2 ——— 199 —— der von der Märkiſchen Baugeſellſchaft mit be⸗ ſchränkter Haftung erworbenen Parzelle 9 des ehemals von Wartenberg'ſchen Geländes — Band 203 Blatt Nr. 6884 des Grundbuchs — wird genehmigt. 2. Der Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung vom 6. Dezember 1905 zu Nr. 23,3 wird aufgehoben. 14 Der Ausſchuß tritt in die Beratung der Vorlage ein und verhandelt über die Frage, ob die Stadt Charlottenburg an dem Austauſch der Grundſtücks⸗ flächen ein Intereſſe hat. Der Ausſchuß empfiehlt nach eingehender Er⸗ örterung dieſer Frage der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung, zu beſchließen: Die Beſchlußfaſſung über die Vorlage betr. Austauſch von Grundſtücksflächen an der Fritſche Straße wird ausgeſetzt und der Magiſtrat er⸗ ſucht, zunächſt der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung eine Skizze über die zukünftige Bebauung des Grundſtücks vorzulegen und hierbei den vom Ausſchuß nach dem beiliegenden abge⸗ änderten Lageplan vorgeſchlagenen Grundſtücks⸗ austauſch nach der Grenzlinie A, B, C derart in Erwägung zu ziehen, daß die auszutauſchen⸗ den Flächen ſich gleichbleiben. Berichterſtatter: Stadtv. Mittag. v. g. u. H eiſe, Mittag, Sellin, Klick, Schmidt, Protze. St. V. 311. Tagesordnung Nr. 3. Druckſache Nr. 170. Vorlage betr. Ver⸗ breiterung der Sömmering Straße und der Straße 13 b Abt. v1 Sektion 1/2 des Be⸗ bauungsplans. Urſchriftlich mit den Aklen Fach 4 Nr. 7 Bd. 1II und mit Mappe enthaltend 1 Fluchtlinienplan, 1 Überſichtsplan und 1 Erläuterungsbericht an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Anderung der Fluchtlinien der Sömme⸗ ring Straße und der Straße 13 b Abteilung vI des Bebauungsplans wird nach Maßgabe des Entwurfs vom 18. März 1906 genehmigt. Nachdem der Bau der Unterpflaſterbahn von der Bismarck Straße im Zuge der Spree Straße bis zum Wilhelm Platz nunmehr im weſentlichen fertig⸗ geſtellt iſt und der Betrieb vorausſichtlich in den nächſten Wochen eröffnet wird, muß Vorſorge getroffen werden, alle Hinderniſſe zu beſeitigen, die einer ſpäteren Fortführung der Bahn nach Norden in das Gebiet jenſeits der Spree aus dem Bebauungsplan erwachſen können. Eingehende Erwägungen haben ergeben, daß eine zweckmäßige Fortführung nur im Zuge der Spree Straße und der Sömmering Straße unter Kreuzung der Spree möglich iſt und daß eine geeignete Verbindung mit der 49,0 m breiten Straße 63 der Abteilung vI a angeſtrebt werden muß, die durch ihre Breite und ihren Anſchluß an Haupt⸗ verkehrsſtraßen die Gewähr einer zukünftigen un⸗ gehinderten Weiterführung nach veifgepenen Rich⸗ tungen bietet. Infolge der außerordentlich hohen Koſten einer Unterführung unter der Spree kann nur eine Fortführung als Hochbahn in Frage kommen. ür die Aufnahme einer Hochbahn iſt aber eine traßenbreite von mindeſtens 36,0 m nötig, da die Breite des Hochbahnkörpers 8,50 m beträgt und die beiderſeitigen Straßenkörper mindeſtens 13,75 m breit ſein müſſen. Die Sömmering Straße und die Straße 13 b mit Breiten von 26,0 und 22,0 m müſſen daher auf das Maß von 36,0 m verbreitert werden, auch muß auf eine zweckentſprechende Uberleitung von der Spree Straße in die Sömmering Straße Bedacht genommen werden. Nördlich der Gauß Straße iſt eine ÜUberſchreitung des Grundſtücks der Gasanſtalt II in Ausficht genommen, die in folcher Höhe erfolgen ſoll, daß die Inanſpruchnahme dieſes Grundſtücks nur in beſchränktem Maße ſtattfindet. Die Beleuch⸗ tungs⸗Deputation hat grundſätzliche Bedenken gegen die Überführung nicht erhoben. Zur näheren Begründung unſeres Antrages nehmen wir auf den mitabgedruckten Erläuterungs⸗ bericht des Herrn Stadtbaurats Bredtſchneider Bezug und bemerken, daß wir mit unſerem Antrage einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation folgen. Charlottenburg, den 6. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. E. 1952/05. Erläuterungsbericht zum Fluchtlinienplan betr. Anderung der Fluchtlinien der Sömmering⸗Straße und der Straße 13 b Abtei⸗ lung vI Sektion 1/2 des Bebauungsplans von den Umgebungen Berlins (Charlottenburg). Nachtrag zum Erläuterungsbericht vom 17. März 1885. Es wird beabfichtigt, die im Zuge der Spree Straße am Wilhelm Platz mündende Unterpflaſterbahn, deren Betrieb im Jahre 1906 eröffnet wird, ſpäter als Hochbahn nach Norden im Zuge der Spree Straße, Sömmering Straße und Straße 13 b weiter zu führen und unter Uberſchreitung des ſtädtiſchen Grundſtücks der Gasanſtalt II mit der 49 m breiten Straße 63 des Gebietes der Abteilung Ia zu ver⸗ binden, in deren Zuge eine beliebige Fortführung nach Oſten oder Weſten erfolgen kann. Da eine ſpezielle Bearbeitung des Hochbahnentwurfs ergeben hat, daß eine günſtigere Linienführung nicht möglich iſt, auch grundſätzliche Bedenken wegen einer ÜIber⸗ ſchreitung des Gasanſtaltsgrundſtücks nach Außerung der Beleuchtungs⸗Deputation nicht vorliegen, ſo wurde dem endgültigen Entwurf die obenerwähnte Trace zugrunde gelegt. Hierdurch wird eine Anderung der beſtehenden Fluchilinie der Sömmering Straße und der Straße 130 der Abteilung vI des Bebauungsplans bedingt, die in dem vorliegenden Fluchtlinienemwurf zum Aus⸗ druck kommt und die ſich des Näheren wie folgt, beſtimmt: Zunächſt wird die Fluchtlinie der Sömmering⸗ Straße auf der Strecke zwiſchen Straße 20 und Straße 20 a zum beſſeren Anſchluß an die im Zuge der Spree Straße zu errichtende endgültige Brücke ſo nach Oſten verſchoben, daß ſie eine Parallele zu der nach Norden über die Spree hinaus verlängerten Mittellinie der Spree Straße im ſenkrechten Abſtande von 18.0 m bildet. Auf der Strecke zwiſchen der Straße 20 a und Straße 15 findet eine Anderung nicht ſtatt, während zwiſchen Straße 15 und Kaiſerin Auguſta Allee die weſtliche Fluchtlinie um 10,0 m nach Weſten verſchoben wird, ſodaß eine Straßen⸗ breite von 36,0 m entſteht. Die Breite von 36,0 m ergibt ſich aus der Erwägung, daß der Hochbahn⸗