der Erſchienene zu 2. Die Umſatzſteuer fällt der Stadigemeinde zur Laſt. § 4. Die Wirkſamteit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung in Charlottenburg ſowie den Bezirksausſchuß in Potsdam abhängig. Werden dieſe Genehmigungen nicht ſpäteſtens bis zum 1. Juli 1906 erteilt und bis dahin dem Erſchienenen zu 2 ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden: Emil Werckmeiſter. Otto Brabant. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Tagesordnung Nr. 12. Druckſache Nr. 122. orlage betr. Ent⸗ ſendung eines Vertreters zum Internationalen Armenpflege⸗Kongreß in Mailand. Mit Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, der Entſendung eines Vertreters zum Inter⸗ nationalen Armenpflegekongreß in Mailand zuzuſtimmen. In der Zeit vom 23. bis 27. Mai 1906 findet in Mailand ein Internationaler Armenpflege⸗Kongreß ſtatt, zu dem eine Einladung auch an uns ergangen iſt. Da die dort zu behandelnden Gegenſtände, für die Berichterſtatter aus den verſchiedenen Ländern beſtellt ſind, auch für unſere Armenpflege von leb⸗ 150 — haftem Intereſſe ſind, haben wir beſchloſſen, einen Vertreter zum Kongreß zu entſenden. Da es ſich um eine Dienſtreiſe in das Ausland handelt, bedarf es dazu eines Gemeindebeſchluſſes. Wir beantragen daher, unſerem Beſchluſſe zuſtimmen zu wollen. Da der ſonſt regelnüſg im Herbſt ſtattfindende Kongreß des Deutſchen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit, zu dem wir bisher ſtets 2 Ver⸗ treter entſandt haben, in dieſem Jahre ausfällt, wird durch die Beſchickung des Kongreſſes in Mailand eine erhöhte Inanſpruchnahme der im Etat zur Ver⸗ fügung ſtehenden Mittel nicht eintreten. Charlottenburg, den 19. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G. 440. Tagesorduung Nr. 13. Druckſache Nr. 123. orlage betr. Nach⸗ tragsvertrag mit den drei Straßenbahnge⸗ ſellſchaften. 2 Urſchriftlich mit den Akten Verkehrsverbeſſerungen Band 1 und I1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit der Magiſtratsvorlage vom 5. Ok⸗ tober 1905 — Druckſache Nr. 383 — vor⸗ gelegten, durch die vorliegende Vorlage er⸗ gänzten Entwurfe für einen Nachtrag zu den beſtehenden Verträgen mit den Aktiengeſell⸗ ſchaften in Firma Berlin —Charlottenburger Straßenbahn, Große Berliner Straßenbahn und Weſtliche Berliner Vorortbahn wird zu⸗ geſtimmt und der Magiſtrat zum Abſchluß eines Vertrages nach dem ergänzten Entwurfe ermächtigt. Wir haben der Stadtverordneten⸗Verſammlung zwei Vorlagen wegen Abſchluſſes eines Nachtrags⸗ vertrages mit den in unſerem Antrage bezeichneten drei Aktiengeſellſchaften gemacht. Die erſte Vorlage — vom 29. Oktober 1903, Druckſache Nr. 398 — führte zu dem Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 24. Februar 1904, der weitere Verhandlungen nötig machte. Nach Abſchluß dieſer Verhandlungen beantragten wir mit unſerer Vorlage vom 5. Ok⸗ tober 1905 den Abſchluß eines abgeänderten Ver⸗ trages, zu deſſen Vorberatung von der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung ein Ausſchuß eingeſetzt war, der ſeine Erörterungen beendet hatte, um in der Sitzung vom 6. Dezember 1905 der Stadtverordneten⸗ Verſammlung Bericht zu erſtatten. — Vergl. Druck⸗ ſache Nr. 442 —. In der Sitzung vom 6. Dezember 1905 wurde die Berichterſtattung des Ausſchuſſes jedoch vertagt, weil die Geſellſchaften nach einem am Sitzungstage hier eingegangenen Schreiben vom 5. Dezember v. Is. ihre bisherige Bereitſchaft zum Abſchluß eines Nach⸗ tragsvertrages zurückgezogen hatten. Die Geſell⸗ ſchaften begründeten ihren Entſchluß insbeſondere damit, daß die tatſächlichen Verhältniſſe, auf welche ſich die bisherigen Vertragsverhandlungen gründeten, durch die inzwiſchen eingereichten Pläne der Erbau⸗ ung von Untergrundbahnen in der Leipziger Straße und der Straße Unter den Linden in Berlin eine weſentliche Veränderung erfahren hätten, und daß durch die hiernach bevorſtehenden neuen Betriebs⸗ einrichtungen auch die Verkehrsverhältniſſe der Stadt Charlottenburg erheblich beeinflußt würden, ſodaß mit Rückſicht hierauf die Geſellſchaften nicht zu über⸗