— 1481 Der Ausſchuß empfiehlt: IIberweiſung an den Magiſtrat als Material für die nächſte Reviſton des Normalbeſoldungs⸗ etats. Berichterſtatter: Stadtv. Dr. Stadthagen. v. g. u. Protze, Sellin, Klick, Dr. Penzig, Stadthagen. St. V. 298. Tagesordnung Nr. 7. Druckſache Nr. 147. Vorlage betr. Weiter⸗ mietung von Schulränmen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. / an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Grundſtück Krumme Straße Nr. 89 wird zum bisherigen Mietspreiſe von 5000 ℳ jährlich und gegen eine jährliche Entſchädigung von 290 ℳ für die auf dem Grundſtück ruhenden Laſten und Abgaben für Schulzwecke auf die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. Sep⸗ tember 1909 weitergemietet unter der Be⸗ dingung, daß der Stadtgemeinde das Recht vorbehalten bleibt, das Grundſtück im Bedarfs⸗ falle auf noch zwei weitere Jahre — alſo bis zum 30. September 1911 — unter denſelben Bedingungen weiterzumieten. Im Falle eines Eigentumswechſels wird jedoch dem neuen Eigentümer das Recht zugeſtanden, das Miets⸗ verhältnis für dieſe 2 letzten Jahre mit 6 monatiger Friſt an dem nächſten auf den Eigentumswechſel folgenden 1. April oder 1. Oktober zu kündigen. Zu Michaelis 1904 wurde die damals neu er⸗ öffnete Pflichtfortbildungsſchule in einigen noch ver⸗ fügbaren Räumen der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule und in dem von der XXIII. Gemeinde⸗ ſchule nicht benützten Teile des Mietshauſes Krumme Straße 89 untergebracht. Es war dies zunächſt an⸗ gängig, da die Fortbildungsſchule infolge ihres jahr⸗ gangweiſen Aufbaues anfangs nur wenige Räume beanſpruchte. Nachdem nun aber bereits drei Halb⸗ jahrgänge zur Fortbildungsſchulpflicht herangezogen ſind und die Klaſſen der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule infolge Anwachſens der eigenen Schüler⸗ zahl faſt ſämtlich von dieſer ſelbſt benutzt werden, mußten wir die Räume des Hauſes Krumme Straße 89 ſchon im laufenden Schulhalbjahre (1905/ 6) voll⸗ ſtändig und noch einige andere Räume der 1./II. und XV. Gemeindeſchule für die Fortbildungsſchule bereitſtellen. Da die Aufführung eines Neubaues für die Fortbildungsſchule vor Ablauf von 3 Jahren nicht zu erwarten ſteht, und da ferner das im Mittel⸗ punkt der Stadt gelegene Grundſtück Krumme Straße 89 für Fortbildungsſchulzwecke ſehr gut ge⸗ eignet iſt, halten wir es in Übereinſtimmung mit der Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchul⸗ weſen für geboten, das Grundſtück auf drei fernere Jahre feſt weiterzumieten. Die Eigentümer I. Heinrich Oliven und Frau Klara Oliven geb. Buchholz, haben ſich hierzu unter den bisherigen Bedingungen bereit erklärt. 5 Für den Fall, daß dis zum Ablauf dieſer drei⸗ jährigen Mietsperiode ein eigenes Schulhaus für die Fortbildungsſchule noch nicht errichtet iſt. haben wir verſucht, uns ein Weitermietungsrecht für noch fernere 2 Jahre zu ſichern. Wir haben dies aber nur inſo⸗ weit erreicht, als ſich die Eigentümer hiermit für ihren Teil einverſtanden erklärt haben, ſich aber bei etwa eintretendem Beſitzwechſel für ihren Nachfolger den Vorbehalt einer ſechsmonatigen Kündigung dieſer zweijährigen Mietsperiode ausbedungen haben. Charlottenburg, den 26. März 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VIIBE“. 1381. Tagesordnung Nr. 8. Druckſache Nr. 148. Vorlage betr. Aſphal⸗ tierung der Lietzenburger Straße zwiſchen Leibniz und Wieland Straße. Urſchriftlich mit Heft 386 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Lietzenburger Straße zwiſchen Leibniz und Wieland Straße iſt in Abänderung des Ge⸗ meindebeſchluſſes vom Dt 1904 nicht 5. Oktober proviſoriſch zu pflaſtern, ſondern ſogleich zu aſphaltieren. b) Die Koſten der Regulierung und Aſphaltierung, der Bepflanzung und Beleuchtungsanlage be⸗ tragen. „ „ 45290 ℳ. Hiervon werden durch den Anlieger Bernſtein gedeckt 18300—1260ℳ — 19560 ℳ. Der Reſtbetrag von 25640 ℳ,. iſt von der Stadtgemeinde zu übernehmen und dem Dispofitionsfonds für 1906 zur Laſt zu legen. * 42 25. Auguſt Durch Gemeindebeſchluß vom 5. Ottober 1904 — Druckſache Nr. 403 und 423 für 1904 — wurde die Regulierung ) der Lietzenburger Straße zwiſchen Leibniz und Wieland Straße, ſowie b) der Wieland Straße zwiſchen Kurfürſtendamm und Lietzenburger Straße genehmigt. Nach dieſem Beſchluſſe ſollte der fragliche Teil der Lietzenburger Straße auf Koſten der Stadtge⸗ meinde gegen Zahlung einer Pauſchalſumme von 18300 ℳ ſeitens des Rentiers Nathan Bernſtein, des einzigen Anliegers an dieſem Straßenteil, proviſoriſch reguliert werden. Die über 18300 ℳ hinausgehenden Koſten der proviſoriſchen Regulierung (Beleuchtung und Bepflanzung) etwa 2760 ℳ — waren von der Stadtgemeinde zu tragen. Die Stadtgemeinde hatte außerdem im Falle künftiger endgiltiger Regulierung mittels Aſphaltierung des Straßenteils dieſe Koſten ſelbſt zu tragen, ohne eine Befugnis ſie auf Grund des Ortsſtatuts wieder ein⸗ zuziehen. Nach demſelben Gemeindebeſchluſſe ſollte die Wieland Straße zwiſchen Kurfürſtendamm und Lietzenburger Straße vor den Grundſtücken von Bernſtein und Köhn « Krauſe zunächſt proviſoriſch auf Koſten der Adjazenten und erſt ſpäter nach ge⸗ höriger Verſackung der Schüttung gleichfalls auf Koſten der Anlieger endgiltig reguliert werden. Es hat ſich jetzt herausgeſtellt, daß es techniſch möglich iſt, beide Straßenteile von vornherein zu aſphaltieren, weil ſich bis zum Beginn der Regulierung die angeſchütteten Erdmaſſen genügend faſtereng geſetzt haben werden. Die proviſoriſche P beider Straßenteile wird hierdurch entbehrlich.