— — 10 — Abſchnitt 3. 4 222 Nr. 18 — Ruhegehalt dem Bureaugehilfen a. D. Baumhammel 1041 ℳ zu ſtreichen. Abſchnitt 9. Nr. 1 ſoll lauten: 1 Mietzins für Verwaltungsräume im Hauſe Berliner Straße 71, zahlbar vierteljährlich im voraus an das Ordinarium des Sonderetats 8 Abſchn. 1 Nr. 10! der Einnahme in nachſtehenden Beträgen: im 1. Vierteljahr 1304,17 ℳ / 2. 7 1450,— 7 „, 3. 7, 1825,— „ 7/ 4. 7/ 1825,— AM. 6404,17 .. Abſchnitt 11. Nr. 6b — Sonſtige Bedürfniſſe der Stadtverordneten⸗Verſammlung — erhöht auf 1200 ℳ. Hierbei wurde angeregt, den Stadtverordneten die ſtenographiſchen Berichte am Schluſſe des Jahres gebunden zuzuſtellen. Abſchnitt 13. Nr. 10 — Insgemein und zur Abrundung — ermäßigt auf 839,03 ℳ. Abſchnitt 14 — Dispoſitionsfonds ermäßigt auf 291000 ℳ. 0 Einnahmen. Abſchnitt 3. Nr. 7 — Verſchiedenes und zur Abrundung — erhöht auf 447,53 . Hierzu wurde beſchloſſen: Der Magiſtrat wird erſucht, in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Weiſe den Stadtverordneten die jetzt gültigen Ortsſtatute zugänglich gemacht werden können. Die Verſammlung hat ferner einen Antrag der Herren Stadtverordneten Hirſch und Gen., den Magiſtrat zu erſuchen, erneut die Frage der Anſtellung von Arbeitern als Baukontrolleure in Erwägung zu ziehen, abgelehnt und gleichzeitig eine Zuſchrift des Vorſtandes des Zentralverbandes der Maurer, hier, Sophie Charlotten Straße 84, vom 19. März 1906 betr. Arbeiterentlaſſungen beim Schillertheaterban als erledigt erachtet. Kapitel II. — Höhere Lehranſtalten. — Ausgaben. In der Beſoldungsnachweiſung treten folgende Anderungen ein: Nr. 96 iſt für Oberlehrer N. N. zu ſetzen: Oberlehrer Dominik, R.⸗G., Dienſtalter 1. 4. 06. Nr. 100 ſoll lauten: Oberlehrer Dr. Moſch 4400 ℳ. Nr. 139 ſoll lauten: Vorſchullehrer Bleſſin 3600 . Nr. 140 ſoll lauten: Turnlehrer Iſenbart 3350 ℳ. Hierdurch erhöht ſich der Anſatz Abſchnitt 1 Nr. 1—147 — Beſoldungen — auf 716407,50 ℳ Einmalige Ausgaben. Als neuer Abſchnitt 20 (Kaiſer Friedrich Schule) iſt einzuſtellen: Beſchaffung einer Zeichentafel 95 . Die Abſchnitte 20—24 werden Abſchnitte 21—25. Hierzu wurde beſchloſſen: 1. Die Überſchreitung der für Freiſtellen an den höheren Lehranſtalten zur Verfügung geſtellten 15 % der Schulgeldeinnahme iſt bis zur Höhe von 3 % zuläſſig, falls das Mehr durch Erſparniſſe bei den Freiſtellen anderer Anſtalten gedeckt iſt. II. Der Magiſtrat wird erſucht, bei Gründung neuer höherer Lehranſtalten Vorſchulen nicht mehr einzurichten. Kapitel III. — Höhere Mädchenſchulen, Bürger mädchenſchule und Gemeindeſchulen 8 Ausgaben. In der Beſoldungsnachweiſung treten folgende Anderungen ein: A. Nr. 11 ſoll lauten Dr. Oehningeete 4400 ℳ %V 12 % „ Dr. Lipp 42. e, 90 „ 48 „ „ Dr. v. Kozlowslt 4400 „ „ 18 , % on Probſt 3000 „ „„ 33, %,, , Schmidt, Denmanm „ 3950 „ C. Nr. 107 ſoll lauten N. N., Sollbetrag 3325 ,, 1 „ „ Pagel % eee , 7/ 255 1% 24 N. N. 7 5 — 2 3325 2. „ 350 „ „ Schulz 4 1700 „ , 352 7 7, John „, 1709 7 „1353 % „, Steffens⸗ „ 1 13290