Se d. Die Schuldienerwohnung. Die Wohnung des Schuldieners iſt im Unter⸗ geſchoß an der Straße untergebracht und beſteht aus Küche, 2 Stuben und Korridor; ſie iſt von dem Haupteingang aus direkt zugänglich und erhält nach dieſem zu ein Fenſter, ſodaß man von hier aus jeden die Schule Betretenden beobachten kann. Der Eingang zum Hof der Schule unterliegt ebenfalls der Kontrolle der Fenſter der Schuldienerwohnung. Zur Wohnung des Schuldieners gehört noch eine Waſchküche ſowie ein Kellerraum. 4. Die Heizung. Das Gebäude ſoll mit einer Niederdruck⸗Dampf⸗ heizung verſehen werden. Die Zimmer und die Aula ſollen dabei bei — 20“ Außentemperatur auf + 20% C. erwärmt werden, die Vorräume, Korridore und die Turnhalle auf / 15“ C. Diejenigen Räume, welche auch außerhalb der Schulzeit benutzt werden, wie Direktor⸗ und Lehrer⸗ zimmer pp. ſollen außerdem noch Einzelöfen er⸗ halten. Die Schuldiener⸗Wohnung erhält nur Einzelöfen. Die Räume für die Heizungsanlage, wie Keſſel⸗ und Kohlenraum, Heizerzimmer, Brikettkeller und Friſchlufträume ſind im Untergeſchoß des Seiten⸗ flügels untergebracht. Die in die einzelnen Unterrichtsräume zu leitende friſche Luft wird in zwei im Untergeſchoß liegenden Erwärmungskammern vorgewärmt und dann erſt durch ſenkrechte Mauerkanäle in die einzelnen Räume geleitet. 5. Die Faſſaden. Die Faſſaden des Schulgebäudes ſollen in Ziegelrohbau mit einfachen Werkſteingliederungen ausgeführt werden. B. Das Direktorwohnhaus. 6. Grundrißeinteilung des Direktorwohnhauſes. Das Direktorwohnhaus beſteht aus Keller⸗, Erdgeſchoß, ſowie zwei Obergeſchoſſen. Im Erdgeſchoß ſind zwei große Läden mit je einem Hinterzimmer und Kloſet, ſowie das Treppen⸗ haus für die oberen Geſchoſſe angeordnet. Die Läden können vermietet oder für ſtädtiſche Zwecke verwendet werden und ſind von jeder Verbindung mit der Schule abgetrennt. Die Direktorwohnung liegt in beiden Oberge⸗ ſchoſſen und enthält im 1. Obergeſchoß drei Zimmer nebſt Küche, Speiſekammer, Loggia und Diele nebſt 1 Abort; im II. Obergeſchoß vier Zimmer nebſt Badeſtube und hinterem über der Loggia liegendem Balkon, von welchem der Schulhof gut zu überſehen iſt. Das Mädchenzimmer ſowie die Waſchküche liegen im Dachgeſchoß. Zur direkten Verbindung des Wohnhauſes mit der Schule dient der vorher genannte Übergang an der nördlichen Grenzmauer, ſodaß der Direktor, um zur Schule zu gelangen, nicht über den Hof zu gehen braucht. Es iſt für das Direktorwohnhaus von einer Zentralheizung Abſtand genommen. Die Räume ſollen nur Einzelöfen erhalten. Die Ausgeſtaltung der Faſſaden des Direktor⸗ wohnhauſes ſchließt ſich der des Schulgebäudes an. 7. Bankoſten. 2) Das Schulge bäude. Nach der beigefügten Berechnung ſind für die Schule 26 771,34 chm Raum zu Aan Bei einem Einheitspreiſe von 21,— ℳ pro chm ergibt 208 —— ſich hiernach die Summe von⸗ 562 199 ℳ Hierzu kommt für die Umwährung 6 000 ℳ und für die Pflaſterarbeiten, Be⸗ pflanzungen pp. 7 801 ℳ insgeſamt 576 000 . b) Das Direktorwohnhaus. Für das Direktorwohnhaus ſind 2636,28 chm Raum zu umbauen, das ergibt bei 22 ℳ pro chm 57 998 Hierzu für Umzäunung, Gartenan⸗ lagen pp. 1 002 ℳ. insgeſamt 59 500 . Hierzu kommen für Verzinſung der Bauſumme 25 400 ℳ ſowie für Straßenregulierung und Ka⸗ —4 naliſierung 15 600 ℳ mithin Geſamtſumme 676 000 . Charlottenburg, den 10. April 1906. Der Stadtbaurat. Der Stadtbauinfpektor. Schmalz. Spickendorff. Tagesordnung Nr. 9. Druckſache Nr. 174. Vorlage betr. Über⸗ weiſung von Mitteln an die Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. Urſchriftlich mit Akten, Fach 23 Nr. 4 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Reſt von den im Etat für 1904 für die Herſtellung und den Betrieb eines Spring⸗ brunnens auf dem Steinplatz vorgeſehenen Mitteln iſt im Betrage von 7845,45 % in Abgang zu ſtellen und der beim Sonderetat 6 Abſchn. 2 Nr. 10 — Einnahme — für 1906 nachgewieſenen Schenkung zuzuführen. Im Etat für 1904 waren vorgeſehen unter a) Ord. Kap vIII Ausgabe Abſchnitt § für die Herſtellung eines Springbrunnens auf dem Steinplatt 7000 2000 ℳ zuſammen 9000 . Von dem Betrage zu a ſind bereits im Jahre 1904 gelegentlich der Aſphaltierung der Hardenberg Straße 1154,55 ℳ für die Herſtellung einer Abfluß⸗ (Vorflut⸗)leitung vom künftigen Springbrunnen auf dem Steinplatz zum Landwehrkanal verausgabt worden, ſodaß noch im ganzen 7845,45 ℳ zur Ver⸗ fügung ſtehen. Von der Verwendung dieſer Mittel haben wir Abſtand genommen, als bekannt wurde, daß eine Anzahl Bürger beabſichtigte, der Stadt Charlottenburg zur Feier ihres 200 jährigen Stadt⸗ jubiläums Mittel zur Herſtellung eines künſtleriſch ausgeſtatteten Brunnens auf dem Steinplatz zu ſtiften. Die Stiftung iſt inzwiſchen erfolgt, ſie hat einen Betrag von 11 313,95 ℳ ergeben, der nach Erteilung der Allerhöchſten Genehmigung zu der Annahme zinsbar angelegt worden iſt und beim Sonderetat 6 Abſchnitt 2 Nr. 10 — Einnahme für 1906 nach⸗ gewieſen iſt. Wir haben beſchloſſen, dieſem Grund⸗ ſtock auch den oben berechneten, bisher nicht ver⸗ wendeten Betrag von 7845,45 ℳ zuzuführen und dieſen ebenfalls ſolange zinsbar anzulegen, bis durch die Zinſen die Kapitalien derartig angewachſen ſind, daß damit eine künſtleriſche Brunnenanlage auf dem