weiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Sicherheitsleiſtung in ganzer Höhe zur Deckung der Verbindlichkeiten einzubehalten iſt. Pachtwertrag. Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg ver⸗ treten durch ihren Magiſtrat einerſeits und Herrn Rittergutsbefitzer Wollank in Groß Glienicke anderer⸗ ſeits iſt folgender Vertrag verabredet und geſchloſſen worden: § 1. (Gegenſtand der Verpachtung.) Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpachtet an Herrn Rittergutsbeſitzer Wollank in Groß⸗Glienicke für die Zeit vom 1 Oktober 1907 bis zum 30. Sep⸗ tember 1917 die in dem nachgehefteten Verzeichniſſe aufgeführten aptierten Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗Gatow mit Flächengrößen, welche aus dem Verzeichnis hervorgehen. Die in dem nachgehefteten Verzeichuis ange⸗ gebenen Flächengrößen werden nicht gewährleiſtet, ſollen jedoch der Berechnung des Pachtöiuſes zu Grunde gelegt werden. Ausgeſchloſſen von der Verpachtung iſt Folgendes: 2) der Schutzſtreifen an der Grenze der aptierten Flächen, b) die mit Wald beſtandenen Flächen, () die öffentlichen Wege und die Gneſe c. gräben, . ) die an die Wege gepflanzten Bäume, — ) die auf den Wegen befindlichen hölzernen Buden, Baß erſtandröhren und Brunnen nebſ Zubehör, ) alle während der Pachtdauer von der Stadt⸗ gemeinde en e Waſſerſtandsrohre, Brunnen, Buden uſw. g) die Jagdnutzung. Als mit verpachtet gelten alle Bewäf ferungsgräben und alle nicht öffentlichen Wege ausſchl. der Gegen⸗ ſtände zu d, e, f. Zum Pachtaut gehört weder tote noch lebende Ausſtattung. 2. (Pachtzins.) Der jährliche 1. beträgt für die aptierten Flächen und für die Flächen der Schlammtrocken⸗ plätze 160 ℳ für 1 ha. Der Geſamtpachtzins berechnet ſich hieraus zu 5513,55 ℳ, in Worten Fünftan ſendfünfhundert drei⸗ zehn Mark 55 Pfennig. §. 3. 2 Wie beim Vertrag mit Beiersdorff. § 4. Desgleichen. 85 Desgleichen. Der letzte Abſab falt jedoch 1art, § 6 Desgleichen. Es gilt jedoch nur 4 erſte acſes 827 Wie § 8 des Vertrages mit Veietdorf Die Bezeichnung „§ 11“ des mit Beiersdorff iſt umzuandern in § 10.. § 8. Wie § 9 des Vertrages mit Beiersdorf mit Ausnahme des vorlehen Satzes wchch in Fafall kommt. § 9. Ar Wie § 10. 22. 4 ſa⸗ 10 0%0 iſt zu erſetzen durch 5000. 3 1§ 110. 2 4422 Wie § 11. Die Bezeichnung „§ 13“ iſt umzu⸗ ändern in § 12. Wie § 12. 7 8 1 Wie § 13. Die Sn „§§ 6, 11, 12, 15 iſt umzuändern in §§ 6, 10, 11, 14. Die Be⸗ zeichnung §§ 6, 12, 15 iſt umznändern in §8§.6, 11, 14. Die Bezeichnung iſt umzuändern i in 8 10. Wie § 14. § 14. Wie § 15. Die Bezeichnung „6 13“ iſt um⸗ zuändern in § 12. § 15. Wie § 16. Die Zahl im 1. Abſatz „10 000“ iſt zu e durch 5000. Pachwertrag zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat einerſeits und dem Herrn Dr. Borchmann, prakt. Arzt in Berlin, andererſeits, iſt folgender Vertrag verabredet und geſchloſſen worden: § 1. (Gegenſtand der Verpachtung). Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpachtet an Herrn Dr. Borchmann in Berlin für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. September 1517 die in dem nachgehefteten Verzeichnis „eine. aptierten und nicht aptierten Flächen des Rieſel⸗ feldes Carolinenhöhe⸗Gatow mit Flächengrößen, welche aus dem Verzeichnis hervorgehen. Die in dem Verzeichnis angegebenen Flächen⸗ größen werden nicht gewährleiſtet, ſollen jedoch bei Berechnung des Pachtzinſes zu Grunde gelegt werden. Ausgeſchloſſen von der Verpachtung iſt Folgendes: a2) der Schutzſtreifen an der Grenze der aptierten Flächen, 5) die mit Wald betandenen Flächen, c) die öffentlichen Wege und die Entwäſſerungs⸗ gräben, d) die an die Wege gepſlanzten Bäume, e) die auf den Wegen befindlichen hölzernen Buden, Waſſerſtandsröhren und Brunnen nebſt Zubehör, f) alle während der Pachtdauer von der Stadt⸗ gemeinde neu herzuſtellende Leſſeſern Brunnen, Buden uſw., 22 2 4 2) die Jagdnutzung. Als mitverpachtet gelten alle Bewäſſerungs⸗ gräben und alle nicht öffentlichen Wege ausſchl. der Gegenſtände zu d, e. t. Zum Pachtgut gehört weder tote man lende ⸗ 5 e 942 (machine). Der jährliche Pachtzins beträgt 4 a) aptierte Flächen und Flächen der Egnn „u trockenpläte 160 ℳ für 1 na 5) nicht aptierte Flächen e e, , ie Der geſamte Pachtzins berechnet ſich hiernach auf 4448,85 ℳ, in Worten: „BViertauſend . achtundvierzig Mark 85 Pfennig.“ § 8— 14. Wie beim Vertrage mit Wollank. Wie 5 16 von 2 2 Die am im 2 Ab 22