nicht zu erzielen ſein werden, und nach welchem die von unſeren bisherigen Pächtern angebotenen Preiſe durchaus angemeſſen ſind. Die Pächter, die für die Weiterverpachtung des Rieſelfeldes in Betracht kommen, ſind folgende: Herr Gutspächter Beiersdorff in Carolinenhöhe⸗ Gatow, Herr Rittergutsbefitzer Wollank in Gr. Glienicke, Herr Dr. Borchmann, prakt. Arzt in Berlin und Herr Gutsbeſitzer Schulze in Seeburg. Die Grundzüge der Verträge, welche mit den⸗ ſelben abgeſchloſſen werden ſollen, ſind mit den vor⸗ ſtehend Genannten vereinbart. Die Verträge ſind nachfolgend zum Abdruck gebracht. Die Bedingungen, unter welchen die Pächter die Flächen des Rieſelfeldes auf die Dauer von 10 Jahren zu pachten bereit ſind, ſind im all⸗ gemeinen die gleichen, wie die Bedingungen der beſtehenden Verträge. Sie unterſcheiden ſich bei allen Pächtern gemeinſchaftlich nur in folgendem: a) Der Pachtbetrag iſt im Durchſchnitt ein höherer. b) Für die Schlammtrockenplätze iſt durchgehends derſelbe Betrag zu entrichten, wie für die ap⸗ tierten Stücke, wogegen dem Pächter die Nutzung des Schlammes unentgeltlich zuſteht. c) Der Stadtgemeinde ſteht das Recht zu, jede Fläche mit halbjährlicher Kündigung aus der Pacht zu ziehen. d) Die Pächter haben die Verpflichtung, Ver⸗ änderungen und Erweiterungen der Schlamm⸗ trockenplätze ohne beſondere Vergütung zu dulden. e) Die Pächter haben die Verpflichtung die Schlammtrockenplätze nach jedesmaligem Ent⸗ leeren auf eigene Koſten umzuflügen. 1) Die Zeit, innerhalb welcher die Grasſtücke um⸗ zupflügen ſind, wird von 4 auf 5 Jahre ver⸗ längert. Im beſonderen iſt zu dieſen Bedingungen noch folgendes zu bemerken: Zu c. Es hat ſich in den Vorjahren als wünſchenswert herausgeſtellt, daß die Stadtgemeinde das freie Verfügungsrecht über jede beliebige Fläche des Rieſelfeldes hat. Von dieſem Verfügungsrecht ſoll jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn Flächen zum Zwecke der Veräußerung oder ander⸗ weitigen Benutzung für ſtädtiſche Zwecke benötigt werden. Zu d u. e. Ebenſo hat ſich das Bedürfnis ergeben, die Schlammtrockenplätze jederzeit erweitern oder verändern zu können und in ähnlicher Weiſe wie es bei den Grasſtücken bereits der Fall iſt, ein regelmäßiges Umpflügen der Schlammtrockenplätze zu bewirken. Zu f. Die Verlängerung der Friſt für das Umpflügen der Grasſtücke von 4 auf 5 Jahre wird von allen Pächtern angeſtrebt. Sie haben unter dieſer Bedingung einen höheren Pachtbetrag geboten. Bedenken irgend welcher Art ſind aus dieſer Friſt⸗ verlängerung nicht herzuleiten, nachdem bei Beginn der neuen Verträge die Vorortgemeinden nicht mehr an die Charlottenburger Kanaliſation angeſchloſſen ſein werden und dadurch eine weſentliche Entlaſtung des Rieſelfeldes 10 . ſein wird. Zu dem zelnen noch folgendes zu bemerken: Beiersdorff zahlt nach dem beſtehenden Vertrage für die aptierten Flächen im Durch⸗ ſchnitt 118,06 ℳ für 1 ha und für die nicht aptierten Flächen 20— 40 ℳ. für 1 ha. Nach dem Neuangebot