2 — — 1156 —— Zur Sicherheit für die Erfüllung dieſer Ver⸗ pflichtung beantragt der Käufer eine Sicherungs⸗ hypothek von 30 000 ℳ für die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg unmittelbar hinter der Reſtkaufgeldhypothek einzutragen. Letztere iſt verpflichtet, in die Löſchung der Sicherungshypothek zu willigen, ſobald der Käufer den Ban bis zur Vollendung der Parterrebalkenanlage gefördert hat. § 8. Der Käufer verpflichtet ſich, in dem zu errichten⸗ den Neubau mit Ausnahme des Parterregeſchoſſes Wohnungen nicht unter 4—6 Zimmern nebſt Bade⸗ zimmer in jeder Eiage anzulegen. Abweichungen von dieſer Bauverpflichtung ſind nur mit Zuſtimmung des Magiſtrats von Charlottenburg zuläſſig. Der Käufer verpflichtet ſich ferner, die Faſſade des nach § 6 zu errichtenden Wohnhauſes dem Magiſtrat zur Genehmigung vorzulegen und ſich etwaigen Abänderungsvorſchlägen des Magiſtrats zu fügen. Auf die Art des zu verwendenden Materials hat der Magiſtrat indeſſen keinen Einfluß; derſelbe hat ſich innerhalb 5 Wochen nach Einreichung des Entwurfs der Faſſade über dieſe zu äußern. Der Entwurf der eingereichten Faſſade gilt als nicht be⸗ anſtandet, wenn innerhalb dieſer Friſt dem Käufer etwaige Abänderungswünſche des Magiſtrats nicht zugegangen find. § 9. Die Koſten und Stempel des Vertrages, der Auflafſung und der Eintragung ſowie die Umſatzſteuer trägt der Käufer. § 10. Käufer darf Gebäude auf der Linie e d von der Baufluchtlinie aus nur in einer Maximaltiefe von 19 Meter errichten und auf der Linie b vom Punkte b aus in einer Tiefe von 6,50 Meter. Dem Käufer der Nachbarparzelle muß die gleiche Verpflichtung auferlegt werden. Käufer iſt verpflichtet, mit dem Käufer der Nach⸗ barparzelle eine Hofgemeinſchaft in der Weiſe einzu⸗ gehen, wie Verkäuferin dies verlangt. Dieſe Verhandlung iſt dem Erſchienenen vor⸗ geleſen, von ihm genehmigt und wie ſolgt unter⸗ ſchrieben. Paul Heubner, Dr. Fritz Hanquet, Notar. Tagesordnung Nr. 18a. Druckſache Nr. 126. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Bureangehilfen). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft P Nr. 26 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Franz Preetz als ſtädtiſchen Beamten auf Kündi⸗ gung (Bureaugehilfen B des Normalbe⸗ ſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Genannte iſt 32 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 2. Oktober 1905 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Bureauge⸗ hilfen⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zu⸗ friedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 26. Februar d. I. iſt er geſund und dienſt⸗ brauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 7. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. Tagesordnung Nr. 18b. Druckſache Nr. 127. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft G Nr. 58 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Guſtav Grahl als ſtädtiſchen Beamten auf Kündi⸗ gung (Boten — B vI des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 34 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 2. Oktober 1905 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Boten⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 26. Februar d. J. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 7. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. I. 4102. I. 4101. Dagesordnung Nr. 19. Druckſache Nr. 128. Vorlage betr Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem zum 1. Juli 1906 in den Ruheſtand ver⸗ ſetzten Boten Rudolf Radtke wird ein Ruhe⸗ gehalt von jährlich 1875 ℳ. gewährt. Auf das Ruhegehalt kommt die Militärpenſion mit 144 ℳ in Anrechnung, ſodaß aus ſtädtiſchen Mitteln 1731 ℳ jährlich zu zahlen ſind. Der für das Rechnungsjahr 1906 erforderliche Be⸗ trag von 1298,25 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Bote Radtke iſt am 4. Oktober 1847 geboren, z. 3. alſo 58 Jahre alt. Er erlitt am 30. April 1886 einen Bruch des rechten Fußes und im Januar 1888 eine Verletzung der rechten Hand. Wegen der letzteren Verletzung mußte er ſich im Jahre 1888 einer Operation im Auguſta Hoſpital in Berlin unter⸗ ziehen und ſtand auch in den Jahren 1891 und 1892 deswegen in polikliniſcher Behandlung dieſer Anſtalt. An den Folgen ſeiner Verletzungen war Raotke im Jahre 1902 4 Wochen dienſtunfähig. Der 4. Finger der rechten Hand iſt ſteif. Radtke iſt deshalb nicht mehr imſtande, ſchwere Gegenſtände und Aktenſtücke zu tragen, auch iſt er in dem Gebrauch der Hand erheblich behindert. Obwohl wir es mit ihm in den verſchiedenſten Geſchäftsſtellen verſucht haben, iſt er nicht mehr in der Lage, leichten Dienſt in vollem Umfange zu verſehen Nach dem neueſten von ihm vorgelegten aanchn Zeugnis leidet er ferner an Arterienverkalkung und Gicht. Wir halten daher den Genannten nach unſerem pflichtmäßigen Ermeſſen