% 4 2 2 2 — 15. — a) auf dem Grundſtück haften in Abteilung II1 des Grundbuchs folgende Hypothekenforderungen: Nr. 2. 20000 ℳ, in Worten: „Zwanzig⸗ tauſend Mark“ zu 4%. — vier vom Hundert — und Nr. 3. 41000 ℳ, in Worten: „Einundvierzig⸗ tauſend Mark“ zu 4%, — vier vom Hundert — verzinslich für die Deutſche Lebens⸗Verſicherungs⸗Geſell⸗ ſchaft zu Lübeck. Nr. 4. 16000 ℳ, in Worten: „Sechszehn⸗ tauſend Mark“ zu 5% — fünf vom Hundert — verzinslich für die Ehe⸗ frau des Bankbeamten Paul Gohlke, Emilie Bertha geb. Uſzkurat, hier Brauhof Straße 14. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 77000 ℳ, in Worten: „Siebenundfiebenzig tauſend Mark“ übernimmt die Stadtgemeinde in Anrechnung auf das Kaufgeld. b) Der Reſt des Kaufgeldes mit 31000 ℳ, in Worten: „Einunddreißigtauſend Mark wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine bezüg⸗ liche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlnng an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem der Auflafſung folgenden Werktage zu geſchehen. § 3. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde hat innerhalb zwei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung des Verkäufers von der Genehmigung dieſes Vertrages durch die Gemeinde⸗ behörden zu erfolgen und zwar außer den nach § 2 zu übernehmenden Hypotheken ſchulden⸗ und laſtenfrei. 5 § 4. Die Übergabe des Grundſtücks gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Sämtliche Gebäude und Baulichkeiten werden in dem Zuſtande übernommen, in dem ſie ſich zur Zeit der Übergabe befinden. Die Wohngebäude ſind an mehrere Mieter für den Preis von 6700 ℳ jährlich vermietet. Die Stadtgemeinde Charlottenburg tritt mit dem Tage der Auflaſſung des Grundſtücks in die Rechte und Pflichten hinſichtlich aller beſtehenden Mietsver⸗ träge ein. Der Mietswert der vom Verkäufer bewohnten Räume beträgt etwa 400 ℳ. § 6. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die der Eigentumsübertragung des Grundſtücks auf die 4 5. trägt die Stadtgemeinde. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. § 7. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 30. April 1906 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Heinrich Uszkurat. Ru dolf Hoffmann. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Tagesordnung Nr. 17. Druckſache Nr. 125. Vorlage betr. Ver⸗ äußerung einer Parzelle an der Bismarck Straße. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1 Der Magiſtrat wird ermächtigt, das Angebot des Architekten Paul Heubner auf Erwerb einer Parzelle des ſtädtiſchen Grundſtücks Band 17 Blatt Nr. 967 des Grundbuchs — Nr. 201 des Notariatsregiſters für 1906 des Notars Dr. Hanquet in Berlin anzu⸗ nehmen. Der Kaufpreis pp. iſt dem Bismarck Straßen⸗ etat zuzuführen. Das zum Verkauf ſtehende Grundſtück iſt eine Parzelle des früher Mannlich⸗Lehmann ſchen Grund⸗ ſtücks an der Ecke der Bismarck und Weimarer Straße. Es hat nach dem zum Angebot gehörigen Plan eine Front von rd. 27 m an der Bismarck Straße, von rd. 41 m an der Weimarer Straße und eine Größe von rd. 930 qm oder 65,56 Quadrat⸗ ruten. Der Kaufpreis beträgt 177000 ℳ, d. h. die Quadratrute koſtet rd. 2700 ℳ. Dieſen Preis er⸗ achten wir für angemeſſen. Der Verkauf geſchieht durch Vermittlung der Berliniſchen Bodengeſellſchaft nach Maßgabe des geſchloſſenen Vermittlungsver⸗ trages (vgl. Druckſache Nr. 101 für 1905). Das vorliegende Angebot weicht von dem für die Grund⸗ ſtücksveräußerungen an der Bismarck Straße vorge⸗ ſchriebenen Muſter nicht ab. Es iſt alſo eine ange⸗ meſſene Wohnungsgröße, die Mitwirkung des Magiſtrats bei der Faſſadengeſtaltung und eine baldige Bebauung geſichert. Als Beſonderheit ſieht er die Vereinbarung einer Hofgemeinſchaft mit der ſtädtiſchen Nachbarparzelle vor. Dies liegt vor⸗ züglich im Intereſſe der Stadtgemeinde als Eigen⸗ tümerin der Nachbarparzelle. Ein Plan, aus dem das früher Mannlich⸗ Lehmann ſche Grundſtück in ſeiner jetzigen Geſtalt, die Heubner'ſche Parzelle und die übrig bleibenden Baulandflächen nach Größe und Frontlängen er⸗ ſichtlich ſind, befindet ſich Blatt 23 des Hefts 407. Wir bemerken nachrichtlich, daß beim damaligen Kauf des Manlich⸗Lehmann'ſchen Grundſtücks ſeitens der Stadtgemeinde (vgl. Druckſache Nr. 430 von 1903) die Quadratrute Nettobauland rd. 1480 ℳ gekoſtet hat. Wir bitten für den Bezirksausſchuß um An⸗ gabe in dem Beſchluſſe, ob er mit großer oder ge⸗ ringer Mehrheit zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 23. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX E. 363. 2 2 80