bietet er für den überwiegenden Bertrage mit Beiersdorff iſt im ein⸗ —— 227 — Teil der aptierten Flächen 144 ℳ für 1 ha und für den kleineren Teil 170 ℳ für 1 ha, im Geſamtdurchſchnitt 145,24 ℳ für 1 ha, d. i. gegenüber dem jetzigen Durchſchnittspreiſe ein Mehr von 27,18 ℳ oder 23% desſelben. Der Pachtpreis für die nicht aptierten Flächen iſt für den überwiegenden Teil auf 40 ℳ für 1 ha erhöht worden, während für den anderen Teil der jetzige Pachtzins beſtehen bleibt. Der Geſamtmehrertrag, welcher für die von Beiers⸗ dorff in Pacht zu nehmenden Flächen erzielt wird, errechnet ſich hiernach zu 5869,55 ℳ. Von dieſer Summe iſt jedoch der Betrag für die Verzinſung der Arbeiterwohnhäuſer in Höhe von 1501,17 ℳ in Abzug zu bringen, was Beiersdorff als Bedingung geſtellt hat. Der Nettomehrertrag für die von Beiersdorff zu pachtenden Nutznießungen ergibt ſich demnach zu 4368,38 ℳ. Außerdem hat Beiersdorff noch in bezug auf die Kündigung des Pacht⸗ vertrages fuͤr den Fall des Todes des Pächters in bezug auf die Übernahme neu herzurich⸗ tender Flächen, in bezug auf die Ausbeſſerung ſeiner Wohnung auf den Umbau der Wirt⸗ ſchaftsgebäude auf dem Gutshof Carolinenhöhe⸗ Gatow und in bezug auf die Herſtellung von Feldſcheunen Bedingungen geſtellt, welche in den §§ 15, 6 und 7 enthalten ſind. Die⸗ ſelben können ohne weiteres zugeſtanden werden. Die Jagdnutzung auf den Flächen des Rieſel⸗ feldes ausſchließlich der Ausſchlußgebiete iſt bisher an die Pächter Beiersdorff, Dr. Borchmann und Wollank verpachtet. Der Pachtvertrag mit Beiers⸗ dorff geht am 17. Auguſt 1908 und der mit Borch⸗ mann am 1. Oktober 1909 zu Ende. Der Pacht⸗ vertrag mit Wollank kann auf den 1. April und 1. Oktober j. I. nach vorheriger halbjährlicher Kündigung aufgelöſt werden. Die geſamte Jagd⸗ nutzung ſoll in Zukunft auf Dr. Borchmann über⸗ gehen, und zwar vom 1. Oktober 1909 ab im vollen Umfange und bis dahin in dem Umfange, wie es die beſtehenden Verträge zulaſſen Der Pachtzins für die geſamte Jagdnutzung beträgt 1000 ℳ bei einer Geſamtfläche von rd. 883 ha, d. ſ. rd. 1,20 ℳ für 1 ha. Wir halten dieſen Pachtpreis für aus⸗ reichend und ſind nach den gemachten Erfahrungen der Anſicht, daß eine höhere Pacht aus der Jagd⸗ nutzung ſelbſt bei einer öffentlichen Ausſchreibung nicht zu erzielen ſein wird. Zurzeit erzielt die Stadt⸗ gemeinde für die Jagdnutzung nur 335 ℳ jährlich. Das finanzielle Endergebnis der geſamten Neu⸗ me des Rieſelfeldes ſtellt ſich hiernach wie olgt: 1. Pachtzins Flächen 2. Pachtzins aus den nicht aptierten Flächen 15 788,16 ℳ 3. Pachtzins für die Jagdnutzung. 1 000,00 ℳ zuſammen 55 978,64 . Demgegenüber beträgt der Pachtpreis nach den beſtehenden Verträgen 1. Pachtzins aus den aptierten Flächen 2. Pachtzins aus den nicht aptierten Flächen 14 686,10 ℳ 3. Pachtzins für die Jagdnutzung 635,00 ℳ zuſammen 47 532,23 . Bei dieſen Berechnungen iſt der Stand vom 1. April 1906 zugrunde gelegt und ſind nicht aus den aptierten 39 190,48 ℳ 32 211,13 e e e