—— 185 morlagen, welche nicht für die Offentlichkeit beſtimmt ſind. (Zu der Sitzung am 11. April 1906.) Tagesorduung Nr. 14. Druckſache Nr. 1533. Vorlage betr. Ankauf des Grundſtücks der Luckmann ſchen Erben an den Straßen 18 und 18 a. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des an den Straßen 18 und 18 a gelegenen, auf dem beigefügten Lageplan mit den Buchſtaben a, b, c, d, e, a umſchriebenen Grundſtücks der Luckmann ſchen Erben — Band 168 Blatt Nr. 5844 des Grundbuchs — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 9. März 1906 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit etwa 411 000 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das Grundſtück der Luckmann ſchen Erben er⸗ ſtreckt ſich nördlich der Kaiſerin Auguſta Allee als ein etwa 60 m breiter und 200 m langer Gelände⸗ ſtreifen von Straße 18 in öſtlicher Richung bis zur Straße 21. Es hat nach dem Kataſter eine Flächen⸗ größe von 11 900 qm — 838,9 (IR, wovon unge⸗ fähr 9920 qam — 699,4 R auf Bauland und 1980 qam 139,3 R auf Straßenland entfallen, und iſt bebaut mit einem Wohnhaus, mit Stallge⸗ bäuden nebſt allen Einrichtungen für etwa 150 Pferde, einer Schmiedewerkſtatt mit Beſchlagſchuppen, einer Stellmacherei⸗Werkſtatt, einer Wagenremiſe und einem Schuppen. Die Gebäude und Baulichkeiten befinden ſich ſämtlich in gutem Zuſtand; ihren Wert ſchätzen wir auf etwa 80 000 ℳ. Die Luckmann ſchen Erben betreiben auf einem Teile des Grundſtücks ein Fuhrgeſchäft. 2 der Straße 18a gelegene Teil iſt als Lagerplatz ver⸗ mietet. Ferner ſind ein Teil der Stallungen ſowie die Schmiede⸗ und Stellmacherei⸗Werkſtatt und eine Kantine vermietet. Der Mietswert des ganzen Grundſtücks und der Gebäude beträgt jährlich 15200 , wovon auf den von den Luckmann'ſchen Erben be⸗ nutzten Teil, einſchl. einer bisher von dieſen inne⸗ gehabten Wohnung, 8000 ℳ entfallen. Frau Luckmann, deren Ehemann vor 4 Jahren verſtorben iſt, beabſichtigt das Fuhrgeſchäft aufzu⸗ geben und hat uns das Grundſtück mit allen Ge⸗ bäuden, Baulichkeiten und Einrichtungen zum Kaufe angeboten. Wir haben das Grundſtück und die Ge⸗ bäude pp. eingehend beſichtigt und ſind zu der Über⸗ zeugung gelangt, daß ſich hier für die Stadtgemeinde Gelegenheit zur Erwerbung eines Grundſtücks bietet, das in jeder Beziehung zur eventuellen Unterbringung des Fuhrparks für die Straßenreinigung und die Müllabfuhr hervorragend geeignet iſt. Solange dieſes Bedürfnis nicht vorliegt, bietet ſich reichlich Gelegen⸗ heit zur ſtändigen Vermietung. da größere Stallungen Der öſtlich ein anerkanntes Bedürfnis ſind. In ſpäteren Jahren wird aber die Stadtgemeinde ein derartiges Grund⸗ ſtück dringend gebrauchen, ſodaß wir den Erwerb eines Grundſtücks, deſſen Lage zu Fuhrzwecken aus⸗ gezeichnet iſt, nicht ablehnen zu ſollen glauben. Das Grundſtück iſt aber auch zum Bau einer Schule, wie überhaupt für vielſeitige andere Zwecke gleich gut geeignet. Die Preisforderung der Luckmann ſchen Erben betrug anfänglich 500 ℳ. für eine Quadratrute Bruttoland; ſie haben ſich aber ſchließlich zu einer Herabſetzung derſelben auf 490 ℳ für die Rute verſtanden. Eine weitere Ermäßigung des Preiſes war nicht zu erreichen. Der Geſamtkaufpreis ſtellt ſich dabei auf etwa 411 000 ℳ und eine Quadrat⸗ rute Bauland auf etwa 588 ℳ. 2 Wir halten dieſen Preis mit Rückſicht auf die vorhandenen Gebäude pp. und Einrichtungen und den dadurch bedingten Mietsertrag von 15 200 ℳ, der eine etwa 3 % ige Verzinſung des Kapitals gewährleiſtet, für angemeſſen. Wir empfehlen in Übereinſtimmung der Grundeigentums⸗ Deputation den Abſchluß des Kaufgeſchäftes, da wir ihn für die Stadtgemeinde in jeder Beziehung vorteilhaft erachten. Das Grundſtück kann zum 1. April 1907 für die Stadtgemeinde verfügbar gemacht werden, da ſämtliche Mietsverträge zu diejem Zeitpunkt kündbar ſind und auch ein mit den Luckmann'ſchen Erben noch abzuſchließender Mietsvertrag am 1. April 1907 endigen würde. Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 5. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. III. 4990. Nummer 735 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den neunten März des Jahres eintauſendneunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtratsaſſeſſor Dr jur. Martin Landsberger, aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrats⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus,