— 183 Nach der im Herbſt v. I. erfolgten Fertigſtellung des neuen Schulhauſes an der Haller Straße wurden die Gemeindeſchulen XXIII/ XXIV dorthin verlegt und die Mietsräume im Hauſe Sophie Charlotten Straße 31/32 aufgegeben. Aus letzterem Grunde wurde ferner die Hilfsſchule II1 Straße 43/44 verlegt. Durch den Umzug ſind 219,55 ℳ Koſten ent⸗ ſtanden. Da Mittel hierfür im Etat nicht vorgeſehen ſind, erſuchen wir auf Antrag der Schuldeputation um Bewilligung der angegebenen Summe. Charlottenburg, den 4. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII. A4. 1558/05. Tagesordnung Nr. 11. Druckſache Nr. 151. Vorlage betr. Deckung der Koſten für Herſtellung der elektriſchen Zuleitung zu den Maſchinenkränen am Charlottenburger Ufer. Urſchriftlich mit den Akten I1I1 M 13 „Motoriſch betriebene fahrbare Kräne auf den Ladeſtraßen Band 1 und 11“ an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Beſtreitung der Koſten für Herſtellung der elektriſchen Zuleitung zu den Maſchinenkränen am Charlottenburger Ufer aus laufenden Mitteln des Ladeſtraßenetats für 1905 wird genehmigt. Durch Gemeindebeſchluß vom 11./20. Januar 1904 ſind die erforderlichen Mittel für die Auf⸗ ſtellung von 2 elektriſch betriebenen fahrbaren Kränen nebſt Gleisanlage am Charlottenburger Ufer neben der Dovebrücke unter Genehmigung des vorgelegten Entwurfs auf 100000 ℳe feſtgeſetzt worden. In dieſer Summe ſind Mittel für die Herſtellung der elektriſchen Zuleitung nicht vorgeſehen, weil ange⸗ nommen wurde, daß die bezüglichen Anlagekoſten auf Fonds des Elektrizitätswerkes übernommen werden würden. Da ſich dies aber im Laufe der Verhandlungen nicht als ausführbar erwies, haben wir in Bezug auf die Übernahme der Anlagekoſten folgende Vereinbarung getroffen. 2) Von den Herſtellungskoſten der elektriſchen Zuleitung werden ſofort 2000 ℳ zum Anlage⸗ kapital des Elektr. Werks geſchlagen; der Reſt wird auf Fonds der Tiefbauverwaltung über⸗ nommen. b) Alljährlich zu einem beſtimmten Termin am Beginn jeden Kalenderjahres wird der geſamte aus den Gleichſtromkabeln entnommene Energie⸗ betrag in Kilowattſtunden feſtgeſtellt. Dieſe Zahl multipliziert mit 3,4 %% wird mit 10 % kapitaliſiert. Der Mehrbetrag des ſo berech⸗ neten Kapitals über die vorjährigen Feſt⸗ ſtellungen wird dem Anlagekapital des Elektr. Werks vom nächſten 1. April ab hinzugeſchlagen und von letzterem an die Tiefbaudeputation zurückgezahlt. Ein etwaiger Minderbetrag be⸗ wirkt dagegen keine Verringerung des Anlage⸗ kapitals. Nach Maßgabe dieſes Abkommens mußten von den Anlagekoſten, welche insgeſamt 7047,56 ℳ be⸗ tragen haben, 5047,56 ℳ auf Fonds der Tiefbau⸗ deputation übernommen werden, die wir in Er⸗ mangelung anderweiter verfügbarer Mittel aus den für die Herſtellung der Maſchinenkräne bewilligten nach Bismarck Anleihemitteln beſtritten haben. Eine derartige In⸗ anſpruchnahme der für einen beſtimmten Zweck zur Verfügung geſtellten Anleihemittel erſcheint aber nicht gerechtfertigt. Zudem müßten bei der Belaſſung der Herſtellungskoſten auf Anleihemittel die Rück⸗ erſtattungen des Elektrizitätswerkes auch der Anleihe wieder zugeführt und das Baukonto für die Maſchinen⸗ kräne ſolange offen gehalten werden, bis der letzte Teilbetrag zurückerſtattet iſt. Dies iſt jedoch nicht angängig. Unter Berückſichtigung dieſer Umſtände und mit Rückſicht darauf, daß die laufenden Ein⸗ nahmen des Ladeſtraßenetats für 1905 die laufenden Ausgaben um rund 15000 bis 18000 ℳ überſteigen werden, haben wir beſchloſſen, die Anlagekoſten der elektriſchen Zuleitung in Höhe von 5047,56 ℳ aus laufenden Einnahmen des Ladeſtraßenetats zu decken, d. h. dieſen Betrag aus den laufenden Ausgaben an das Extraordinarium des Ladeſtraßenetats für 1905 abzuführen und dann die Rückerſtattung des Elektrizitätswerkes nach und nach den laufenden Einnahmen wieder zuzuführen. Es iſt angenommen worden, daß bei d m Anlagekapital von 2000 ℳ, welches gleich zu Laſten des Elektr. Werks geſchlagen wurde, ein jährlicher Stromverbrauch von 6000 KW Stunden eintreten wird. Bei einem größeren Strom⸗ verbrauch hat eine Rückerſtattung der Anlagekoſten einzutreten. Der Zeitpunkt der teilweiſen Rück⸗ erſtattung iſt ſchon jetzt gekommen Im verfloſſenen Kalenderjahre iſt bereits ein Stromverbrauch von 8501 Kilowattſtunden eingetreten, ſodaß nach Maß⸗ gabe des getroffenen Abkommens ſchon 900 ℳ von dem Elektr. Werk an den Ladeſtraßenetat zurück⸗ zuerſtatten ſind. Es läßt ſich auch mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß der Stromverbrauch in den ſpäteren Jahren ſich noch ſteigern wird, und daß das Anlagekapital von 5047,56 ℳ in nicht allzu langer Zeit an den Ladeſtraßenetat zurückerſtattet ſein wird. In Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation erſuchen wir, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 5. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. T. B. II. 2354/05. Tagesordnung Nr. 13. Druckſache Nr. 152. Vorlage betr. Er⸗ weiterung des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks im Jahre 1907. Urſchriftlich mit den Akten Fach 6 Nr. 6 Bd. 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Kraft⸗Anlagen des Elektrizitätswerkes werden nach Maßgabe des vorgelegten An⸗ ſchlages vergrößert. 2. Die Koſten für die Erweiterung 1907 werden auf Grund der vorgelegten Koſtenüberſchläge auf 1000000 ℳ fe geſa. Der Betrag iſt aus Anleihemitteln zu entnehmen, dem Anlage⸗ kapital des Elektrizitätswerkes hinzuzuſchlagen und von der Pächterin, der Firma Lahmeyer « Co., nach Maßgabe des Betriebsvertrages vom 3./. Mai 1899 zu verzinſen. , Bei der Beſtellung der Dampfmaſchine für die ur 900 im Gange befindliche, durch Gemeindebe⸗ uß vom 1. November 1905 (Druckſachen 3623 und 386 11905]) genehmigte Erweiterung haben wir uns mit Rückſicht auf die ſteigenden Preiſe von der