227 a) Der Gemeindebeſchluß vom 18. Auguſt/6. September 1905 — Druckſache Nr. 301 — betreffend den Bau einer höheren Mädchen⸗ ſchule nebſt Wohnhaus in der Danckelmann Straße wird aufgehoben. b) Dem neu ausgearbeiteten Vorentwurf für die unter a bezeichneten Gebäude vom 10. April d. Is. wird vorbehaltlich der Vorlage des Bauentwurfs und der ausführlichen Koſten⸗ anſchläge zugeſtimmt. Durch Gemeindebeſchluß vom 18. Mai./7. Juni 1905 (Druckſache 204) war die Errichtung einer neuen — dritten — höheren Mädchenſchule auf dem ſtädtiſchen Reſtgrundſtück an der Danckelmann Straße beſchloſſen worden; dem Vorentwurfe zu dem Bau derſelben nebſt Direktorwohnhaus vom 31. Juli 1905 war durch Gemeindebeſchluß vom 18. Auguſt/6. Sep⸗ tember 1905 (Druckſache 301) vorbehaltlich der Vor⸗ lage des Bauentwurfs und der Koſtenanſchläge zu⸗ geſtimmt worden. Bei der Durcharbeitung dieſes Bauentwurfs haben ſich Geſichtspunkte ergeben, welche eine etwas veränderte Grunddispoſition der Löſung der Aufgabe für erwünſcht erſcheinen ließen. Dieſelben liegen im weſentlichen in dem Beſtreben: 1. das Tageslicht von Nord in noch weitergehendem Maße für die Schulräume und den Zeichenſaal nutzbar zu machen als bisher, 2. nach beſſerer freier Durchlüftung der geſamten Anlage und des Schulhofes von Weſt nach Oſt oder umgekehrt, was die Auflöſung der bisher geſchloſſenen Front in der Danckelmann Straße zur Folge hatte, 3. dem Betriebe auf dem Schulhof und im Schul⸗ gebäude mehr den Charakter eines nach außen, gegen die Einblicke Unberufener geſchloſſenen Internates zu geben, 4. die unbebaut bleibenden Flächen des kommu⸗ nalen Grundſtücks der Erweiterung des Luft⸗ und Lichtraumes der Danckelmann Straße nach Möglichkeit zugute kommen zu laſſen, 5. nach Beſeitigung der Knickung im Haupt⸗ korridor des Schulhauſes und nach vergrößerter UÜberſichtlichkeit desſelben. Die hieraufhin erlangten praktiſchen und äſtheti⸗ ſon Vorteile des neuen Entwurfs ſind ſo ein⸗ ſchneidende, daß wir nicht anſtehen, die eingangs formulierten Anträge zu ſtellen. Im einzelnen ſchließt ſich der neue Vorentwurf dem Programme des Vorentwurfs vom 31. Juli 1905 genau an, es kann daher hier darauf Bezug genommen werden. Im Direktorwohnhaus enthält der neue Vor⸗ entwurf zwei vermietbare, außer Verbindung mit dem Schulgrundſtücke ſtehende Läden mit je einem Hinterzimmer und Toilette — anſtelle eines ver⸗ mietbaren Ladens mit Wohnung im alten Vorent⸗ wurf. Der botaniſche Garten auf dem Dache des Direktorwohnhauſes im alten Vorentwurf wird im neuen Vorentwurf durch den botaniſchen Garten zwiſchen Schulhaus und Direktorwohnhaus an der Tee en me erſetzt. Die Koſten ſtellen ſich überſchläglich berechnet für das Schulgebäude auf 573 909 4 für 4. Direktor⸗Wohngebäude 62000 ℳ, mithin zuſammen 635 000 ℳ. Die Verzinſung der Summe während der Bauzeit auf 1 Jahr zu 4 % beträgt 25400 ℳ, ſodaß ſich die Baukoſten einſchl. der Verzinſung auf 660 400 ℳ belaufen. 