——— 214 —— Im beſonderen iſt der Mehrbedarf bei den Formularen darauf zurückzuführen, daß im abge⸗ laufenen Rechnungsjahre die Geſchäfte bei allen Ver⸗ waltungszweigen ſich erheblich geſteigert haben und viele Neuorganiſationen geſchaffen ſind, z. B. auf dem Gebiete des Kaſſen⸗ und Einziehungsweſens, der Steuerverwaltung, der Krankenhausverwaltung, der Fürſorge für Lungenkranke und Säuglinge, der Ar⸗ beitsvermittelung u. ſ. w. Der Überſchreitung gegenüber ſteht eine Er⸗ ſparnis bei der Etatsnummer Ord. 1—7—7 (Um⸗ druckpreſſe) von etwal 200 ℳ, die dadurch herbeigeführt iſt, daß viele bisher durch Umdruck angefertigte For⸗ mulare zur beſſeren Überſicht in Typendruck herge⸗ ſtellt ſind. Charlottenburg, den 10. Mai 1906. Der Magiſtrat. Matting . 1. V. I. 546. Tagesordnung Nr. 4. Druckſache Nr. 188. Vorlage betr. Ver⸗ längerung der Friſt zur Einführung der Abwäſſer aus den Gemeindegebieten Schmar⸗ gendorf und Grunewald in die Charlotten⸗ burger Kanaliſation. Urſchriftlich mit den Akten Heft 20 an die Stadtverordnelen⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Einführung der Abwäſſer der Gemeinde Schmargendorf und Villenkolonie Grunewald in die Charlottenburger Kanaliſation wird unter den mit ihnen vereinbarten Bedingungen bis zum 30. September 1906 genehmigt. Der Gemeinde Schmargendorf und der Kurfürſten⸗ dammgeſellſchaft in Liquidation für die Villenkolonie Grunewald war durch Gemeindebeſchluß vom 5. Ja⸗ nuar/ 1. März 1905 auf ihren Antrag nach Ablauf der mit Wilmersdorf und Schmargendorf abgeſchloſſenen Verträge die Aufnahme ihrer Abwäſſerin die Charlotten⸗ burger Kanaliſation bis zum 31. März 1906 geſtattet worden. Vergl. die Stadtverordnetenvorlage vom 8. 2. 05 — IX A 2070/04 — Druckſache Nr. 65. Nach dem 1. April 1906 durften Abwäſſer in die Charlottenburger Kanaliſation nicht mehr eingeführt werden. Beabfichtigt war, die Abwäſſer gemeinſchaft⸗ lich mit den zu einem Kanaliſationsverband vereinigten Gemeinden Wilmersdorf, Zehlendorf, Schmargendorf und Grunewald vom 1. April 1906 ab der erweiterten Kläranlage von Wilmersdorf bei Stahnsdorf zuzu⸗ führen. Da jedoch dieſe Kläranlage und das von der Wilmersdorfer Pumpſtation ausgehende Druck⸗ rohr vorausſichtlich erſt im September 1906 wird in Betrieb geſetzt werden können, ſo iſt es der Ge⸗ meinde Schmargendorf und der Kurfürſtendamm⸗ geſellſchaft nicht möglich, die Abwäſſer vor dieſem Zeitpunkie anderweitig abzuführen. Sie haben des⸗ halb gebeten, die Abwäſſer noch ſo lange unter den bisherigen Bedingungen in die Kanaliſation ableiten zu dürfen, bis die Abwäſſer den neuen Anlagen zugeführt werden können; dies wird nach der von der Gemeind Dt. Wilmersdorf hierher gelangten Miiteilung ſpäteſtens vom 1. Ok⸗ tober 1906 ab erfolgen, da Dt. Wilmersdorf zu dieſem Zeitpunkte den eigenen Betrieb der Kanali⸗ ſation aufnehmen wird. Der Gemeinde Dt. Wil⸗ mersdorf iſt die Genehmigung zur Abführung ihrer Abwäſſer bereits ebenfalls durch Gemeindebeſchluß vom Charloltenburger 5. Januar/1. März 1905 bis zum 30. September 1906 erteilt worden. Wir haben beſchloſſen, den beiden Anträgen unter den hierunter abgedruckten von ihnen ange⸗ nommenen Bedingungen ſtattzugeben. Die Kur⸗ fürſtendammgeſellſchaft hat infolge der zwiſchen ihr und der Gemeinde Grunewald ſchwebenden Verhandlungen wegen Übernahme der Kanaliſation durch die Ge⸗ meinde in eigene Verwaltung die geſtellten Be⸗ dingungen erſt bei Ablauf der Vertragsfriſt ange⸗ nommen, woraus ſich die jetzige Einholung der Zu⸗ ſtimmung zu unſerem Beſchluſſe erklärt. Mit unſerem Antrage befinden wir uns im Einverſtändnis mit der Kanaliſationsdeputation. Inzwiſchen hat die Gemeinde Grunewald, die ſich mit der Kurfürſtendammgeſellſchaft in Liqu. dahin geeinigt hat, daß ſie die Kanaliſation von Grunewald ſelbſt übernimmt, bei uns den Antrag geſtellt, für ſie und einen kleinen etwa 4 ha großen Teil der Gemeinde Schmargendorf den dauernden Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation zu gewähren. Dieſem Antrage wollen wir ſtattgeben. Wir haben die Zuſtimmung zu unſerem Beſchluß in einer beſonderen Vorlage nachgeſucht. Wird dieſe Zuſtimmung erteilt, ſo wird ein Teil des Antrages dieſer Vorlage gegenſtandslos. Charlottenburg, den 12. Mai 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider Dr. Maier. IX. A. 457. 2 Bedingungen. 1. Für die Einleitung der Schmargendorfer Ab⸗ wäſſer in die Charlottenburger Kanaliſation hat die Gemeinde Schmargendorf für die Zeit vom . April bis zum 30. September 1906 eine Entſchädigung an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zu bezahlen. Die Entſchädigung be⸗ rechnet ſich auf 1,25 ℳ für jeden Einwohner der Gemeinde Schmargendorf, und zwar iſt zur Berechnung der Entſchädigung die fortge⸗ ſchriebene Einwohnerzahl nach dem Stande vom 1. Oktober 1906 zu Grunde zu legen, die Bezahlung hat ſpäteſtens am 10. Oktober 1906 bei der Stadthauptkaſſe Charlottenburg zu erfolgen. 2. Nach dem 30. September 1906 dürfen Ab⸗ wäſſer aus der Gemeinde Schmargendorf der Charlottenburger Kanaliſation nicht mehr zu⸗ geführt werden; an dieſem Tage erliſcht dieſes Abkommen ohne weiteres, einer Kündigung bedarf es nicht. Der Magiſtrat von Char⸗ lottenburg iſt berechtigt, am 1. Oktober 1906 die Vorflutleitung, welche die Abwäſſer aus der Gemeinde Schmargendorf der Charlottenburger 4 zuführt, von der Charlottenburger Kanaliſation abzuſchneiden; die entſtehenden Koſten trägt die Gemeinde Schmargendorf. Die Gemeinde Schmargendorf erkennt aus⸗ drücklich an, daß ſie bei Eintritt dieſes Falles nicht berechtigt iſt, Entſchädigungsanſprüche irgend welcher Art der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg gegenüber geltend zu machen. 3. Die Beſtimmungen der §§ 1, 4, 5 und 6 des Vertrages vom Itaber 1024. mmden auf die 6 . Deee 90 0% enehmigung zur Benutzung der Charlotten⸗ burger Kanaliſation bis zum 30. September 1906 ſinngemäße Anwendung. — 2