7 e, 8 — befähigungszeugnis, da nach dem öſterreichiſchen Recht die erſte Ehe des Siegl noch beſtehe. (Ehen öſterreichiſcher Staatsangehöriger mit katholiſchem Glauben können nur durch den Tod eines Ehegatten getrennt werden). Um ihr nun die Ehe mit Siegl zu ermöglichen, bitte ſie um Aufnahme in den preußiſchen Staatsverband. Dem Antrage ſtehen Bedenken nicht entgegen. Charlottenburg, den 22. Februar 1906. . . . Magiſtrat. atting. Scholtz. III. 4581. 8 0 8 Tagesordnung Nr. 20. Druckſache Nr. 132. Vorlage betr. Ein⸗ bürgerungsgeſuch Urſchriftlich nebſt 3 Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Konditorgehilfen Theophil Schmidt als preußiſcher Staatsange⸗ gehöriger werden Einwendungen nicht erhoben Der Konditorgehilfe Theophil Schmidt iſt am 9. April 1872 zu Lodz in Rußland geboren, evan⸗ geliſcher Religion, und beſitzt durch Abſtammung die ruſſiſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1896 und von Ende Mai bis Ende Juli 1899 hat er ſich in Rußland, in der Zwiſchen⸗ zeit in Hamburg, Braunſchweig und Schöneberg aufgehalten. In der Folgezeit hat Schmidt in Schöneberg und Berlin gewohnt. Seit 1. November wohnt er hier, Kurfürſtendamm 234 bei ſeinem Ar⸗ beitgeber. Der Genannte iſt unverheiratet; er arbeitet als Gehilfe in der Hofkonditorei A. Schilling hier, Kur⸗ fürſtendamm 234. Für 1905 iſt er nach einem Einkommen von 1350— 1500 ℳ zur Steuer veranlagt. Zur Begründung ſeines Geſuchs führt Schmidt an, daß er in Preußen dauernd zu bleiben und ſich auch hier zu verheiraten gedenke. Die Heirat würde ihm als Ausländer beſonders erſchwert werden. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 19. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. III. 4120. Tagesordnung Nr. 20e. Druckſache Nr. 133. Vorlage betr. Ein⸗ bürgerungsgeſuch. Urſchriftlich nebſt 2 Anlagen an die Stadtverordneten Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Arbeiters Joſef Staſtny nebſt Familie werden Einwen⸗ dungen nicht erhoben Der Arbeiter Joſef Staſtuy iſt am 8. Mai 1871 zu Chodc, Bezirkshauptmannſchaft Melnik in Böhmen geboren, evangeliſcher Religion und beſitzt durch Ab⸗ ſtammung die öſterreichiſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis Ende Februar 1897 hat er ſich abwechſelnd in Oſterreich und Deutſchland auf⸗ gehalten. Seit dem 1. März 1897 wohnt er in Charlottenburg, z. 3. Danckelmann Straße 51 Staſtum iſt verheiratet. Seine Familie beſteht aus ſeiner Ehefrau, 27 Jahre alt, einer geborenen Deutſchen, und aus einem Kinde, im Alter von 2 Jahren. Er ernährt ſich und ſeine Familie als Bauarbeiter. Für 1905 iſt er nach einem geſchätzten Einkommen von 1000 ℳ zur Steuer veranlagt. Er beſitzt angeblich 900 ℳ bares Geld. Zur Begründung ſeines Geſuchs führt Staſtny an, daß er für immer in Preußen zu bleiben gedenke und den Wunſch habe, mit ſeiner Familie die preußiſche Staatsangehörigkeit zu erwerben, umſomehr als ſeine Ehefrau eine geborene Preußin ſei. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 19. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. III. 4381. Tagesordnung Nr. 21 a. Druckſache Nr. 134. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Grundeigentums⸗ De⸗ putation. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 9 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle des Schloſſermeiſters Mehl, der ſein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hat, ein anderes Mitglied in die Grundeigentums⸗ Deputation für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Dezember 1906 zu wählen. Der Neuzuwählende muß Stadtverordneter ſein. Charlotten burg, den 5. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. III. 4707. Tagesordnung Nr. 21 b. Druckſache Nr. 135. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Kanaliſations⸗ De⸗ putation. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, an Stelle des Schloſſermeiſters Mehl, der ſein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hat, ein anderes Mitglied in die Kanaliſations⸗ Deputation für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Juni 1906 zu wählen. 2 Der Neuzuwählende braucht der Stadtverordneten⸗ Verſammlung nicht angehören. Charlottenburg, den 5. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrns. Matting. III. 4708. Taaesordnung Nr. 210. Druckſache Nr 136. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Krankenhansban⸗De⸗ putation. Urſchriftlich mit den Akten Fach 92 Nr. 1 Bd. I. an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, anſtelle des Stadtverordneten Herrn Mehl, der ſein Mandat niedergelegt hat, ein anderes Mitglied in die Krankenhausbau⸗Deputation zu wählen. Es iſt nicht erforderlich, daß der Erſatzmann Stadtverordneter iſt. Charlottenburg, den 27. Februar 1906. Der Magiſtrat. Matting. Schmalz. X. 2021/05.