— 238 —— aptierte Flächen, die jetzt nicht verpachtet ſind, mit einem Betrage in Anſatz gebracht, der dem Pacht⸗ ins der umliegenden Flächen gleich iſt. Der ge⸗ ſamte Mehrertrag beträgt danach 8446,41 ℳ Bringt man hiervon noch den Jahresbetrag von 1501,17 ℳ in Abzug, welchen Beiersdorff für die Arbeiter⸗ Wohnhenſer zu zahlen hat, ſo ergibt ſich ein Rein⸗ mehrertrag von 6945,24 ℳ, d. ſ. rund 15%, der jetzigen Pachtſumme. Die genaue Höhe der Pachtſumme, die Beiers⸗ dorff zu zahlen hat, kann noch nicht angegeben werden, da die Größe einzelner Flächen erſt durch Vermeſſung feſtzuſtellen iſt. Mit unſeren Anträgen folgen wir den Be⸗ ſchlüſſen der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 17. Mai 1906. Der Magiſtrat. I. V. Boll. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX A. 921. Pachtvertrag. Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat, einerſeits und dem Herrn Gutspächter Beiersdorff in Carolinenhöhe andererſeits iſt folgender Vertrag verabredet und geſchloſſen worden: § 1. (Gegenſtand der Verpachtung.) Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpachtet an Herrn Rudolf Beiersdorff in Carolinenhöhe für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. Sep⸗ tember 1917 die in dem nachgehefteten Verzeichnis aufgeführten aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow mit Flächen⸗ größen, welche aus dem Verzeichnis hervorgehen, ſowie die folgenden Ausſchlußgebiete: 1. Seeburger Holzgrundſtücke in derGe⸗ markung Seeburg gelegen 6,9419 ha 2. Wieſen im Teufelsbruck in der Gemarkung Falkenhagen gelegen. 8,8043 ha 3. Wieſen in der Gemarkung Seegefeld gelegaan „ 0,4241 ha 4. Spandauer Laszinwieſen in der Gemarkung Nieder⸗Neuendorf ge⸗ egen. 2 4 2,5433 ha 5. Staakener Aufſtallwieſen in der Gemarkung Staaken gelegen 2,407 1 ha zuſammen 21,1207 ha. Die vorſtehenden und in dem nachgehefteten Verzeichnis angegebenen Flächengrößen werden nicht gewährleiſtet, ſollen jedoch der Berechnung des Pacht⸗ zinſes zugrunde gelegt werden. Auf dem Plan 1 ſtehen folgende Wohn⸗ und Wirtſchaftsgebäude, welche in die Verpachtung des Plans 1 eingeſchloſſen ſind: ein herrſchaftliches Wohnhaus mit Anbau, eine Scheune, eine desgl. mit Anbau (bezgl. des Anbaues ſiehe nachſtehend zu b), ein Schafſtall, ein Pferdeſtall, ein Schweine⸗ und Federviehſtall, ein Kuhſtall, ein Eiskeller, ein Brunnen, ein Brunnen mit Göpelwerk, ein Taubenſchlag, eine Arbeiterlatrine auf dem Gutshof, ein Wiegehäuschen, ein Arbeiterwohnhaus, ein Stall und eine Latrine an dieſem Arbeiter⸗ wohnhauſe. Ausgeſchloſſen von der Verpachtung iſt folgendes: a) im Plan 1: das alte herrſchaftliche Wohnhaus mit Umgebung, b) der Anbau an der nördlichen Scheune, welcher von der Verpächterin zur Lagerung von Geräten u. a. benutzt wird. (Der Pächter iſt verpflichtet, den Beauftragten und Angeſtellten der Ver⸗ pächterin den Zutritt zu dem Anbau jederzeit zu geſtatten). () das Rieſelwärterwohnhaus mit ſeiner Um⸗ gebung, d) das Standrohr mit ſeiner Umgebung, e) die Schutzſtreifen an der Grenze der aptierten Flächen, f) die mit Wald beſtandenen Flächen, g) die men d Wege und die Entwäſſerungs⸗ gräben, h) die an die Wege gepflanzten Bäume, j) die auf den Wegen befindlichen hölzernen Buden, Waſſerſtandsröhren und Brunnen nebſt Zubehör, KE) die Jagdnutzung, ) alle während der Pachtdauer von der Stadtge⸗ meinde neu zu errichtenden Wohn⸗ und Wirt⸗ ſchaftsgebäude, neu herzuſtellenden Waſſer⸗ ſtandsröhren, Brunnen, Buden u. a., m) die in dem nachgehefteten Verzeichnis nicht auf⸗ geführten Schläge, Stücke, Abfitzbecken und Schlammtrockenplätze uſw. Die Flächen zu a, , e, f, g und m ſind in den im Verzeichnis aufgeführten Flächengrößen der zu verpachtenden Flächen nicht mitenthalten. Als mitverpachtet gelten alle Bewäſſerungsgräben und alle nicht öffentlichen Wege, ausſchließlich der Gegenſtände zu h, i und 1. Zum Pachtgut gehört weder tote noch lebende Ausſtattung. § 2. (Pachtzins.) Der jährliche Pachtzins beträgt a) aptierte Flächen und Flächen der Schlamm⸗ trockenplätze 1. für die Schläge 1 —11, 13—50, 57—80, 83—91, 95 103. 4. 144 ℳ für 1 ha 2. für die Schläge 81, 82, 92a, 92v und 93. 170 „ „ , b) nicht aptierte Flächen 1. Plan 4., 2, 3 und 4 22 32 40 7 77 7 2. Pian 555.... 36 , , 8. Rlan 11 und 122: 20 „ „ „ Für die Flächen der mitverpachteten Ausſchlußgebiete wird ein beſonderer Pachtzins nicht berechnet. Der Geſamtpachtzins berechnet ſich hiernach auf ¼ (in Worten:⸗:;⸗ 6). Dazu kommt noch die jährliche Vergütung für den Bau der Feldſcheune (vgl. § 7). § 3. (Begrenzung der Flächen). Soweit nicht natürliche Grenzen vorhanden ſind, liegt die Grenze zwiſchen den einzelnen Schlagſtücken, Schlägen und Plänen in der Mitte der angrenzen⸗ den Dämme oder Wege. In dem Fall, wo ein her⸗ gerichteter Schlag oder Plan an einen Entwäſſerungs⸗ graben ſtößt, liegt die 4. in der dem herge⸗ richteten Lande abgeneigten Kante des Weges, der neben dem Graben liegt. In dem Falle, wo ein hergerichteter Schlag oder Plan an eine nicht herge⸗ richtete Fläche, an einen öffentlichen Weg oder an