— 226 — helfen, wurde im Jahre 1904 eine 300 mm weite Sangerohrleitung nach dem Schiffahrtskanal am Habsburger Ufer gebaut, durch welche die benötigten Waſſermengen dem Kanal entnommen werden. Auch die Güte dieſes Waſſers genügte den geſtellten An⸗ forderungen nicht, insbeſondere mußte aus ſanitären Gründen und wegen der im Jahre 1905 drohenden Choleragefahr an Stelle des unfiltrierten Kanal⸗ und Brunnenwaſſers, Waſſer aus der Leitung der Char⸗ lottenburger Waſſerwerke für die Arbeiter⸗Badeein⸗ richtung verwendet werden. Ebenſo mußte an Stelle des früher aus den Brunnen entnommenen Waſſers für die Gaswaſch⸗Apparate infolge Verſchlammungen der Apparate, bervorgerufen durch den ſtarken Eiſen⸗ gehalt des Waſſers, aus den Charlottenburger Waſſerwerken Waſſer verwendet werden. Es erſcheint aus betriebstechniſchen Rückſichten wünſchenswert, von der Benutzung unfiltrierten Brunnen⸗ und Kanalwaſſers gänzlich Abſtand zu nehmen und ausſchließlich auf die Verwendung filtrierten Waſſers überzugehen. Zu dieſem Zwecke beabſichtigen wir eine eigene Waſſer⸗Filteranlage nach einem Syſtem der Aktien⸗ geſellſchaft für Groß⸗Filtration zu Worms für 2000 chm Tagesleiſtung zu errichten. Mit dieſer Anlage ſind wir imſtande, den Geſamtbedarf an Bade⸗ und Fabrikwaſſer auf Gasanſtalt II1 ſo zu reinigen, daß es für alle Zwecke, mit Ausnahme des Trink⸗ und Speiſewaſſers ausreicht und völlig ein⸗ wandsfrei verwendbar iſt. Wegen der Beſchreibung der geplanten Anlage verweiſen wir auf den in den Akten Fach 4 Nr. 45 Band 1 Bl. 3“40 befindlichen Bericht des Betriebs⸗ direktors Pfudel. Derartige Anlagen find bereits mehrfach aus⸗ geführt und funktionieren nach eingeholten Berichten zufriedenſtellend. Die Koſten für die betriebsfertige Anlage ſind, wie gleichfalls aus dem vorerwähnten Bericht erſicht⸗ lich iſt, auf 20 000 ℳ veranſchlagt. Rechnet man hiervon eine 4% Verzinſung und eine 10% Amorti⸗ ſation, ſo werden ſich die jährlichen Koſten für den geſamten Waſſerbedarf auf rd. 2800 ℳ belaufen, während die Koſten des Waſſerverbrauchs nur für Bade⸗ und Gaswaſchzwecke allein — alſo für einen verhältnismäßig kleinen Teil des Geſamt⸗Verbrauches — jährlich 2400 ℳ — betragen. Der Betrieb der Anſtalt wird ſomit durch eine jährliche Mehrausgabe von etwa 400 ℳd in den Stand geſetzt, ſeinen Ge⸗ ſamtbedarf an Waſſer in gereinigtem Zuſtande zu verwenden. Für die Bedienung und Inſtandhaltung der Anlage ſind nennenswerte Koſten nicht zu er⸗ warten. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 17. Mai 1906. Der Magiſtrat. Boll. Caſſirer. XIII. 224. II. Tagesordnung Nr. 18. Druckſache Nr. 201. Vorlage betr. Neuver⸗ pachtung der ſtädtiſchen Rieſelfelder. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 Nr. 19 und den Beiakten zu Fach 29 Nr. 4 und mit der Mappe 1I Nr. 1, enthaltend einen Überſichtsplan d wir 24. ein von dem Sachverſtändigen Direktor des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow und einen Überſichtsplan der Ausſchlußgebiete an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: I. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit den Pächtern Beiersdorff, Dr. Borchmann, Wollank und Schulze die nachſtehend abgedruckten Ver⸗ träge betreffend die Verpachtung der aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow auf die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. September 1917 abzu⸗ ſchließen. Die Jagdnutzung auf den aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſelfeldes wird auf die gleiche Dauer wie zu 1 an den praktiſchen Arzt Herrn Dr. Borchmann in Berlin zum Preiſe von 1000 ℳ für das Jahr verpachtet. Für die Zeit bis zum 1. Oktober 1909, während welcher noch andere Jagdnutzungs⸗ Verträge laufen, ermäßigt ſich der Pachtzins anteilig um den Betrag, der auf die betreffenden Flächen entfällt. Die Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow, welche abgeſehen von den Ausſchlußgebieten in den Gemarkungen Seeburg, Gatow, Groß⸗ Glienicke, Staaken und Spandau gelegen find, haben eine Ge⸗ ſamtgröße von 883,30033 ha. Die Zuſammenſetzung iſt folgende: 4 444 2) aptierte und berieſelte Flächen einſchließlich der Abfitzbecken 265,9617 ha, b) nicht aptierte Flächen einſchl. der Entwäſſerungs⸗ gräben und der Schutzſtreifen 553,4484 ha, II. c) Gelände des nördlichen Abfangegrabens 9,8396 ha, d) Gelände des füdlichen Abfangegrabens 21,2686 ha, e) Ausſchlußgebiete 32,7850 ha. Die Flächen zu , d, e ſind, ſoweit ſie nicht durch die Abfangegräben in Anſpruch genommen ſind, und ſoweit ſie nicht Waldland und Odland ſind, an verſchiedene Pächter auf je 1 Jahr mit der Maß⸗ gabe verpachtet, daß die Verträge jedesmal um 1 Jahr verlängert gelten, falls ſie nicht gekündigt werden. Es empfiehlt ſich, dieſe Art der Verpachtung für die bezeichneten Flächen beizubehalten. Aus⸗ genommen hiervon iſt die ſchmale Parzelle ſüd⸗ öſtlich vom Dorfe Gatow (Plan 13), deren Fläche in die zu e genannte Geſamtfläche einbezogen iſt, deren Kemacheng aber mit den Flächen zu b ge⸗ meinſam erfolgen ſoll. Die beſtehenden Pachtverträge über die Flächen zu a und b laufen am 1. Oktober 1907 ab. Es iſt in Ausſicht genommen, die neuen Pachtverträge auf die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. Sep⸗ tember 1917 zu erſtrecken. Nur der mit Herrn Dr. Borchmann abgeſchloſſene Pachtvertrag läuft bis zum 1. Oktober. 1913, er ſoll gleichfalls bis zum 30. September 1917 verlängert werden, ſodaß die emch Neuverpachtung mit dieſem Tage ihr Ende erreicht. Wir beabſichtigten urſprünglich für die neue Verpachtung eine öffentliche Ausſchreibung zu er⸗ laſſen. Nachdem jedoch inzwiſchen von einigen der bisherigen Pächter annehmbare Angebote auf die Neuverpachtung eingegangen ſind, haben wir von einer öffentlichen Ausſchreibung Abſtand genommen. In dieſem Entſchluſſe worden 1 ſchlieper erſtattetes Gutachten, nach welchem bei e ufen⸗ lichen Ausſchreibung vorausſichtlich höhere Angebote