5 Hierzu treten die Koſten der Straßenregulierung 201 und der Kanaliſierung mit etwa 15 600 ℳ.. Bei der Anleihe von 1902 ſind für den Schulbau 600 000 ℳ vorgeſehen. Das Nähere bitten wir aus dem nachſtehend abgedruckten Erläuterungs⸗ berichte entnehmen zu wollen. er Wir folgen mit unſerer Vorlage den Beſchlüſſen der Hochbau⸗Deputation und der Schul⸗Deputation. Charlottenburg, den 22. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schmalz. VII B² 192. Erläuterungsbericht zum Vorentwurf für den Neubau einer höheren Mädchenſchule nebſt Direktor⸗Wohnhans in der Danckelmann Straße. Hierzu gehört: 1 Koſtenüberſchlag und 1 Berechnung des Bewegungsraumes. 1. Die Bauſtelle. Die Bauſtelle liegt an der verlängerten Danckel⸗ mann Straße und grenzt mit ihrer Hinterfront an das Schulgrundſtück der Gemeindeſchule 11/12 in der Sophie Charlotten Straße; ſie hat eine Geſamtgröße von 3828,92 qm. — Die Straßenfront liegt nach Oſten und hat eine Länge von 56,32 m, während die Tiefe des Grundſtückes von der Straße aus 67,00 bezw. 67,71 m beträgt. Die Nachbargrundſtücke an der Danckelmann Straße ſind bis jetzt noch nicht bebaut. Die Lage der Bauſtelle im Baublocke macht es wahrſcheinlich. daß die jetzige Südgrenze des Schul⸗ grundſtücks mit einer hohen ununterbrochenen Flügel⸗ brandmauer beſetzt werden wird, da der Nachbar für die Fenſter ſeines Hofflügels die Südſonne ausnutzen wird. An der Nordgrenze des Schulgrundſtücks ſind kleinere Höfe der Nachbarparzellen und verhältnis⸗ mäßig nahe Fenſterlage der Nachbarwohnungen zu erwarten, da die Bebauung der ſchmalen Grund⸗ ſtücke an der Straße 27 a eine andere Ausnutzungs⸗ form kaum bietet. Es war daher erwünſcht, beide Seiten nach Möglichkeit zuzubauen, die Südſeite tun⸗ lichſt ganz zu decken, von der Nordſeite her die Blicke Unberufener nach Möglichkeit fern zu halten. Ergab ſich ſo die Bauanlage als Umbauung eines offenen inneren Hofes, ſo war doch von Vorder⸗ front zu Hinterfront in der Richtung von Weſt nach Oſt eine Offenhaltung zugunſten einer kräftigen und wirkſamen Durchlüftung ſehr erwünſcht. Für die Licht⸗ und Luftverhältniſſe der immerhin engen und dichtbebauten Danckelmann Straße war es ohnehin auf das Dringendſte zu wünſchen, die den kommunalen Zwecken dienende Anlage nicht mit derſelben an der Straße feſt geſchloßenen Frontbauweiſe zu be⸗ grenzen, wie ſie die Privatbauten daneben und gegen⸗ über aufweiſen. Gegen die Straße iſt das ſtädtiſche Grundſtück tunlichſt erſchloſſen, an der der Schule an der Sophie Charlotten Straße zugekehrten Rückſeite iſt die Mitte uur bis zur Höhe der daſelbſt vorhan⸗ denen Turnhallenbrandmauer angebaut. 2. Raumeinteilung der Banſtelle. Das ganze Grundſtück hat eine Größe von 3828,92 qm. Davon entfallen auf die Gebände der Schule und des Direktor⸗Wohnhauſes, ſowie auf die Neben⸗ höfe, nach anliegender Berechnung 2006,88 qm, ſo⸗ daß ein freier Bewegungsraum von 1822,04 qm verbleibt. — Wenn die zwei Wandelhallen noch als Bewegungsraum hinzugerechnet würden, ſo ergibt ſich