— 223 — lanmäßige Straßenland iſt — vorbehaltlich der Er⸗ Raumng des Wertes des über die Mittellinie der Witzlebenſtraße hinaus abgetretenen Geländes mit 300 ℳ für die Quadratrute und vorbehaltlich der Anrechnung des Wertes des bis zur Mittellinie ab⸗ getretenen Geländes zu dem gecer Preiſe bei der Umlegung bereits an die Stadtgemeinde koſten⸗, ſchulden⸗ und laſtenfrei aufgelaſſen. 2 Die Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben verpflichtet ſich — ohne Rückſicht auf einen etwa eintretenden Eigentumswechſel — der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber in Ausführung der im § 8 der Vertragszuſammenſtellung über das Unternehmen Park Witzleben übernommenen Verpflichtung, zu den durch die Freilegung, den Grunderwerb, die Re⸗ gulierung und Pflaſterung der Witzlebenſtraße zwiſchen der Straße 33-V 3 und der Straße 11b-V3 ent⸗ ſtehenden Koſten anteilig nach Maßgabe des im § 1 bezeichneteu Grundſtücks bei einer Straßenbreite von 22,60 m beizutragen. Die in der Straßenfluchtlinie zu meſſende Front des Grundſtücks beträgt ungefähr 222,49 m. Die durch die Regulierung uſw. ent⸗ ſtehenden Koſten ſind auf die Frontlängen der ſämt⸗ lichen an den betreffenden Straßentei. angrenzenden Baugrundſtücke nach Maßgabe des Ortsſtatuts vom 7./23. Februar 1877 zu verteilen und iſt danach der auf das laufende Meter Grundſtücksfront ent⸗ fallende Koſtenanteil zu berechnen Der Koſtenanteil iſt innerhalb 4 Wochen nach Feſtſtellung der Koſten durch den Magiſtrat und nach ergangener Zahlungs⸗ aufforderung fällig. Als Sicherheit für die Erfüllung dieſer Ver⸗ pflichtung haftet die auf Grund der für das Unter⸗ nehmen Park Witzleben geſchloſſenen Verträge hinter⸗ legte Generalſicherheit von 2 000 000 ℳ in Höhe von 250 ℳ für das laufende Meter Grundſtücks⸗ ſtraßenfront. § 3. Die Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben verpflichtet ſich ferner: 4) die auf die fremden Adjacenten entfallenden Koſten der Stadtgemeinde vom Tage der Fertigſtellung der Witzlebenſtraße, d. i. der polizeilichen Abnahme der Straße ab, ſo lange mit 4% zu verzinſen, bis die Stadtgemeinde dieſe Koſten auf Grund des Ortsſtatuts vom 7./23. Februar 1877 im Anbaufalle wieder ein⸗ gezogen haben wird. Die Zinſen ſind in halb⸗ jährlichen vorher zahlbaren Teilbeträgen zu zahlen und zwar zum 1. April und 1. Oktober j. I. Die Höhe des zu verzinſenden Kapitals verringert ſich in geccen aße, wie die im Anbaufalle einzuziehenden eingehen. Die Ermäßigung tritt ein mit dem Beginn des auf die Einzahlung der Anliegerbeiträge folgenden Monats. Zuviel gezahlte Zinsbe⸗ träge ſind auf die nächſte Zinszahlung gutzu⸗ rechnen. Die Verzinſung ſoll aber nicht länger als 10 Jahre währen. Wegen der Adjacenz der Stadtgemeinde wird auf § 6 dieſes Ver⸗ trages Bezug genommen; die ſämtlichen, ortsſtatutariſch nicht wieder ein⸗ ziehbaren Koſten der Beleuchtung und Be⸗ pflanzung der Witzlebenſtraße für beide Straßen⸗ ſeiten — ſoweit nicht die Adjacenz der Stadt⸗ gemeinde in Betracht kommt — endgültig zu übernehmen und der Stadtgemeinde gleichzeitig mit den von der Geſellſchaft zu tragenden Regulierungskoſten zu erſtatten; 22 c) der Stadtgemeinde die Beträge für das über die Mittellinie der Witzlebenſtraße abgetretene Gelände bis zur vollſtändigen Wiedereinziehung zinsfrei zu ſtunden, gleichzeitig auch auf eine Erſtattung der Beträge für das über die Mittellinie der Witzlebenſtraße abgetretene Ge⸗ lände zu verzichten, falls die Wiedereinziehung der Stadtgemeinde ganz oder teilweiſe aus 15 end welchen Gründen nicht möglich ſein ollte; als Sicherheit für die Erfüllung der unter a) und b) übernommenen Verpflichtungen zu a für die auf fremden Anliegen entfallenden Regulierungskoſtenbeiträge den 10 fachen Be⸗ trag der jährlichen mit 4 vom Hundert zu berechnenden Zinſen, ſchätzungsweiſe für die rund 180 m lange Front 180. 1803240032400. 4. 10 12960ℳ. 100 zu b die Koſten der Beleuchtung und Bepflanzung 180. 20 ℳ d) 3 600 ℳ Zuſammen: 16 560 ℳ rund: 17 000 ℳ bar oder in mündelſicheren Wertpapieren bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu hinterlegen. Die Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben verpflichtet ſich, die Sicher⸗ heit nach Bedarf zu erhöhen. 3% ige Wertpapiere werden nur mit 90%, ihres Nennwertes bewertet. An Wertpapieren ſind möglichſt große Stücke zu hinterlegen. Der Magiſtrat übernimmt weder die Ver⸗ zinſung einer Barſicherheit noch eine Über⸗ wachung der Kündigung oder Ausloſung der Wertpapiere. Die Hinterlegung von der Stadtgemeinde genehmigten Wechſeln iſt zu⸗ läſſig. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinterlegte Sicherheit außergerichtlich zu ver⸗ kaufen und zu ihrer Befriedigung zu ver⸗ wenden, desgleichen die hinterlegten Wechſel, abgeſehen von dem Falle der nicht rechtzeitigen Erneuerung, zu präſentieren, wenn die zu zahlenden Imſen und die Koſten der Beleuch⸗ tung und Bepflanzung nicht an den feſt⸗ geſetzten Terminen eingehen. Die Rückgabe der Sicherheit erfolgt innerhalb 4 Wochen, nach dem die Regulierungskoſtenbeiträge der fremden Adjazenten und die Koſten der Beleuchtung und Bepflanzung durch die Terrainaktien⸗ geſellſchaft gezahlt ſind. 4. Wegen der Zahlung des Kanaliſationsbeitrages für die Grundſtücke der fremden Anlieger verbleibt es bei den ortsſtatutariſchen Beſtimmungen. § 5. Als Gegenleiſtung verpflichtet ſich die Stadt⸗ gemeinde, die Witzlebenſtraße zwiſchen der Straße 33—V—3 und der ideellen Verlängerung der ſüd⸗ weſtlichen Baufluchtlinie der Straße 110—V—3 ſpäteſtens innerhalb 6 Monaten nach Hinterlegung der Sicherheit gemäß § 3 auf ſtädtiſche Koſten frei⸗ zulegen, zu regulieren und mit Beleuchtungsanlagen und falls nach dem Ermeſſen des Magiſtrats er⸗ erforderlich, mit Baumanlagen zu verſehen. In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März braucht die Stadtgemeinde jedoch keiner⸗ lei Regulierungsarbeiten auszuführen. Sollten Auf⸗ höhungen des Straßenplanums erforderlich werden,