—— 219 — Die Mittel der Kindergartenerziehung, welche von einem eigentlichen Unterricht im Sinne der Schule noch abſieht, ſind: Beſchäftigungen zur An⸗ regung und Bildung des Tätigkeitstriebes, wie es Fröbel gelehrt hat, Bewegungsſpiele mit und ohne Geſang, Märchen, kleine Erzahlungen und Gedichte, Anſchauen und Beſprechen von Bildern und Gegen⸗ ſtänden, welche dem Verſtändnis der Kinder nahe liegen, wenn möglich auch leichte Gartenarbeiten. Dementſprechend ſind für den Kindergartenbetrieb erforderlich ein Beſchäftigungsraum mit entſprechenden Tiſchen und Bänken und ein kleiner freier Platz, der möglichſt in unmittelbarer Nähe jener Räume ge⸗ legen ſein muß. Zwar ſteht uns ein geeigneter Platz in dem bezeichneten weſtlichen Stadtgebiet zur Verfügung und zwar in dem der Gemeindeſchule X vIII vorgelagerten ſtädtiſchen Grundſtück Nehring Straße 10; jedoch fehlt es uns hier, wo die Einſchulung ohnehin ſtärker iſt als in den übrigen Stadtgebieten, an den erforderlichen Räumlichkeiten, da wir am 1. Oktober vor. I§. die Mietsräume im Hauſe Sophie Char⸗ lotten Straße 31/32 infolge Kündigung des nenen Beſitzers aufgeben mußten und Erſatz dafür nicht finden konnten. Wir beabfick tigen daher, dem er⸗ wähnten Mangel an Schulräumen durch die Be⸗ ſchaffung von Schulbaracken zum Herbſt d. Is. abzu⸗ helfen. Im Hinblick hierauf und um den Betrieb des Kindergartens zu erleichtern, erſcheint es uns zweckmäßig, für dieſen ſchon jetzt eine Schulbaracke mit zwei Klaſſenräumen, ähnlich der in der Wald⸗ ſchule aufgeſtellten, zu beſchaffen und auf dem er⸗ wähnten Platze aufzuſtellen. Eine derartige Baracke erſcheint für Kindergartenzwecke um ſo geeigneter, als der bei gutem Wetter zu Spielzwecken zu be⸗ nutzende Platz von den faſt zu ebener Erde gelegenen Räumen der Baracke aus leicht zu erreichen iſt, was in Rückſicht auf den oftmaligen Wechſel zwiſchen geiſtiger Beſchäftigung und korperlicher Bewegung im Kindergartenbetriebe einen nicht zu unterſchätzen⸗ den Vorteil bildet. Da die Aufſtellung der Wald⸗ ſchulbaracke 9491.59 ℳ Koſten verurſacht hat, wird die beantragte Summe von 10 000 ℳ ausreichen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem B:⸗ ſchluſſe der Schuldeputation. Wir unterbreiten dieſen Antrag der Stadwerordneten⸗Verſammlung ſchon jetzt, um die in Frage kommenden Kinder der Wohl⸗ tat des Kindergartens ſchon während des Sommers teilhaftig werden zu laſſen. Die übrigen Anträge, betr. Maßnahmen zur Hebung der Volksſchule, werden wir ſtellen, ſobald uns der amtliche Beſcheid über die grundſätzliche Zuſtimmung der Königlichen Regierung zugegangen iſt. Charlottenburg, den 17. Mai 1906. Der Magiſtrat. I. V. Boll. Neufert. VII. A1 55. Tagesorduung Nr. 8. Druckſache Nr. 192. Bericht des Ausſchuſſes über die Borlage betr. Nenban der Röntgen⸗ brücke. (Druckſache Nr. 176.) Verhandelt Charlottenburg, den 7. Mai 1906. Anweſend: Stadtv. Bartſch, Blanck, Klick, Münch, Rackwitz, Ring, Schmidt, Schwaß. Seitens des Magiſtrats: Stadtbaurat Bredtſchneider, Stadtſyndikus Dr. Maier, Stadtbaninſpektor Kayſer. Entſchuldigt: Stadtv. Callam. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Rackwitz, Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 25. April 1906 — IX D. 843 — lautet wie folgt: I. Der vorgelcgte Entwurf für den Neubau der Röntgenbrücke wird genehmigt. II. Die Koſten für die Ausführung des Brücken⸗ baues werden in Höhe von 618 000 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt. Der Ausſchuß erörtert die Vorlage und ins⸗ beſondere die Frage der Aulage der Fahrbahn in einer Breite von 9 m und empfiehlt alsdann der Stadtverordneten⸗Verſammlung die Annahme der Magiſtrats⸗Vorlage. Berichterſtatter: Stadtv. Blanck. v. g. u. 7 Rackwitz, Blanck, Schwaß, Ring, Münch, Bartſch, Klick, Schmidt. St. V. 355. Tagesorduung Nr. 9. Druckſache Nr. 193. Bericht des Ausſchuſſes über den Antrag der Stadtverordneten Jolen⸗ berg und Gen. betr. Auslegung des § 20 der Geſchäftsordnung (Druckſachen Nr. 64 und 86). Verhandelt Charlottenburg, den 9. Mai 1906. Anweſend: Stadtv.- Vorſteher Roſenberg, Vorſitzender, Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann, ſtellv. Vorfitzender, Stadiv. Dr. Crüger. Dzialoszynski, Hirſch, Holz, Dr. Hubatſch, Dr. Stadthagen. Seitens des Magiſtrats: Stadtſyndikus Dr. Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Jolenberg. Nicht anweſend: Stadtv. Dr. Borchardt, Rackwitz. Der Antrag lautet wie folgt: Wir beantragen: Die Stadtverordneten⸗Verſammlung er⸗ klärt, daß § 20 der Geſchäftsordnung für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg wie folgt zu verſtehen iſt: „Unbeſchriebene Stimmzettel werden bei der Feſtſtellung der Präſenz der Mitglieder mitgezählt, dann aber von der Geſamtheit der abgegebenen Stimm⸗ zettel als ungültig abgezogen.“ Charlottenburg, den 17. Februar 1906. Jolenberg, Dr. Spiegel, Dr. Röthig, Daialoszynsky, Schwarz, Dr. de Gruyter. Ae Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordnelen⸗ Verſammlung folgende Beſchlußfaſſung unter ent⸗ ſprechender Abänderung des Antrages Jolenberg: Bei allen von der Stadwerordneten⸗Verſammlung durch Stimmzettel zu vollziehenden Wahlen werden die unbeſchriebenen Zettel von der