—— 221 I. Im Rechnungsjahre 1907 ſind an den ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten folgende neue Stellen für Lehrkräfte zu ſchaffen: 1. Oſtern 1907: a) am Reform⸗Realgymnaſium 3 Oberlehrer, b) am Mommſen⸗Gymnaſium 2 Oberlehrer, c) an der Auguſte Viktoria⸗Schule 1 Oberlehrer und 1 Oberlehrerin. 2. Michaelis 1907: a) am Mommſen⸗Gymnaſium 1 Oberlehrer, b) an der Augufte Viktoria⸗Schule 1 Oberlehrer und 1 Oberlehrerin. II1. Die erforderlichen Mittel ſind in den Etat für 1907 einzuſtellen. Die Gründung der beantragten Stellen für Lehrkräfte iſt eine Folge bereits gefaßter Gemeinde⸗ beſchlüſſe. Infolge des weiteren Ausbaues der in Ent⸗ wickelung befindlichen Anſtalten ſind im Rechnungs⸗ jahre 1907 folgende Klaſſen zu errichten: 1. Oſtern 1907: 2) am Reform⸗Realgymnaſium: je eine Klaſſe 0 III und Iv B, b) am Mommſen⸗Gymnafium: die Klaſſe 0110, c) an der Auguſte Viktoria⸗Schule an der höheren meſage die Klaſſe I O, an den Realgymnaſialklaſſen die Klaſſe 1 (Ober⸗Prima). 2. Michaelis 1907: a) am Mommſen⸗Gymnaſium die Klaſſe U III M. b) an der Auguſte Viktoria⸗Schule an der höheren Mädchenſchule die Klaſſe I M. Im ganzen werden alſo an den genannten An⸗ ſtalten im nächſten Rechnungsjchre 7 neue Klaſſen zu errichten ſein. Das Bedürfnis an neuen Stellen ergibt ſich unter Zugrundelegung der für die verſchiedenen Lehr⸗ kräfte bisher gültigen Pflichtſtundenzahlen wie folgt: 1. Der weitere Ausbau des Reform⸗Realgymnaſiums macht zu Oſtern 1907 die Errichtung der Klaſſen 0 III und Iv B erforderlich. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsſtunden beträgt in 0 III — 32 und in IV B — 31, ſodaß von Oſtern 1907 ab wöchentlich 63 Stunden mehr als im laufenden Rechnungsjahre zu erteilen ſind. Da ein Oberlehrer wöchentlich 20 — 22, durchſchnittlich alſo 21 Stunden erteilt, ſo iſt c 4 4 3 neue Oberlehrer⸗Stellen zu affen. 2. Am Mommſen⸗Gymnaſium erhöht ſich infolge Errichtung der Klaſſe 0 II1 0 zu Oſtern 1907 die 7 der wöchentlichen Unterrichtsſtunden, abgeſehen von der Vorſchule, auf 319 Stunden. Durch die vorhandenen Lehrkräfte können zu⸗ ſammen 275 Stunden erteilt werden, ſodaß 44 Stunden bleiben, zu deren Deckung 2 neue Oberlehrer⸗Stellen zu ſchaffen ſind. Zu Michaelis 1907 wird ferner die Michaelisklaſſe U III M mit wöchentlich 33 Stunden eröffnet. Es iſt daher erforderlich, für dieſen Zeitpunkt 1 weitere Oberlehrer⸗Stelle einzurichten. Die noch überſchießenden Stunden können durch einen Hilfslehrer erteilt werden 3. Die Entwickelung der Auguſte Viktoria⸗Schule wird im nächſten Rechnungsjahre beendet. Zu Oſtern 1907 erfolgt an der Realgymnaſtal⸗Ab⸗ teilung die Errichtung der Klaſſe I (Ober⸗Prima) und an der höheren Mädchenſchule die Er⸗ richtung der Klaſſe 1 0. Die Geſamtzahl der Unterrichtsſtunden beträgt alsdann an den Real⸗ gymnaſialklaſſen 200 und an der höheren Mädchenſchule 472, zuſammen 672. Hiervon können durch die vorhandenen Lehrkräfte 609 Stunden erteilt werden, ſo daß noch 63 Stunden zu decken bleiben. Wir beabſichtigen hierfür 2 Lehrkräfte mit akademiſcher Vorbildung und zwar 1 Oberlehrer mit 20—22 und 1 Ober⸗ lehrerin mit 18—20 Wochenſtunden einzuſtellen. Zu Michaelis erhöht ſich infolge Errichtung der Klaſſe 1 M an der höheren Mädchenſchule die Geſamtzahl der wöchentlichen Unterrichts⸗ ſtunden um 32. Da im Sommerhalbjahr noch 23 Stunden durch Hilfskräfte gedeckt werden müſſen, ſo iſt zu Michaelis 1907 ebenfalls die Anſtellung 1 Oberlehrers und 1 Oberlehrerin erforderlic. Die dann noch verbleibenden Mehrſtunden werden durch Hilfskräfte gedeckt. Da es ſich empfiehlt, die Wahl der zu Oſtern 1907 anzuſtellenden Oberlehrer und der Oberlehrerin bereits in dieſem Sommerhalbjahr vorzunehmen, damit die Gewählten ihre Stellungen noch zum 1. Oktober d. Is. kündigen können, beantragen wir die Gründung der neuen Stellen ſchon jetzt. Für die Beſoldung iſt der Normal⸗Etat vom 3. März 1905 maßgebend. Mit unſerem Antrage folgen wir den Beſchlüſſen der Deputation für die höheren Lehranſtalten und der Schuldeputation. Charlottenburg, den 17. Mai 1906. Der Magiſtrat. I. V. Boll. Neufert. VII BI. 1993. Tagesordnung Nr. 15. Druckſache Nr. 198. Vorlage betr. Regu⸗ lierung der Witzleben Straße und der Straße an der Nordſeite des Witzlebenplatzes. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Witzleben Straße zwiſchen Straße 11b0—V—3 und Straße 33—V —3 auf ſtädtiſche Koſten wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchl. der Be⸗ leuchtung und Bepflanzung in Höhe von 89 200 ℳ ſind vorſchußweiſe zu Laſten des Straßenregulierungsfonds zu verausgaben. Ihre Deckung hat durch die Adjazentenbeiträge pp. zu erfolgen. 3. Die auf das ſtädtiſche Grundſtück Band 40 Blatt Nr. 1819 des Grundbuchs entfallenden Koſten der Freilegung, des Grunderwerbs, der Regulierung. der Beleuchtung und Bepflanzung in Höhe von 29700 ℳ trägt die Stadt⸗ gemeinde endgültig. 45. 4. Die mit der Terrain⸗Aktien⸗Geſellſchaft Park Witzleben geſchloſſenen Verträge Nr. 727 und 740 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Char⸗ lottenburg werden genehmigt. Wir beabſichtigen, gleichzeitig mit der Regulierun der verlängerten Bismarck Straße (Straße 33—v—3